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Schulinterne Beispiellehrpläne

Die Schulen in NRW gestalten ihren Unterricht auf der Grundlage von kompetenzorientierten Kernlehrplänen, die seit den frühen 2000er Jahren sukzessive orientiert an den nationalen Bildungsstandards der KMK entwickelt werden. Es werden für die einzelnen Fächer Kompetenzerwartungen und Inhaltsfelder festgelegt, die sowohl fachliche wie auch überfachliche Standards umfassen. Diese verbindlichen Anforderungen ermöglichen für alle am schulischen Bildungsprozess Beteiligten Transparenz und Orientierung.

Da die Kernlehrpläne auf wesentliche fachliche Kompetenzen und Inhalte fokussiert sind und nicht die gesamte Breite der schulischen Bildungsarbeit abdecken, steht den Schulen im Rahmen ihrer individuellen, standortbezogenen Schulprogrammarbeit ein wichtiger pädagogisch-fachlicher Gestaltungspielraum zur Verfügung. Sie legen im Rahmen ihrer schulinternen Lehrpläne fest, welche Unterrichtsvorhaben zu bestimmten Zeitpunkten die Entwicklung jeweils spezifischer Kompetenzen zum Ziel haben. Die Schulen berücksichtigen dabei die individuellen Standortfaktoren wie z.B. die Lage der Schule, die Größe und die Zusammensetzung der Lerngruppen, wie auch die räumlichen und personellen Ressourcen.

In ihrer Verantwortung für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler stimmen sich die Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam darüber ab, wie sie deren individuelle Lernentwicklung begleiten und unterstützen. Die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler sind dabei grundlegend für die pädagogisch-didaktische Planung und Gestaltung des Lehrens und Lernens. 

So werden z. B. in den Kriterium A9  und A10 des Referenzrahmens Schulqualität folgende Aussagen getroffen:

„Im zieldifferenten wie auch im zielgleichen Unterricht werden Verfahren und Formen der Binnendifferenzierung (wie z. B. differenzierende Aufgabenstellungen) eingesetzt, um Vielfalt und Unterschiedlichkeit einzubeziehen.“ (A9)

„Bei der Planung und Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen werden Anforderungen aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, dies gilt selbstverständlich auch für die sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe.“ (A10)

Die Schulen werden in dieser anspruchsvollen Aufgabe durch die Qualitäts- und Unterstützungsagentur Landesinstitut für Schule NRW unterstützt. Sie erhalten u.a. über den Lehrplannavigator zur Unterstützung der Unterrichtsentwicklung vielfältige Materialien, die ihnen bei der Implementation der Kernlehrpläne im eigenen System und deren fachlicher Konkretisierung in Unterrichtsvorhaben praktische Impulse geben.

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