Richtlinien und (Kern-)Lehrpläne für die Sekundarstufe II - Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen
Biologie
Chinesisch
Schulint. LP
Chinesisch
Deutsch
Englisch
Ernährungslehre
Schulint. LP
Ernährungslehre
Erziehungswissenschaft
Schulint. LP
Erziehungswissenschaft
Evangelische Religionslehre
Französisch
Geographie
Geschichte
Griechisch
Schulint. LP
Griechisch
Informatik
Islamischer Religionsunterricht
Italienisch
Jüdische Religionslehre
Katholische Religionslehre
Kunst
Lateinisch
Schulint. LP
Lateinisch
Literatur
Mathematik
Niederländisch
Schulint. LP
Niederländisch
Orthodoxe Religionslehre
Philosophie
Schulint. LP
Philosophie
Physik
Psychologie
Schulint. LP
Psychologie
Sozialwissenschaften und Sozialwissenschaften/Wirtschaft
Kernlehrplan Sozialwissenschaft und Sozialwissenschaft/Wirtschaft (
PDF)
Heft Nr. 4717, Erlass vom 26.06.2013
Heft Nr. 4717, Erlass vom 26.06.2013
Spanisch
Sport
Technik
Auslaufend gültige Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe (1999)
Diese Lehrpläne treten zum 31.07.2014, beginnend mit der Einführungsphase, auslaufend außer Kraft. Die den Lehrplänen vorangestellten Richtlinien behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.
Lesen Sie weiter an anderer Stelle:
- Download von Handreichungen, Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien des MSW (schulform- und jahrgangsstufenübergreifend)
- Änderungserlass des MSW zu den Referenzniveaus in fremdsprachlichen Lehrplänen (pdf, 152 KB)
- Netzwerk „Fachliche Unterrichtsentwicklung Geographie Sekundarstufe II“
Fachkonferenzen und Ausbildungsseminare haben sich zum Netzwerk zusammengeschlossen, um exemplarisch Module zu entwickeln und zu erproben. Begleitende Unterstützung haben sie hierbei von Vertreterinnen und Vertretern der Fachdidaktik sowie der Fachaufsicht der Bezirksregierungen erhalten. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat das Netzwerk initiiert und auch die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt.
Die erarbeiteten Materialien stellt das Netzwerk allen Schulen für die Arbeit der Fachkonferenzen und den Einsatz im Unterricht zur Verfügung.