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Beispiel eines schulinternen Lehrplans für die gymnasiale Oberstufe im Fach Philosophie

Hinweis: Als Beispiel für einen schulinternen Lehrplan auf der Grundlage des Kernlehrplans Philosophie steht hier der schulinterne Lehrplan einer fiktiven Schule zur Verfügung.

Um zu verdeutlichen, wie die jeweils spezifischen Rahmenbedingungen in den schulinternen Lehrplan einfließen, wird die Schule in Kapitel 1 zunächst näher vorgestellt. Den Fachkonferenzen wird empfohlen, eine nach den Aspekten im vorliegenden Beispiel strukturierte Beschreibung für ihre Schule zu erstellen.

1 Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit

Hinweis: Um die Ausgangsbedingungen für die Erstellung des schulinternen Lehrplans festzuhalten, können beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigt werden:
  • Lage der Schule
  • Aufgaben des Fachs bzw. der Fachgruppe
  • Funktionen und Aufgaben der Fachgruppe vor dem Hintergrund des Schulprogramms
  • Beitrag der Fachgruppe zur Erreichung der Erziehungsziele ihrer Schule
  • Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwicklung innerhalb der Fachgruppe
  • Zusammenarbeit mit andere(n) Fachgruppen (fächerübergreifende Unterrichtsvorhaben und Projekte)
  • Ressourcen der Schule (personell, räumlich, sächlich), Größe der Lerngruppen, Unterrichtstaktung, Stundenverortung
  • Fachziele
  • Name des/der Fachvorsitzenden und des Stellvertreters/der Stellvertreterin
  • ggf. Arbeitsgruppen bzw. weitere Beauftragte

Das fiktive Ägidien-Gymnasium liegt im Zentrum von Mettmann und wird von Schülerinnen und Schülern sowohl aus der Stadt selbst als auch aus umliegenden Gemeinden besucht. Die Schule ist dreizügig ausgelegt, in einer Jahrgangsstufe der Sek I wird sie auch vierzügig geführt. Sie hat zur Zeit ca. 850 Schülerinnen und Schüler, davon befinden sich 280 in der gymnasialen Oberstufe, ca. 90 in jeder Jahrgangsstufe. Im Durchschnitt werden etwa zehn Realschülerinnen und -schüler als Seiteneinsteiger pro Jahr in die Oberstufe aufgenommen. Im Zuge der Einführung von G8 hat die Schule seit 2011 den Ganztagsbetrieb eingeführt. Der Philosophieunterricht bildet einen besonderen Schwerpunkt innerhalb des Schulprogramms.

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Es besteht eine Kooperationsvereinbarung des Ägidien-Gymnasiums mit der Universität Düsseldorf. In ihrem Zentrum steht die Öffnung ausgewählter Lehrveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, die ein entsprechendes Studium ins Auge gefasst haben; am dies academicus bekommen die Schülerinnen und Schüler der Q 2 die Gelegenheit, Einführungsveranstaltungen der Universität in die jeweiligen Fachprofile zu besuchen.

Teil des Kooperationsvertrages ist auch die intensive fachdidaktische Betreuung von Lehramtskandidatinnen und -kandidaten, die ihr Praktikum an der Schule absolvieren. Das Fach Philosophie beteiligt sich an dieser Kooperation u. a. durch ein Konzept, das die aktive Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an der Evaluation von Unterrichtsstunden, die von Praktikantinnen und Praktikanten in diesem Fach gehalten wurden, vorsieht.

Ab der Stufe 5 wird am Ägidien-Gymnasium das Fach Praktische Philosophie durchgängig als Ersatzfach für Religion unterrichtet. In der Oberstufe wird in den Jahrgangsstufen 10 bis 12 das Fach Philosophie als ordentliches Fach im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld angeboten; aufgrund der (zusätzlichen) Funktion von Philosophie als Ersatzfach für Religion werden in der Regel in den Stufen 10 und 11 zwei Philosophiekurse mit ca. 25 Schülerinnen und Schülern eingerichtet, in der Q2 wird das Fach dann in einem Grundkurs mit durchschnittlich 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern weitergeführt.

Die Blockung der Philosophie- und Religionskurse ist in allen drei Stufen so eingerichtet, dass die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit erhalten, sowohl Philosophie als auch Religion zu belegen. Pro Abiturjahrgang entscheiden sich zwischen fünf und zehn Schülerinnen und Schüler für Philosophie als Abiturfach, wobei es die überwiegende Zahl als mündliches Prüfungsfach wählt.

Im Rahmen des Schulprogramms übernimmt das Fach eine besondere Aufgabe im Bereich der Werteerziehung, insoweit eine grundsätzliche Reflexion auf für das menschliche Zusammenleben unabdingbare Moralvorstellungen eine seiner wesentlichen Unterrichtsdimensionen darstellt. Seine Ausrichtung am rationalen Diskurs, der von Schülerinnen und Schülern mit ganz unterschiedlichen Wertvorstellungen und Weltanschauungen eine sachorientierte, von gegenseitiger Achtung getragene Auseinandersetzung um tragfähige normative Vorstellungen verlangt, lässt den Philosophieunterricht zu einem Ort werden, an dem Werteerziehung konkret erfahrbar werden kann. Einen konkreten Beitrag zur Werteerziehung leistet darüber hinaus die in der Q1 stattfindende Projektarbeit im Bereich der angewandten Ethik.

Die Fachgruppe besteht aus fünf Fachkolleginnen und -kollegen, von denen zwei keine Fakultas für das Fach Philosophie, sondern nur eine Unterrichtsgenehmigung für das Fach Praktische Philosophie in der Sek I besitzen. Durch die beide Sekundarstufen abdeckende Zusammensetzung der Fachgruppe sind Absprachen über die Vermeidung von Dubletten im Philosophieunterricht der Sek I und Sek II leicht möglich; auch Fragen nach dem eigenständigen, dabei gleichwohl auf die Oberstufe vorbereitenden Charakter des Faches Praktische Philosophie können auf diese Weise gut bedacht werden.

Für den Philosophieunterricht in der Sek II ist ein Lehrwerk eingeführt, das die Ausbildung und Weiterentwicklung aller vier Kompetenzbereiche des Lehrplans auf der Grundlage der dort festgelegten Inhaltsfelder gezielt fördert. Darüber hinaus unterstützen sich die Fachkolleginnen und Fachkollegen mit kopierfähigen Unterrichtsmaterialien, die sie auch digital untereinander austauschen. Die partielle Funktion von Philosophie als Ersatzfach für Religion hat seit einigen Jahren eine enge Kooperation der Fachkonfererenz Philosophie mit den beiden Fachgruppen Evangelische und Katholische Religion etabliert; sie umfasst u. a. Absprachen zur partiellen Parallelisierung von Unterrichtsvorhaben sowie besonders zu den wesentlichen Grundlagen und Grundsätzen der Leistungsbewertung; auch die Nutzung des gemeinsamen Fachraumes für Religions- und Philosophieunterricht wird in der einmal im Jahr stattfindenden gemeinsamen Sitzung der drei angesprochenen Fachgruppen besprochen. Das gilt ebenso für die Realisierung fachübergreifender Kooperationen, speziell in der Einführungsphase, sowie die einmal im Jahr stattfindende gemeinsame Exkursion in das Neanderthal-Museum im Rahmen der Erarbeitung des Inhaltsfeldes Das Selbstverständnis des Menschen.

2 Entscheidungen zum Unterricht

Hinweis: Die folgend dargestellte Umsetzung der verbindlichen Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans findet auf zwei Ebenen statt. Das

Übersichtsraster

gibt den Lehrkräften einen raschen Überblick über die laut Fachkonferenz verbindlichen Unterrichtsvorhaben pro Schuljahr. In dem Raster sind außer dem Thema des jeweiligen Vorhabens das schwerpunktmäßig damit verknüpfte Inhaltsfeld bzw. die Inhaltsfelder, inhaltliche Schwerpunkte des Vorhabens sowie Schwerpunktkompetenzen ausgewiesen. Die

Konkretisierung von Unterrichtsvorhaben

führt weitere Kompetenzerwartungen auf und verdeutlicht vorhabenbezogene Absprachen, z. B. zur Sequenzialisierung, zur Auswahl von Unterrichtsmaterialien, zu methodisch-didaktischen Zugängen sowie zur Festlegung auf eine Überprüfungsform des Lernerfolgs bzw. auf einen Aufgabentyp bei der Lernerfolgsüberprüfung durch eine Klausur.

2.1 Unterrichtsvorhaben

Die Darstellung der Unterrichtsvorhaben im schulinternen Lehrplan besitzt den Anspruch, sämtliche im Kernlehrplan angeführten Kompetenzen abzudecken. Dies entspricht der Verpflichtung jeder Lehrkraft, alle Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans bei den Lernenden auszubilden und zu entwickeln.

Die entsprechende Umsetzung erfolgt auf zwei Ebenen: der Übersichts- und der Konkretisierungsebene.

