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FAQ

Wiederkehrende Fragen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt. Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Ich interessiere mich für die Arbeit als überfachliche Seminarausbilderin bzw. überfachlicher Seminarausbilder bzw. soll demnächst ein Kernseminar übernehmen. Wie kann ich mich für die POB-C-Qualifizierung anmelden?

Wenn Sie für ein Kernseminar vorgesehen sind, werden Sie über Ihre Seminarleitung für die POB-C-Qualifizierung gemeldet. Nach Zuordnung zu einem Kurs erhalten Sie konkrete Informationen zu Terminen, Orten und anderen relevanten Aspekten. Mithilfe der Informationen können Sie langfristig planen. Die Qualifizierung erfolgt möglichst zeitnah nach Ihrer Beauftragung zur Übernahme eines Kernseminars seitens Ihres ZfsL.

Ich bin Seminarleiterin bzw. Seminarleiter. Wo kann ich Kolleginnen und Kollegen melden, die in die POB-C-Qualifizierung gehen sollen?

Meldungen erfolgen auf dem Dienstweg an die zuständige Stelle Ihrer Bezirksregierung. Dazu erhalten Sie in regelmäßigen Abständen eine entsprechende Informations- und Bedarfsabfrage durch Ihre Bezirksregierung, Dez. 46 oder Sie melden Ihren Bedarf selbstständig dort an. Ihre Bezirksregierung leitet alle Meldungen gebündelt jeweils zum 01.04. und 01.10. eines Jahres an an den Arbeitsbereich 8/8.2 der QUA-LiS NRW weiter.

Wann finden die nächsten POB-C-Qualifizierungskurse statt?

Jedes Jahr werden vier Qualifizierungskurse angeboten. Die Kurse starten etwas zeitversetzt. Sehr häufig liegen die Starts in Januar/Februar, März/April, Mai /Juni und August/September. In jedem Kurs können 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer qualifiziert werden, d.h. pro Jahr stehen 84 Plätze zur Verfügung.

Welche Tagungshäuser werden für die POB-C-Qualifizierungskurse gebucht?

Standardmäßig finden einige Kursmodule eines Qualifizierungskurses in den landeseigenen Häusern, d.h. in der QUA-LiS NRW in Soest und im Haus für Lehrerfortbildung in Dahlem-Kronenburg, statt.

Bei der Auswahl der weiteren Häuser wird eine möglichst landesweite Verteilung angestrebt, um die Anfahrten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die aus ganz NRW kommen, möglichst teilnehmerorientiert zu gestalten. In der Planung nehmen allerdings auch Buchungskapazitäten und Vergabeverfahren Einfluss auf die Buchungen.

Welche Leistungen muss ich im Rahmen der POB-C-Qualifizierung erbringen, um das Abschlusszertifikat zu erhalten?

Die Zertifizierung in Personenorientierter Beratung mit Coachingelementen (POB-C) des Landes NRW setzt die regelmäßige und aktive Teilnahme an allen Kurselementen voraus. Darüber hinaus müssen Sie über den Ausbildungszeitraum ein Lerntagebuch führen sowie insgesamt 16 selbst durchgeführte Coachinggespräche schriftlich auswerten und reflektieren. Diese schriftlichen Elemente sind Grundlage der individuellen Abschlussgespräche in Modul 6. Konkrete Erläuterungen dazu erhalten Sie zu Beginn Ihrer Qualifizierung.

Ich bin für einen Qualifizierungskurs oder eine Fresh-Up-Veranstaltung als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer eingeladen und erkrankt. Was muss ich tun?

Da der organisatorische Aufwand für POB-C-Veranstaltungen hoch ist und insbesondere bei den Kursmodulen sowie bei Fresh-Up finanzielle Verpflichtungen durch Hausbuchungen für die QUA-LiS NRW und das Land entstehen, gilt die folgende Regelung im Krankheitsfall:

Informieren Sie bei krankheitsbedingter Absage sowohl Ihre Dienststelle auf dem Dienstweg, als auch den Arbeitsbereich 8/8.2 der QUA-LiS NRW und Ihr Trainerteam. Diese Regelung gilt für alle Veranstaltungsformate, welche den Status eines vorrangigen Dienstgeschäftes haben. Als sehr zuverlässig erweist sich die Kommunikation per Mail. Je nach Anzahl der Fehlzeiten greifen Regelungen, welche evtl. eine Zuordnung alternativer Ersatzveranstaltungen auslösen. Dies geschieht unter Absprache mit dem Team des Arbeitsfeldes 8/8.2 der QUA-LiS NRW.

Ich habe parallel zu einer POB-C-Veranstaltung Unterricht oder Seminarveranstaltungen. Was hat Vorrang? Wie verhalte ich mich?

POB-C-Veranstaltungen gelten grundsätzlich als vorrangiges Dienstgeschäft, für das Sie von Ihren Schul- und Seminarleitungen freizustellen sind. Sie werden gebeten, im Vorfeld schul- bzw. seminarintern mit den zuständigen Personen Vertretungsregelungen zu generieren. Im Falle anderer Verhinderungsgründe wie z.B. Moderatorentätigkeit im Kompetenzteam wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der QUA-LiS NRW und Ihrem Dezernat 46 zur Klärung gebeten.

Die nächsten Termine für eine POB-C-Veranstaltung liegen innerhalb eines Prüfungszeitraumes. Wie sollte ich vorgehen? Was hat Vorrang?

Mehrtägige POB-C-Veranstaltungen sind ebenso wie eine UPP vorrangige Dienstgeschäfte. Damit kommt es zu einer Interessenskollision. Termine von Kurs- und Fresh-Up Veranstaltungen können Sie vorab im Sperrterminbogen für das Landesprüfungsamt (LPA) eintragen. In den allermeisten Fällen können diese Eintragungen vom LPA berücksichtigt werden, sodass Sie nicht zu Fremdprüfungen eingeladen werden. Eigene Prüfungen legen Sie bitte bei Kenntnis über eine Kursteilnahme langfristig vorab auf andere Termine. Für Metareflexionsgruppen gelten diese Regelungen nicht. Wenn die Teilnehmenden Ihrer MRG mit der betreuenden Trainerperson einen Termin in der Prüfungsphase ausmachen sollten, so ist darauf zu achten, dass möglichst niemand für eine UPP eingeplant ist.

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