Im „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.1) wird die für alle Lehrerinnen und Lehrer gemäß Fachkonferenzbeschluss verbindliche Verteilung der Unterrichtsvorhaben dargestellt. Das Übersichtsraster dient dazu, den Kolleginnen und Kollegen einen schnellen Überblick über die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den einzelnen Jahrgangsstufen sowie den im Kernlehrplan genannten Kompetenzen, Inhaltsfeldern und inhaltlichen Schwerpunkten zu verschaffen. Um Klarheit für die Lehrkräfte herzustellen und die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden an dieser Stelle im Bereich der Methoden- und Handlungskompetenz nur diejenigen übergeordneten Kompetenzerwartungen ausgewiesen, deren Entwicklung im Rahmen des jeweiligen Unterrichtsvorhabens im Zentrum steht. Im Bereich der Sach- und Urteilskompetenz werden die auf das jeweilige Unterrichtsvorhaben bezogenen konkretisierten Kompetenzerwartungen gemäß dem Kernlehrplan aufgeführt. Der ausgewiesene Zeitbedarf versteht sich als grobe Orientierungsgröße, die nach Bedarf über- oder unterschritten werden kann. Um Spielraum für Vertiefungen, besondere Schülerinteressen, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse anderer besonderer Ereignisse (z.B. Praktika, Klassenfahrten o.ä.) zu erhalten, wurden im Rahmen dieses schulinternen Lehrplans nur ca. 75 Prozent der Bruttounterrichtszeit verplant.

Während der Fachkonferenzbeschluss zum „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ zur Gewährleistung vergleichbarer Standards sowie zur Absicherung von Lerngruppenübertritten und Lehrkraftwechseln für alle Mitglieder der Fachkonferenz Bindekraft entfalten soll, besitzt die exemplarische Ausweisung „konkretisierter Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.2) empfehlenden Charakter. Referendarinnen und Referendaren sowie neuen Kolleginnen und Kollegen dienen diese vor allem zur standardbezogenen Orientierung in der neuen Schule, aber auch zur Verdeutlichung von unterrichtsbezogenen fachgruppeninternen Absprachen zu didaktisch-methodischen Zugängen, fächerübergreifenden Kooperationen, Lernmitteln und orten sowie vorgesehenen Leistungsüberprüfungen, die im Einzelnen auch den Kapiteln 2.2 bis 2.4 zu entnehmen sind. Abweichungen von den vorgeschlagenen Vorgehensweisen bezüglich der konkretisierten Unterrichtsvorhaben sind im Rahmen der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte jederzeit möglich. Sicherzustellen bleibt allerdings auch hier, dass im Rahmen der Umsetzung der Unterrichtsvorhaben insgesamt alle Sach- und Urteilskompetenzen des Kernlehrplans Berücksichtigung finden.

2.1.1 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben

Einführungsphase

Einführungsphase

Unterrichtsvorhaben I:

Thema Was heißt es zu philosophieren? – Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und Philosophie

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion:

Die Schülerinnen und Schüler

  • arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien verallgemeinernd relevante philosophische Fragen heraus (MK2),
  • ermitteln in einfacheren philosophischen Texten das diesen jeweils zugrundeliegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3),
  • recherchieren Informationen sowie die Bedeutung von Fremdwörtern und Fachbegriffen unter Zuhilfenahme von (auch digitalen) Lexika und anderen Nachschlagewerken (MK9).

Inhaltsfeld:IF 2 (Erkenntnis und ihre Grenzen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Eigenart philosophischen Fragens und Denkens
  • Metaphysische Probleme als Herausforderung für die Vernunfterkenntnis

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben II:

Thema Ist der Mensch ein besonderes Lebewesen? – Sprachliche, kognitive und reflexive Fähigkeiten von Mensch und Tier im Vergleich

Methodenkompetenz

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • analysieren die gedankliche Abfolge von philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5),
  • bestimmen elementare philosophische Begriffe mit Hilfe definitorischer Verfahren (MK7),
  • recherchieren Informationen sowie die Bedeutung von Fremdwörtern und Fachbegriffen unter Zuhilfenahme von (auch digitalen) Lexika und anderen Nachschlagewerken (MK9).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen grundlegende philosophische Sachverhalte in diskursiver Form strukturiert dar (MK10).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • beteiligen sich mit philosophisch dimensionierten Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher Fragestellungen (HK4).

Inhaltsfelder:

  • IF 1 (Der Mensch und sein Handeln)
  • IF 2 (Erkenntnis und ihre Grenzen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Die Sonderstellung des Menschen
  • Prinzipien und Reichweite menschlicher Erkenntnis

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben III:

Thema Eine Ethik für alle Kulturen? – Der Anspruch moralischer Normen auf interkulturelle Geltung

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei ohne verfrühte Klassifizierung (MK1),
  • identifizieren in einfacheren philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4),
  • entwickeln mit Hilfe heuristischer Verfahren (u.a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken (MK6),
  • argumentieren unter Ausrichtung an einschlägigen philosophischen Argumentationsverfahren (u.a. Toulmin-Schema) (MK8).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen grundlegende philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in präsentativer Form (u.a. Visualisierung, bildliche und szenische Darstellung) dar (MK11),
  • stellen philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge in ihrem Für und Wider dar (MK13).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • entwickeln auf der Grundlage philosophischer Ansätze verantwortbare Handlungsperspektiven für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1),
  • vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen dabei auch auf andere Perspektiven ein (HK3).

Inhaltsfeld: IF 1 (Der Mensch und sein Handeln)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Werte und Normen des Handelns im interkulturellen Kontext

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben IV:

Thema Wann darf und muss der Staat die Freiheit des Einzelnen begrenzen? – Die Frage nach dem Recht und der Gerechtigkeit von Strafen

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien verallgemeinernd relevante philosophische Fragen heraus (MK2),
  • bestimmen elementare philosophische Begriffe mit Hilfe definitorischer Verfahren (MK7),
  • argumentieren unter Ausrichtung an einschlägigen philosophischen Argumentationsverfahren (u. a. Toulmin-Schema) (MK8).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge in ihrem Für und Wider dar (MK13).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • entwickeln auf der Grundlage philosophischer Ansätze verantwortbare Handlungsperspektiven für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1),
  • rechtfertigen eigene Entscheidungen und Handlungen durch philosophisch dimensionierte Begründungen (HK2).

Inhaltsfeld: IF 1 (Der Mensch und sein Handeln)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Umfang und Grenzen staatlichen Handelns

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben V:

Thema Kann der Glaube an die Existenz Gottes vernünftig begründet werden? – Religiöse Vorstellungen und ihre Kritik

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • ermitteln in einfacheren philosophischen Texten das diesen jeweils zugrundeliegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3),
  • identifizieren in einfacheren philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4)
  • analysieren die gedankliche Abfolge von philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen grundlegende philosophische Sachverhalte in diskursiver Form strukturiert dar (MK10),
  • geben Kernaussagen und Grundgedanken einfacherer philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder und verdeutlichen den interpretatorischen Anteil (MK12).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • rechtfertigen eigene Entscheidungen und Handlungen durch philosophisch dimensionierte Begründungen (HK2),
  • vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen dabei auch auf andere Perspektiven ein (HK3).

Inhaltsfeld: IF 2 (Erkenntnis und ihre Grenzen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Metaphysische Probleme als Herausforderung für die Vernunfterkenntnis
  • Prinzipien und Reichweite menschlicher Erkenntnis

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben VI:

Thema Was können wir mit Gewissheit erkennen? – Grundlagen und Grenzen menschlicher Erkenntnis

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei ohne verfrühte Klassifizierung (MK1),
  • arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien verallgemeinernd relevante philosophische Fragen heraus (MK2),
  • identifizieren in einfacheren philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4),
  • entwickeln mit Hilfe heuristischer Verfahren (u.a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken (MK6).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen grundlegende philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in präsentativer Form (u.a. Visualisierung, bildliche und szenische Darstellung) dar (MK11),
  • geben Kernaussagen und Grundgedanken einfacherer philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder und verdeutlichen den interpretatorischen Anteil (MK12).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • beteiligen sich mit philosophisch dimensionierten Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4).

Inhaltsfeld: IF 2 (Erkenntnis und ihre Grenzen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Prinzipien und Reichweite menschlicher Erkenntnis
  • Eigenart philosophischen Fragens und Denkens

Zeitbedarf: 15 Std.

Summe Einführungsphase: 90 Stunden

Qualifikationsphase Q1 (Grundkurs)

Qualifikationsphase (Q1) – GRUNDKURS

Unterrichtsvorhaben VII:

Thema Ist die Kultur die Natur des Menschen? – Der Mensch als Produkt der natürlichen Evolution und die Bedeutung der Kultur für seine Entwicklung

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • ermitteln in philosophischen Texten das diesen jeweils zugrundeliegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3),
  • identifizieren in philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Voraussetzungen, Folgerungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • beteiligen sich mit philosophischen Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4).

Inhaltsfelder:

  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)
  • IF 5 (Zusammenleben in Staat und Gesellschaft)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Der Mensch als Natur- und Kulturwesen
  • Der Primat der Gemeinschaft als Prinzip staatsphilosophischer Legitimation

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben VIII:

Thema Ist der Mensch mehr als Materie? – Das Leib-Seele-Problem im Licht der modernen Gehirnforschung

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien abstrahierend relevante philosophische Fragen heraus und erläutern diese (MK2)
  • analysieren den gedanklichen Aufbau und die zentralen Argumentationsstrukturen in philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5),
  • entwickeln mit Hilfe heuristischer Verfahren (u.a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken und erläutern diese (MK6),
  • bestimmen philosophische Begriffe mit Hilfe verschiedener definitorischer Verfahren (MK7).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen argumentativ abwägend philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge, auch in Form eines Essays, dar (MK13).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen dabei auch argumentativ auf andere Positionen ein (HK3).

Inhaltsfeld:

  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Das Verhältnis von Leib und Seele
  • Der Mensch als freies und selbstbestimmtes Wesen

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben IX:

Thema Ist der Mensch ein freies Wesen? – Psychoanalytische und existentialistische Auffassung des Menschen im Vergleich

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei und sprachlich genau ohne verfrühte Klassifizierung (MK1),
  • arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien abstrahierend relevante philosophische Fragen heraus und erläutern diese (MK2),
  • bestimmen philosophische Begriffe mit Hilfe definitorischer Verfahren und grenzen sie voneinander ab (MK7),
  • argumentieren unter bewusster Ausrichtung an einschlägigen philosophischen Argumentationsverfahren (u.a. Toulmin-Schema) (MK8).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen argumentativ abwägend philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge, auch in Form eines Essays, dar (MK13).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • rechtfertigen eigene Entscheidungen und Handlungen durch plausible Gründe und Argumente im Rückgriff auf das Orientierungspotential philosophischer Positionen und Denkmodelle (HK2).

Inhaltsfelder:

  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)
  • IF 4 (Werte und Normen des Handelns)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Der Mensch als freies und selbstbestimmtes Wesen
  • Grundsätze eines gelingenden Lebens

Zeitbedarf: 15 Std.

Unterrichtsvorhaben X:

Thema Wie kann das Leben gelingen? – Eudämonistische Auffassungen eines guten Lebens

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • identifizieren in philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Voraussetzungen, Folgerungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen argumentativ abwägend philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge dar, auch in Form eines Essays (MK13).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • rechtfertigen eigene Entscheidungen und Handlungen durch plausible Gründe und Argumente und nutzen dabei das Orientierungspotential philosophischer Positionen und Denkmodelle (HK2),
  • vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen dabei auch argumentativ auf andere Positionen ein (HK3).

Inhaltsfelder:

  • IF 4 (Werte und Normen des Handelns)
  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Grundsätze eines gelingenden Lebens
  • Das Verhältnis von Leib und Seele

Zeitbedarf: 10 Std.

Unterrichtsvorhaben XI:

Thema Soll ich mich im Handeln am Kriterium der Nützlichkeit oder der Pflicht orientieren? – Utilitaristische und deontologische Positionen im Vergleich

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • ermitteln in philosophischen Texten das diesen jeweils zugrundeliegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3),
  • analysieren den gedanklichen Aufbau und die zentralen Argumentationsstrukturen in philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5),
  • entwickeln mit Hilfe heuristischer Verfahren (u.a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken und erläutern diese (MK6).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • geben Kernaussagen und Gedanken- bzw. Argumentationsgang philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder und belegen Interpretationen durch korrekte Nachweise (MK12).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • rechtfertigen eigene Entscheidungen und Handlungen durch plausible Gründe und Argumente und nutzen dabei das Orientierungspotential philosophischer Positionen und Denkmodelle (HK2).

Inhaltsfelder:

  • IF 4 (Werte und Normen des Handelns)
  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Nützlichkeit und Pflicht als ethische Prinzipien
  • Der Mensch als freies und selbstbestimmtes Wesen

Zeitbedarf: 20 Std.

Unterrichtsvorhaben XII:

Thema Gibt es eine Verantwortung des Menschen für die Natur? – Ethische Grundsätze im Anwendungskontext der Ökologie

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • argumentieren unter bewusster Ausrichtung an einschlägigen philosophischen Argumentationsverfahren (u. a. Toulmin-Schema) (MK8),
  • recherchieren Informationen, Hintergrundwissen sowie die Bedeutung von Fremdwörtern und Fachbegriffen unter Zuhilfenahme von (auch digitalen) Lexika und fachspezifischen Nachschlagewerken (MK9).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • geben Kernaussagen und Gedanken- bzw. Argumentationsgang philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder und belegen Interpretationen durch korrekte Nachweise (MK12).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • entwickeln auf der Grundlage philosophischer Positionen und Denkmodelle verantwortbare Handlungsoptionen für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1),
  • beteiligen sich mit philosophischen Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4).

Inhaltsfelder:

  • IF 4 (Werte und Normen des Handelns)
  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Verantwortung in Fragen angewandter Ethik
  • Der Mensch als Natur- und Kulturwesen

Zeitbedarf: 15 Std.

Summe Qualifikationsphase (Q1) – GRUNDKURS: 90 Stunden

Qualifikationsphase Q2 (Grundkurs)

Qualifikationsphase (Q2) – GRUNDKURS

Unterrichtsvorhaben XIII:

Thema Welche Ordnung der Gemeinschaft ist gerecht? – Ständestaat und Philosophenkönigtum als Staatsideal

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • analysieren den gedanklichen Aufbau und die zentralen Argumentationsstrukturen in philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5),
  • entwickeln Hilfe heuristischer Verfahren (u. a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken und erläutern diese (MK 6).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10),
  • stellen philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in präsentativer Form (u.a. Visualisierung, bildliche und szenische Darstellung) dar (MK11),
  • geben Kernaussagen und Gedanken- bzw. Argumentationsgang philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder und belegen Interpretationen durch korrekte Nachweise (MK12).

Inhaltsfelder:

  • IF 5 (Zusammenleben in Staat und Gesellschaft)
  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Gemeinschaft als Prinzip staatsphilosophischer Legitimation
  • Der Mensch als Natur- und Kulturwesen

Zeitbedarf: 12 Std.

Unterrichtsvorhaben XIV:

Thema Wie lässt sich eine staatliche Ordnung vom Primat des Individuums aus rechtfertigen? – Kontraktualistische Staatstheorien im Vergleich

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • identifizieren in philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Voraussetzungen, Folgerungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4)
  • analysieren den gedanklichen Aufbau und die zentralen Argumentationsstrukturen in philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10),
  • stellen philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in präsentativer Form (u.a. Visualisierung, bildliche und szenische Darstellung) dar (MK11).

Inhaltsfelder:

  • IF 5 (Zusammenleben in Staat und Gesellschaft)
  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Individualinteresse und Gesellschaftsvertrag als Prinzip staatsphilosophischer Legitimation
  • Der Mensch als Natur- und Kulturwesen

Zeitbedarf: 14 Std.

Unterrichtsvorhaben XV:

Thema Lassen sich die Ansprüche des Einzelnen auf politische Mitwirkung und gerechte Teilhabe in einer staatlichen Ordnung realisieren? – Moderne Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit auf dem Prüfstand

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien abstrahierend relevante philosophische Fragen heraus und erläutern diese (MK2),
  • recherchieren Informationen, Hintergrundwissen sowie die Bedeutung von Fremdwörtern und Fachbegriffen unter Zuhilfenahme von (auch digitalen) Lexika und fachspezifischen Nachschlagewerken (MK9).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • entwickeln auf der Grundlage philosophischer Positionen und Denkmodelle verantwortbare Handlungsoptionen für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1),
  • beteiligen sich mit philosophischen Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4).

Inhaltsfelder:

  • IF 5 (Zusammenleben in Staat und Gesellschaft)
  • IF 4 (Werte und Normen des Handelns)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit
  • Verantwortung in ethischen Anwendungskontexten

Zeitbedarf: 12 Std.

Unterrichtsvorhaben XVI:

Thema Was leisten sinnliche Wahrnehmung und Verstandestätigkeit für die wissenschaftliche Erkenntnis? – rationalistische und empiristische Modelle im Vergleich

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei und sprachlich genau ohne verfrühte Klassifizierung (MK1),
  • ermitteln in philosophischen Texten das diesen jeweils zugrundeliegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3),
  • analysieren den gedanklichen Aufbau und die zentralen Argumentationsstrukturen in philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5),
  • entwickeln mit Hilfe heuristischer Verfahren (u.a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken und erläutern diese (MK6).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • geben Kernaussagen und Gedanken- bzw. Argumentationsgang philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder und belegen Interpretationen durch korrekte Nachweise (MK12).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen dabei auch argumentativ auf andere Positionen ein (HK3).

Inhaltsfelder:

  • IF 6 (Geltungsansprüche der Wissenschaften)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Erkenntnistheoretische Grundlagen der Wissenschaften

Zeitbedarf: 12 Std.

Unterrichtsvorhaben XVII:

Thema Wie gelangen die Wissenschaften zu Erkenntnissen? – Anspruch und Verfahrensweisen der neuzeitlichen Naturwissenschaften

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • bestimmen philosophische Begriffe mit Hilfe definitorischer Verfahren und grenzen sie voneinander ab (MK7),
  • argumentieren unter bewusster Ausrichtung an einschlägigen philosophischen Argumentationsverfahren (u.a. Toulmin-Schema) (MK8),
  • recherchieren Informationen, Hintergrundwissen sowie die Bedeutung von Fremdwörtern und Fachbegriffen unter Zuhilfenahme von (auch digitalen) Lexika und fachspezifischen Nachschlagewerken (MK9).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in präsentativer Form (u.a. Visualisierung, bildliche und szenische Darstellung) dar (MK11),
  • stellen argumentativ abwägend philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge dar, auch in Form eines Essays (MK13).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • beteiligen sich mit philosophischen Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4).

Inhaltsfelder:

  • IF 6 (Geltungsansprüche der Wissenschaften)
  • IF 4 (Werte und Normen des Handelns)
  • IF 5 (Zusammenlaben in Staat und Gesellschaft)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Der Anspruch der Naturwissenschaften auf Objektivität
  • Verantwortung in ethischen Anwendungskontexten
  • Konzepte von Demokratie (und sozialer Gerechtigkeit)

Zeitbedarf: 10 Std.

Summe Qualifikationsphase (Q2) – GRUNDKURS: 60 Stunden

Qualifikationsphase Q1 (Leistungskurs)

Qualifikationsphase (Q1) – LEISTUNGSKURS

Unterrichtsvorhaben VII:

Thema Ist die Kultur die Natur des Menschen? – Der Mensch als Produkt der natürlichen Evolution und die Bedeutung der Kultur für seine Entwicklung

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • ermitteln in komplexeren philosophischen Texten das diesen jeweils zugrundeliegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3),
  • identifizieren in komplexeren philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Voraussetzungen, Folgerungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen komplexere philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • beteiligen sich mit fundierten philosophischen Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4).

Inhaltsfelder:

  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)
  • IF 5 (Zusammenleben in Staat und Gesellschaft)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Der Mensch als Natur- und Kulturwesen
  • Gemeinschaft als Prinzip staatsphilosophischer Legitimation

Zeitbedarf: 18 Std.

Unterrichtsvorhaben VIII:

Thema Ist der Mensch mehr als Materie? – Das Leib-Seele-Problem im Licht der modernen Gehirnforschung

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei und sprachlich genau in bewusster Abgrenzung von wissenschaftlichen Klassifizierungen (MK1),
  • arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien abstrahierend relevante philosophische Fragen heraus und erläutern diese differenziert (MK2),
  • analysieren den Argumentationsaufbau und die Argumentationsstruktur in komplexeren philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5),
  • entwickeln mit Hilfe heuristischer Verfahren (u. a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken und gedankliche Modelle und erläutern diese differenziert (MK6),
  • bestimmen philosophische Begriffe mit Hilfe verschiedener definitorischer Verfahren und grenzen sie voneinander ab (MK7).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen argumentativ und klärend auch auf andere Positionen ein (HK3).

Inhaltsfeld:

  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Das Verhältnis von Leib und Seele
  • Der Mensch als freies und selbstbestimmtes Wesen

Zeitbedarf: 18 Std.

Unterrichtsvorhaben IX:

Thema Lässt sich Bewusstsein funktionalistisch erklären? – Das Menschenbild der Neurowissenschaften und der Forschungen zur Künstlichen Intelligenz in philosophischer Perspektive

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien abstrahierend relevante philosophische Fragen heraus und erläutern diese differenziert (MK2),
  • identifizieren in komplexeren philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Voraussetzungen, Folgerungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • • geben Kernaussagen und Gedanken- bzw. Argumentationsgang komplexerer philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder, erläutern ihr Vorgehen und belegen Interpretationen durch korrekte Nachweise (MK12),
  • stellen in einer differenzierten Argumentation (u.a. philosophische Disputation, philosophischer Essay) abwägend philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge dar (MK13).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen argumentativ und klärend auch auf andere Positionen ein (HK3).

Inhaltsfelder:

  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)
  • IF 6 (Geltungsansprüche der Wissenschaften)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Das Menschbild der Neurowissenschaften und der Forschungen zur Künstlichen Intelligenz
  • Das Verhältnis von Leib und Seele
  • Der Mensch als freies und selbstbestimmtes Wesen
  • Der Anspruch der Naturwissenschaften auf Objektivität

Zeitbedarf: 16 Std.

Unterrichtsvorhaben X:

Thema Ist der Mensch ein freies Wesen? – Psychoanalytische und existentialistische Auffassung des Menschen im Vergleich

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei und sprachlich genau in bewusster Abgrenzung von wissenschaftlichen Klassifizierungen (MK1),
  • arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien abstrahierend relevante philosophische Fragen heraus und erläutern diese differenziert (MK2),
  • bestimmen philosophische Begriffe mit Hilfe verschiedener definitorischer Verfahren und grenzen sie voneinander ab (MK7),
  • entwickeln unter bewusster Ausrichtung an einschlägigen Argumentationsverfahren (u. a. Toulmin-Schema) komplexere philosophische Begründungszusammenhänge (MK8).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen in einer differenzierten Argumentation (u.a. philosophische Disputation, philosophischer Essay) abwägend komplexere philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge dar (MK13).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • entwickeln auf der Grundlage philosophischer Positionen und Denkmodelle differenziert verantwortbare Handlungsoptionen für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1).

Inhaltsfelder:

  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)
  • IF 4 (Werte und Normen des Handelns)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Der Mensch als freies und selbstbestimmtes Wesen
  • Grundsätze eines gelingenden Lebens

Zeitbedarf: 18 Std.

Unterrichtsvorhaben XI:

Thema Wie kann das Leben gelingen? – Eudämonistische Auffassungen eines guten Lebens

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • identifizieren in komplexeren philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Voraussetzungen, Folgerungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • geben Kernaussagen und Gedanken- bzw. Argumentationsgang komplexerer philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder, erläutern ihr Vorgehen und belegen Interpretationen durch korrekte Nachweise (MK12),
  • stellen in einer differenzierten Argumentation (u.a. philosophische Disputation, philosophischer Essay) abwägend philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge dar (MK13).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • rechtfertigen eigene Entscheidungen und Handlungen differenziert durch plausible Gründe und Argumente im Rückgriff auf das Orientierungspotential philosophischer Positionen und Denkmodelle (HK2),
  • vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen argumentativ und klärend auch auf andere Positionen ein (HK3).

Inhaltsfelder:

  • IF 4 (Werte und Normen des Handelns)
  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Grundsätze eines gelingenden Lebens
  • Das Verhältnis von Leib und Seele

Zeitbedarf: 16 Std.

Unterrichtsvorhaben XII:

Thema Soll ich mich im Handeln am Kriterium der Nützlichkeit oder der Pflicht orientieren? – Utilitaristische und deontologische Positionen im Vergleich

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • ermitteln in komplexeren philosophischen Texten das diesen jeweils zugrundeliegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3),
  • analysieren den Argumentationsaufbau und die Argumentationsstruktur in komplexeren philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5),
  • entwickeln mit Hilfe heuristischer Verfahren (u.a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken und erläutern diese differenziert (MK6).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • geben Kernaussagen und Gedanken- bzw. Argumentationsgang komplexerer philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder, erläutern ihr Vorgehen und belegen Interpretationen durch korrekte Nachweise (MK12).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • rechtfertigen eigene Entscheidungen und Handlungen differenziert durch plausible Gründe und Argumente im Rückgriff auf das Orientierungspotential philosophischer Positionen und Denkmodelle (HK2).

Inhaltsfelder:

  • IF 4 (Werte und Normen des Handelns)
  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Nützlichkeit und Pflicht als ethische Prinzipien
  • Der Mensch als freies und selbstbestimmtes Wesen

Zeitbedarf: 24 Std.

Unterrichtsvorhaben XIII:

Thema Basieren moralische Orientierungen auf Gefühlen oder vernünftigen Argumenten? – Emotivistische und diskurstheoretische Ansätze als unterschiedliche Formen ethischer Legitimation

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • ermitteln in komplexeren philosophischen Texten das diesen jeweils zugrundeliegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3),
  • analysieren den Argumentationsaufbau und die Argumentationsstruktur in komplexeren philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen komplexere philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10),
  • stellen in einer differenzierten Argumentation (u.a. philosophische Disputation philosophischer Essay) abwägend komplexere philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge dar (MK13).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen argumentativ und klärend auch auf andere Positionen ein (HK3).

Inhaltsfelder:

  • IF 4 (Werte und Normen des Handelns)
  • IF 5 (Zusammenleben in Staat und Gesellschaft)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Unterschiedliche Grundlagen moralischer Orientierungen
  • Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit

Zeitbedarf: 20 Std.

Unterrichtsvorhaben XIV:

Thema Gibt es eine Verantwortung des Menschen für die Natur? – Ethische Grundsätze im Anwendungskontext der Ökologie

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien abstrahierend relevante philosophische Fragen heraus und erläutern diese differenziert (MK2),
  • entwickeln unter bewusster Ausrichtung an einschlägigen Argumentationsverfahren (u.a. Toulmin-Schema) komplexere philosophische Argumentationen (MK8),
  • recherchieren Informationen, Hintergrundwissen sowie die Bedeutung von Fremdwörtern und Fachbegriffen unter Zuhilfenahme von (auch digitalen) Lexika und fachspezifischen Nachschlagewerken und Darstellungen (MK9).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen in einer differenzierten Argumentation (u.a. philosophische Disputation, philosophischer Essay) abwägend komplexere philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge dar (MK13).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • entwickeln auf der Grundlage philosophischer Positionen und Denkmodelle differenziert verantwortbare Handlungsoptionen für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1),
  • beteiligen sich mit fundierten philosophischen Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4).

Inhaltsfelder:

  • IF 4 (Werte und Normen des Handelns)
  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Verantwortung in Fragen angewandter Ethik
  • Der Mensch als Natur- und Kulturwesen

Zeitbedarf: 20 Std.

Summe Qualifikationsphase (Q1) – LEISTUNGSKURS: 150 Stunden

Qualifikationsphase Q2 (Leistungskurs)

Qualifikationsphase (Q2) – LEISTUNGSKURS

Unterrichtsvorhaben XV:

Thema Welche Ordnung der Gemeinschaft ist gerecht? – Ständestaat und Philosophenkönigtum als Staatsideal

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • analysieren den gedanklichen Aufbau und die zentralen Argumentationsstrukturen in komplexeren philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5),
  • entwickeln mit Hilfe heuristischer Verfahren (u.a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken und erläutern diese differenziert (MK6).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen komplexere philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10),
  • stellen komplexere philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in präsentativer Form (u.a. Visualisierung, bildliche und szenische Darstellung) dar (MK11).

Inhaltsfelder:

  • IF 5 (Zusammenleben in Staat und Gesellschaft)
  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Gemeinschaft als Prinzip staatsphilosophischer Legitimation
  • Der Mensch als Natur- und Kulturwesen

Zeitbedarf: 14 Std.

Unterrichtsvorhaben XVI:

Thema Wie lässt sich eine staatliche Ordnung vom Primat des Individuums aus rechtfertigen? – Kontraktualistische Staatstheorien im Vergleich

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • identifizieren in komplexeren philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Voraussetzungen, Folgerungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4),
  • analysieren den Argumentationsaufbau und die Argumentationsstruktur in komplexeren philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5),
  • bestimmen philosophische Begriffe mit Hilfe verschiedener definitorischer Verfahren und grenzen sie voneinander ab (MK7).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen komplexere philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10),
  • stellen komplexere philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in präsentativer Form (u.a. Visualisierung, bildliche und szenische Darstellung) dar (MK11).

Inhaltsfelder:

  • IF 5 (Zusammenleben in Staat und Gesellschaft)
  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Individualinteresse und Gesellschaftsvertrag als Prinzip staatsphilosophischer Legitimation
  • Der Mensch als Natur- und Kulturwesen

Zeitbedarf: 16 Std.

Unterrichtsvorhaben XVII:

Thema Lassen sich die Ansprüche des Einzelnen auf politische Mitwirkung und gerechte Teilhabe in einer staatlichen Ordnung realisieren? – Moderne Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit auf dem Prüfstand

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien abstrahierend relevante philosophische Fragen heraus und erläutern diese differenziert (MK2),
  • identifizieren in komplexeren philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Voraussetzungen, Folgerungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4),
  • recherchieren Informationen, Hintergrundwissen sowie die Bedeutung von Fremdwörtern und Fachbegriffen unter Zuhilfenahme von (auch digitalen) Lexika und fachspezifischen Nachschlagewerken und Darstellungen (MK9).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen komplexere philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • entwickeln auf der Grundlage philosophischer Positionen und Denkmodelle differenziert verantwortbare Handlungsoptionen für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1),
  • beteiligen sich mit fundierten philosophischen Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4).

Inhaltsfelder:

  • IF 3 (Zusammenleben in Staat und Gesellschaft)
  • IF 4 (Werte und Normen des Handelns)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit
  • Verantwortung in ethischen Anwendungskontexten

Zeitbedarf: 16 Std.

Unterrichtsvorhaben XVIII:

Thema Wie lassen sich zwischenstaatliche Konflikte auf Dauer vermeiden? – Bedingungen einer stabilen Friedensordnung in einer globalisierten Welt

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • beschreiben reale und fiktive Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei und sprachlich genau in bewusster Abgrenzung von wissenschaftlichen Klassifizierungen (MK1),
  • entwickeln mit Hilfe heuristischer Verfahren (u. a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken und gedankliche Modelle und erläutern sie differenziert (MK6),
  • recherchieren Informationen, Hintergrundwissen sowie die Bedeutung von Fremdwörtern und Fachbegriffen unter Zuhilfenahme von (auch digitalen) Lexika und fachspezifischen Nachschlagewerken und Darstellungen (MK9).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • geben Kernaussagen und Gedanken- bzw. Argumentationsgang komplexerer philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder, erläutern ihr Vorgehen und belegen Interpretationen durch korrekte Nachweise (MK12).
  • stellen in einer differenzierten Argumentation (u.a. philosophische Disputation, philosophischer Essay) abwägend komplexere philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge dar (MK13).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • beteiligen sich mit fundierten philosophischen Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4).

Inhaltsfelder:

  • IF 3 (Zusammenleben in Staat und Gesellschaft)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Bedingungen einer dauerhaften Friedensordnung in einer globalisierten Welt

Zeitbedarf: 14 Std.

Unterrichtsvorhaben XIX:

Thema Was leisten sinnliche Wahrnehmung und Verstandestätigkeit für die wissenschaftliche Erkenntnis? – Rationalistische und empiristische Modelle im Vergleich

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • ermitteln in komplexeren philosophischen Texten das diesen jeweils zugrundeliegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3),
  • analysieren den Argumentationsaufbau und die Argumentationsstruktur in komplexeren philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5),
  • entwickeln mit Hilfe heuristischer Verfahren (u. a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken und gedankliche Modelle und erläutern sie differenziert (MK6).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • geben Kernaussagen und Gedanken- bzw. Argumentationsgang komplexerer philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder, erläutern ihr Vorgehen und belegen Interpretationen durch korrekte Nachweise (MK12).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen argumentativ und klärend auch auf andere Positionen ein (HK3).

Inhaltsfelder:

  • IF 6 (Geltungsansprüche der Wissenschaften)
  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Erkenntnistheoretische Grundlagen der Wissenschaften

Zeitbedarf: 14 Std.

Unterrichtsvorhaben XX:

Thema Wie gelangen die Wissenschaften zu Erkenntnissen? – Anspruch und Verfahrensweisen der modernen Naturwissenschaften

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • bestimmen philosophische Begriffe mit Hilfe verschiedener definitorischer Verfahren und grenzen sie voneinander ab (MK7),
  • entwickeln unter bewusster Ausrichtung an einschlägigen Argumentationsverfahren (u. a. Toulmin-Schema) komplexere philosophische Begründungszusammenhänge (MK8),
  • recherchieren Informationen, Hintergrundwissen sowie die Bedeutung von Fremdwörtern und Fachbegriffen unter Zuhilfenahme von (auch digitalen) Lexika und fachspezifischen Nachschlagewerken und Darstellungen (MK9),
  • stellen komplexere philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen komplexere philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in präsentativer Form (u.a. Visualisierung, bildliche und szenische Darstellung) dar (MK11).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • beteiligen sich mit fundierten philosophischen Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4).

Inhaltsfelder:

  • IF 6 (Geltungsansprüche der Wissenschaften)
  • IF 4 (Werte und Normen des Handelns)
  • IF 5 (Zusammenleben in Gesellschaft und Staat)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Der Anspruch der Naturwissenschaften auf Objektivität
  • Verantwortung in ethischen Anwendungskontexten
  • Konzepte von Demokratie (und sozialer Gerechtigkeit)

Zeitbedarf: 14 Std.

Unterrichtsvorhaben XXI:

Thema Was ist das Besondere geisteswissenschaftlicher Erkenntnis? – Anspruch und Verfahren der Geisteswissenschaften

Methodenkompetenz:

Verfahren der Problemreflexion

Die Schülerinnen und Schüler

  • beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei und sprachlich genau in bewusster Abgrenzung von wissenschaftlichen Klassifizierungen (MK1),
  • analysieren den Argumentationsaufbau und die Argumentationsstruktur in komplexeren philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5),
  • bestimmen philosophische Begriffe mit Hilfe verschiedener definitorischer Verfahren und grenzen sie voneinander ab (MK7).

Verfahren der Präsentation und Darstellung

Die Schülerinnen und Schüler

  • stellen in einer differenzierten Argumentation (u. a. philosophische Disputation, philosophischer Essay) abwägend komplexere philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge dar (MK13).

Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen argumentativ und klärend auch auf andere Positionen ein (HK3).

Inhaltsfelder:

  • IF 6 (Geltungsansprüche der Wissenschaften)
  • IF 3 (Das Selbstverständnis des Menschen)
  • IF 5 (Zusammenleben in Gesellschaft und Staat)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Erkenntnis in den Geisteswissenschaften
  • Der Mensch als Natur- und Kulturwesen
  • Konzepte von Demokratie (und sozialer Gerechtigkeit)

Zeitbedarf: 12 Std.

Summe Qualifikationsphase (Q2) – LEISTUNGSKURS: 100 Stunden

2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

In Absprache mit der Lehrerkonferenz sowie unter Berücksichtigung des Schulprogramms hat die Fachkonferenz Philosophie die folgenden fachmethodischen und fachdidaktischen Grundsätze beschlossen. In diesem Zusammenhang beziehen sich die Grundsätze 1 bis 13 auf fächerübergreifende Aspekte, die auch Gegenstand der Qualitätsanalyse sind, die Grundsätze 14 bis 25 sind fachspezifisch angelegt.

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Überfachliche Grundsätze:

  1. Geeignete Problemstellungen zeichnen die Ziele des Unterrichts vor und bestimmen die Struktur der Lernprozesse.
  2. Inhalt und Anforderungsniveau des Unterrichts entsprechen dem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler.
  3. Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Ziele und Inhalte abgestimmt.
  4. Die Schülerinnen und Schüler erreichen einen Lernzuwachs.
  5. Der Unterricht fördert eine aktive Teilnahme der Schülerinnen und Schüler.
  6. Der Unterricht fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schülerninnen und Schüler und bietet ihnen Möglichkeiten zu eigenen Lösungen.
  7. Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernwege der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
  8. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit und werden dabei unterstützt.
  9. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Partner- bzw. Gruppenarbeit.
  10. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Arbeit im Plenum.
  11. Die Lernumgebung ist vorbereitet; der Ordnungsrahmen wird eingehalten.
  12. Die Lehr- und Lernzeit wird intensiv für Unterrichtszwecke genutzt.

Fachliche Grundsätze:

  1. Die dem Unterricht zugrunde liegenden Problemstellungen sind transparent und bilden den Ausgangspunkt und roten Faden für die Material- und Medienauswahl.
  2. Der Zusammenhang zwischen einzelnen Unterrichtsstunden wird in der Regel durch das Prinzip des Problemüberhangs hergestellt.
  3. Primäre Unterrichtsmedien bzw. -materialien sind philosophische, d. h. diskursiv-argumentative Texte, sog. präsentative Materialien werden besonders in Hinführungs- und Transferphasen eingesetzt.
  4. Im Unterricht ist genügend Raum für die Entwicklung eigener Ideen; diese werden in Bezug zu den Lösungsbeiträgen der philosophischen Tradition gesetzt.
  5. Eigene Beurteilungen und Positionierungen werden zugelassen und ggf. aktiv initiiert, u. a. durch die Auswahl konträrer philosophischer Ansätze und Positionen.
  6. Erarbeitete philosophische Ansätze und Positionen werden in lebensweltlichen Anwendungskontexten rekonstruiert.
  7. Der Unterricht fördert, besonders in Gesprächsphasen, die sachbestimmte, argumentative Interaktion der Schülerinnen und Schüler.
  8. Die für einen philosophischen Diskurs notwendigen begrifflichen Klärungen werden kontinuierlich und zunehmend unter Rückgriff auf fachbezogene Verfahren vorgenommen.
  9. Die Fähigkeit zum Philosophieren wird auch in Form von kontinuierlichen schriftlichen Beiträgen zum Unterricht (Textwiedergaben, kurze Erörterungen, Stellungnahmen usw.) entwickelt.
  10. Unterrichtsergebnisse werden in unterschiedlichen Formen (Tafelbilder, Lernplakate, Arbeitsblätter) gesichert.
  11. Zur Förderung der Textanalysefähigkeit wird in der Q1 mindestens einmal ein Diagnose- und Förderzirkel durchgeführt (vgl. Material zur Diagnose und individuellen Förderung zum konkretisierten Unterrichtsvorhaben in Q1).
  12. Die Methodenkompetenz wird durch den übenden Umgang mit verschiedenen fachphilosophischen Methoden und die gemeinsame Reflexion auf ihre Leistung entwickelt.
  13. Im Unterricht herrscht eine offene, intellektuelle Neugierde vorlebende Atmosphäre, es kommt nicht darauf an, welche Position jemand vertritt, sondern wie er sie begründet.

2.3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

Hinweis: Sowohl die Schaffung von Transparenz bei Bewertungen als auch die Vergleichbarkeit von Leistungen sind das Ziel, innerhalb der gegebenen Freiräume Vereinbarungen zu Bewertungskriterien und deren Gewichtung zu treffen.

 

Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 6 APO-SI sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Philosophie hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen stellen die Minimalanforderungen an das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder dar. Bezogen auf die einzelne Lerngruppe kommen ergänzend weitere der in den Folgeabschnitten genannten Instrumente der Leistungsüberprüfung zum Einsatz.

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Verbindliche Absprachen:

  1. Einmal innerhalb jeder Jahrgangsstufe (EF, Q1, Q2) wird eine schriftliche Überprüfung einer oder mehrerer gemeinsam ausgewählter Kompetenzen durchgeführt und lerngruppenübergreifend ausgewertet.
  2. Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase verfassen die Schülerinnen und Schüler eine Erörterung eines philosophischen Problems (Essay) als Vorbereitung auf den alljährlich im Oktober stattfindenden Landes- und Bundeswettbewerb Philosophischer Essay.
  3. Innerhalb der Qualifikationsphase hält jede Schülerin / jeder Schüler mindestens einmal einen Kurzvortrag zu einem umgrenzten philosophischen Themengebiet oder zur Darstellung des Gedankengangs eines philosophischen Textes im Umfang von ca.10-15 Minuten.

Die Grundsätze der Leistungsfeststellung werden den Schülerinnen und Schülern (zum Schuljahresbeginn) sowie den Erziehungsberechtigten (u.a. im Rahmen des Elternsprechtages und der Jahrgangsstufenpflegschaftssitzungen) transparent gemacht und erläutert. Sie finden Anwendung im Rahmen der grundsätzlichen Unterscheidung von Lern- und Leistungssituationen, die ebenfalls im Unterrichtsverlauf an geeigneter Stelle transparent gemacht wird, u. a. um die selbstständige Entwicklung philosophischer Gedanken zu fördern.

Verbindliche Instrumente:

Überprüfung der schriftlichen Leistung

  • Im 1. Halbjahr der Einführungsphase wird lediglich eine Klausur zur Überprüfung der schriftlichen Leistung geschrieben (und zwar im 2. Quartal).
  • Das Format der Aufgaben des schriftlichen Abiturs wird schrittweise entwickelt und schwerpunktmäßig eingeübt.
    • Im 1. Halbjahr der Einführungsphase liegt der Schwerpunkt auf der Analyse und Interpretation eines philosophischen Textes (E),
    • im 2. Halbjahr auf der Erörterung eines philosophischen Problems ohne Materialgrundlage (B),
    • im 1. Jahr der Qualifikationsphase auf der Rekonstruktion philosophischer Positionen und Denkmodelle (F) und dem Vergleich philosophischer Texte und Positionen (H),
    • im 2. Jahr der Qualifikationsphase auf der Beurteilung philosophischer Texte und Positionen (I).

Überprüfung der sonstigen Leistung

Neben den o. g. obligatorischen Formen der Leistungsüberprüfung werden weitere Instrumente der Leistungsbewertung genutzt, u. a.:

  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z. B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Referate, Präsentationen, Kurzvorträge)
  • Mitarbeit in Partner- und Gruppenarbeiten
  • schriftliche Übungen bzw. Überprüfungen
  • weitere schriftliche Beiträge zum Unterricht (z. B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z. B. Präsentation, Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Projektarbeit)

Übergeordnete Kriterien:

Die Bewertungskriterien für eine Leistung werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der jeweiligen Kurshalbjahre transparent gemacht. Die folgenden – an die Bewertungskriterien des Kernlehrplans für die Abiturprüfung angelehnten – allgemeinen Kriterien gelten sowohl für die schriftlichen als auch für die sonstigen Formen der Leistungsüberprüfung:

  • Umfang und Differenzierungsgrad der Ausführungen
  • sachliche Richtigkeit und Schlüssigkeit der Ausführungen
  • Angemessenheit der Abstraktionsebene
  • Herstellen geeigneter Zusammenhänge
  • argumentative Begründung eigener Urteile, Stellungnahmen und Wertungen
  • Eigenständigkeit der Auseinandersetzung mit Sachverhalten und Problemstellungen
  • Klarheit und Strukturiertheit in Aufbau von Darstellungen
  • Sicherheit im Umgang mit Fachmethoden
  • Verwendung von Fachsprache und geklärter Begrifflichkeit
  • Erfüllung standardsprachlicher Normen

Der Grad der Anwendung der angeführten Maßstäbe hängt insgesamt von der Komplexität der zu erschließenden und darzustellenden Gegenstände ab.

Konkretisierte Kriterien:

Kriterien für die Bewertung der schriftlichen Leistung

Die Bewertung der schriftlichen Leistungen, insbesondere von Klausuren, erfolgt anhand von jeweils zu erstellenden Bewertungsrastern (Erwartungshorizonte), die sich an den Vorgaben für die Bewertung von Schülerleistungen im Zentralabitur orientieren. Beispielhaft für die dabei zugrunde zu legenden Bewertungskriterien werden folgende auf die Aufgabenformate des Zentralabiturs bezogenen Kriterien festgelegt:

Aufgabentyp I: Erschließung eines philosophischen Textes mit Vergleich und Beurteilung

  • eigenständige und sachgerechte Formulierung des einem philosophischen Text zugrundeliegenden Problems bzw. Anliegens sowie seiner zentralen These
  • kohärente und distanzierte Darlegung des in einem philosophischen Text entfalteten Gedanken- bzw. Argumentationsgangs
  • sachgemäße Identifizierung des gedanklichen bzw. argumentativen Aufbaus des Textes (durch performative Verben u. a.)
  • Beleg interpretierender Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate, Textverweise)
  • funktionale, strukturierte und distanzierte Rekonstruktion einer bekannten philosophischen Position bzw. eines philosophischen Denkmodells
  • sachgerechte Einordnung der rekonstruierten Position bzw. des rekonstruierten Denkmodells in übergreifende philosophische Zusammenhänge
  • Darlegung wesentlicher Gemeinsamkeiten und Unterschiede verschiedener philosophischer Positionen bzw. Denkmodelle
  • Aufweis wesentlicher Voraussetzungen und Konsequenzen einer philosophischen Position bzw. eines Denkmodells
  • argumentativ abwägende und kriterienorientierte Beurteilung der Tragfähigkeit bzw. Plausibilität einer philosophischen Position bzw. eines Denkmodells
  • stringente und argumentativ begründende Entfaltung einer eigenen Position zu einem philosophischen Problem
  • Beachtung der Aufgabenstellung und gedankliche Verknüpfung der jeweiligen Beiträge zu den Teilaufgaben
  • Verwendung einer präzisen und differenzierten Sprache mit einer angemessenen Verwendung der Fachterminologie
  • Erfüllung standardsprachlicher Normen

Aufgabentyp II: Erörterung eines philosophischen Problems

  • eigenständige und sachgerechte Formulierung des einem Text bzw. einer oder mehrerer philosophischer Aussagen oder einem Fallbeispiel zugrundeliegenden philosophischen Problems
  • kohärente Entfaltung des philosophischen Problems unter Bezug auf die philosophische(n) Aussage(n) bzw. auf relevante im Text bzw. im Fallbeispiel angeführte Sachverhalte
  • sachgerechte Einordnung des entfalteten Problems in übergreifende philosophische Zusammenhänge
  • kohärente und distanzierte Darlegung unterschiedlicher Problemlösungsvorschläge unter funktionaler Bezugnahme auf bekannte philosophische Positionen bzw. Denkmodelle
  • Aufweis wesentlicher Voraussetzungen und Konsequenzen der dargelegten philosophischen Positionen bzw. Denkmodelle
  • argumentativ abwägende Bewertung der Überzeugungskraft und Tragfähigkeit der dargelegten philosophischen Positionen bzw. Denkmodelle im Hinblick auf ihren Beitrag zur Problemlösung
  • stringente und argumentativ begründende Entfaltung einer eigenen Position zu dem betreffenden philosophischen Problem
  • Klarheit, Strukturiertheit und Eigenständigkeit der Gedankenführung
  • Beachtung der Aufgabenstellung und gedankliche Verknüpfung der einzelnen Argumentationsschritte
  • Beleg interpretierender Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate, Textverweise)
  • Verwendung eine präzisen und differenzierte Sprache mit einer angemessenen Verwendung der Fachterminologie
  • Erfüllung standardsprachlicher Normen

Kriterien für die Überprüfung der sonstigen Leistungen

  • inhaltliche Qualität und gedankliche Stringenz der Beiträge
  • Selbständigkeit der erbrachten Reflexionsleistung
  • Bezug der Beiträge zum Unterrichtsgegenstand
  • Verknüpfung der eigenen Beiträge mit bereits im Unterricht erarbeiteten Sachzusammenhängen sowie mit den Beiträgen anderer Schülerinnen und Schüler
  • funktionale Anwendung fachspezifischer Methoden
  • sprachliche und fachterminologische Angemessenheit der Beiträge

Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung:

Die Leistungsrückmeldung erfolgt in mündlicher und schriftlicher Form.

Intervalle

    • punktuelles Feedback auf im Unterricht erbrachte spezielle Leistungen
    • Quartalsfeedback (z. B. als Ergänzung zu einer schriftlichen Überprüfung)

Formen

  • Einstufung der Beiträge im Hinblick auf den deutlich werdenden Kompetenzerwerb,
  • individuelle Lern-/Förderempfehlungen (z. B. im Kontext einer schriftlichen Leistung)
  • Kriteriengeleitete Partnerkorrektur
  • Anleitung zu einer kompetenzorientierten Schülerselbstbewertung
  • Beratung am Eltern- oder Schülersprechtag

2.4 Lehr- und Lernmittel

Vgl. Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel.

3 Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen

Die Fachkonferenz Philosophie hat im Rahmen des Schulprogramms Leitlinien für die folgenden Arbeitsfelder festgelegt:

Zusammenarbeit mit anderen Fächern

Im Kontext der Erarbeitung des inhaltlichen Schwerpunktes Das Selbstverständnis des Menschen findet in der Q1 in Kooperation mit den Religionskursen eine Stufenfahrt ins Neanderthal Museum (Mettmann) statt; die Fahrt wird in Philosophie- und Religionsunterricht separat vorbereitet; ihre Auswertung und Nachbereitung erfolgt nach Möglichkeit in einer von allen drei Kursen gemeinsam besuchten Doppelstunde. Die Erarbeitung des inhaltlichen Schwerpunktes Die Sonderstellung des Menschen (EF) soll nach Möglichkeit im fachübergreifenden Rekurs auf Inhalte und Arbeitsergebnisse aus dem Fach Biologie erfolgen; die Erarbeitung des Schwerpunktes Metaphysische Probleme als Herausforderung für die Vernunfterkenntnis (EF) soll nach Möglichkeit in fächerverbindender Kooperation mit mindestens einem Religionskurs stattfinden. Weitere Optionen für fachübergreifende Kooperationen mit Geschichte und Sozialwissenschaften liegen in der Qualifikationsphase besonders im Rahmen der Erarbeitung von Inhaltsfeld 5 (Zusammenleben in Staat und Gesellschaft); vornehmlich der inhaltliche Schwerpunkt Der Anspruch der Naturwissenschaften auf Objektivität im Inhaltsfeld 6 legt eine Kooperation mit den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie und vor allem Physik nahe.

Nutzung außerschulischer Lernorte

Über die oben angeführte Fahrt zum Neanderthal-Museum hinaus legt die Fachkonferenz fest, pro Kurs mindestens einmal in der dreijährigen Oberstufenzeit einen Unterrichtsgang zu einem der folgenden außerschulischen Lernorte durchzuführen.

  • EF, Unterrichtsvorhaben II: Ist der Mensch ein besonderes Lebewesen?: Besuch des Kölner Zoos (mit speziellen Beobachtungsaufgaben am Pavianfelsen und im Menschenaffenhaus)
  • EF, Unterrichtsvorhaben III: Eine Ethik für alle Kulturen?: Besuch des Begegnungs- und Fortbildungszentrums muslimischer Frauen in Köln
  • EF, Unterrichtsvorhaben IV: Wann darf und muss der Staat die Freiheit des Einzelnen begrenzen?: Besuch einer Strafgerichtsverhandlung oder einer Jugendstrafanstalt
  • EF, Unterrichtsvorhaben V: Kann der Glaube an die Existenz Gottes vernünftig begründet werden? Gespräch mit Priester, Pfarrer bzw. Pfarrerin, Imam; Besuch einer jüdischen, christlichen oder muslimischen Gemeinde
  • Q1, Unterrichtsvorhaben II: Ist der Mensch mehr als Materie? Besuch des Live & Brain Centers der Universität Bonn
  • Q1, Unterrichtsvorhaben IV: Wie kann das Leben gelingen? Besuch des EKO-Hauses in Düsseldorf-Niederkassel (Haus der japanischen Kultur mit buddhistischer Tempelanlage)
  • Q1, Unterrichtsvorhaben V: Soll ich mich im Handeln am Kriterium der Nützlichkeit oder der Pflicht orientieren?: Besuch des Museums der Stadt Königsberg im Kultur- und Stadthistorischen Museum Duisburg (Ausstellungsteil zu Immanuel Kant)
  • Q2, Unterrichtsvorhaben V: Wie gelangen die Wissenschaften zu Erkenntnissen?: Besuch des Forschungszentrums Jülich.

Vorbereitung von Facharbeiten

Die Facharbeit ersetzt am Ägidien-Gymnasium die 3. Klausur in der Q1, fällt also nach diesem schulinternen Lehrplan in das Inhaltsfeld Werte und Normen des Handelns, wobei auch Themen aus dem Feld Das Selbstverständnis des Menschen gewählt werden können. Für Schülerinnen und Schüler, die eine Facharbeit in Philosophie schreiben wollen und keine eigenen thematischen Vorstellungen haben, kann hier auf die folgende, aus der bisherigen Arbeit entsprungene Themenliste zurückgegriffen werden, die ständig erweitert wird:

  • Warum überhaupt moralisch sein? – zum Zusammenhang von Glück und Moral (Bayertz, Höffe)
  • Akt der Freiheit oder Frevel? – zur ethischen Beurteilung des Suizids
  • Der buddhistische Weg zum Glück und seine Bedeutung für einen modernen Europäer
  • Der Mensch als Maschine mit Verantwortung? – zur ethischen Tragfähigkeit einer materialistischen Menschenauffassung
  • Goldene Regel oder Kategorischer Imperativ? – was taugt eher als moralischer Kompass?
  • Ethische Implikationen in der rechtlichen Auseinandersetzung um das Luftsicherheitsgesetz
  • Hat der Mensch einen freien Willen? – Die Diskussion um die Libet-Experimente (Pauen, Bieri)
  • Ist Lügen erlaubt? – zur ethischen Beurteilung einer alltäglichen menschlichen Gewohnheit (Kant, Dietz)
  • Liebe und Freundschaft bei Platon und Aristoteles als Fundamente einer Tugendethik
  • Rechte für Tiere? / Tötung von Neugeborenen? – zur Tragfähigkeit des Präferenzutilitarismus von Peter Singer
  • Reduplizierendes Klonen – ein legitimer Weg zur Unsterblichkeit?
  • Therapeutisches Klonen – Chance zur Vernichtung oder Rettung von Leben?

In Zusammenarbeit mit Vertretern der übrigen Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes einschließlich Evangelische und Katholische Religionslehre hat Herr Plagjäger im Auftrag der Fachschaft ein Merkblatt zu Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens und Zitierens erarbeitet, das den Schülerinnen und Schülern, die ihre Facharbeit in diesem Aufgabenfeld schreiben wollen, ausgehändigt und vom Betreuer bzw. der Betreuerin der Arbeit erläutert wird.

Besondere Lernleistung

Über die Anfertigung von Facharbeiten hinaus besteht im Fach Philosophie auch die Möglichkeit, eine besondere Lernleistung zu erbringen, die ins Abitur eingebracht werden kann. Soweit die betreffenden Schülerinnen und Schüler dazu keine eigenen Vorstellungen haben, kann im Hinblick auf die Themenwahl auf die o. a. Zusammenstellung zurückgegriffen werden. Da die besondere Lernleistung umfänglicher und im Anspruchsniveau deutlich über einer Facharbeit angesiedelt ist, ist für Ihre Erstellung eine besondere Beratung nötig, die in der Regel durch den Vorsitzenden der Fachkonferenz, Herrn Allweise, erteilt wird.

Teilnahme am Essay-Wettbewerb

Nachdem die Form des philosophischen Essays im Unterricht der Einführungsphase eingeführt wurde, wird im Zusammenhang mit dem alljährlichen Landes- und Bundeswettbewerb Philosophischer Essay ein schulinterner Essaywettbewerb durchgeführt. Ein besonders gelungener und origineller Essay wird regelmäßig im Jahresbericht der Schule veröffentlicht. Die Verfasserinnen und Verfasser der besten Schulessays werden zur Teilnahme am Landes- und Bundeswettbewerb motiviert.

Teilnahme an Philosophie-Events

Die Fachkonferenz unterstützt die Teilnahme von Philosophie-Schülerinnen und Schülern am vierteljährlich stattfindenden philosophischen Café, das in einer Lokalität in der Nähe der Schule jeweils von 19.00 – ca. 21.00 Uhr von dem Düsseldorfer Philosophen Arne Tiefgeist initiiert und moderiert wird. Zum Einstieg besucht die Fachlehrkraft mit freiwilligen Kursteilnehmern und -teilnehmerinnen im ersten Halbjahr der Q1 mindestens eine Veranstaltung.

Die Fachkonferenz unterstützt die Teilnahme eines EF-Kurses an einer für Schülerinnen und Schüler bestimmten Veranstaltung der seit 2013 regelmäßig stattfindenden Phil.Cologne; sie wird auf der Grundlage des Berichts der Fachlehrerin Frau Klughaupt über die weitere Teilnahme von Philosophie-Kursen in der Zukunft entscheiden.

Fortbildungskonzept

Die Mitglieder der Fachkonferenz nehmen im Wechsel regelmäßig an den Philosophie-Fortbildungsveranstaltungen zur Unterrichtsentwicklung der Bezirksregierungen Düsseldorf und ggf. auch Köln sowie des Fachverbandes Philosophie e. V. teil; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den halbjährlich stattfindenden Fachkonferenzen über die besuchten Fortbildungen und erproben die dort vorgestellten Unterrichtskonzepte. Über die Erfahrungen mit den Konzepten wird ebenfalls – auch im Hinblick auf eine mögliche Übernahme in den schulinternen Lehrplan– Bericht erstattet.

Der Fachvorsitzende, Herr Allweise, stellt, u. a. durch regelmäßige Internetrecherche, sicher, dass Informationen über PP- und PL-Fortbildungen an alle Fachkolleginnen und -kollegen gehen; er selbst nimmt die von der Bezirksregierung angesetzten Implementationsveranstaltungen für neue Standards im Fach Philosophie wahr und besucht alle Fortbildungen zu prüfungsrelevanten Gebieten (z. B. Philosophie als 4. Abiturfach). Er berichtet über die Ergebnisse und übernimmt auch alljährlich die Aufgabe, die vom Schulministerium zentral bereitgestellten Zentralabiturthemen zu sichern und an die Mitglieder der Fachkonferenz weiterzugeben.

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer bemühen sich, an den Nachbesprechungen der von Philosophie-Referendarinnen und -referendaren geplanten und durchgeführten Unterrichtsstunden teilzunehmen und nutzen die Besprechungsergebnisse zur eigenen Unterrichtsentwicklung. Sie besuchen sich zum selben Zweck auch gegenseitig im Unterricht und geben sich konstruktiv-kritisches Feedback.

4 Qualitätssicherung und Evaluation

Zur Qualitätssicherung und -entwicklung des Philosophieunterrichts auf der Grundlage des schulinternen Lehrplans werden in der Fachkonferenz exemplarisch einzelne Unterrichtsvorhaben festgelegt, über deren genauere Planung und Durchführung die diese unterrichtenden Fachkolleginnen und -kollegen abschließend berichten. Dabei wird ein Schwerpunkt darauf gelegt, Unterrichtsideen zu entwickeln und zu erproben, die mehrere Inhaltsfelder und inhaltliche Schwerpunkte umfassen und so Vernetzungsmöglichkeiten unterschiedlicher Inhaltsfelder verdeutlichen.

Auf dieser Basis wird der schulinterne Lehrplan kontinuierlich evaluiert und ggf. revidiert. Dabei gelangt der folgende Bogen als Instrument der Qualitätssicherung und Evaluation zum Einsatz.

Evaluation des schulinternen Lehrplans

Zielsetzung: Der schulinterne Lehrplan stellt keine starre Größe dar, sondern ist als „lebendes Dokument“ zu betrachten. Dementsprechend sind die Inhalte stetig zu überprüfen, um ggf. Modifikationen vornehmen zu können. Die Fachkonferenz (als professionelle Lerngemeinschaft) trägt durch diesen Prozess zur Qualitätsentwicklung und damit zur Qualitätssicherung des Faches bei.

Prozess: Der Prüfmodus erfolgt jährlich. Zu Schuljahresbeginn werden die Erfahrungen des vergangenen Schuljahres in der Fachschaft gesammelt, bewertet und eventuell notwendige Konsequenzen formuliert. Der vorliegende Bogen wird als Instrument einer solchen Bilanzierung genutzt.

Link zum Kontrollbogen

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