Logo Qualitäts- und UnterstützungsAgentur

Startseite Bildungsportal NRW

Orientierungsbereich (Sprungmarken)

Bereiche komplett auf- oder zuklappen:

Beispiel eines schulinternen Lehrplans für die gymnasiale Oberstufe im Fach Türkisch

Hinweis: Als Beispiel für einen schulinternen Lehrplan auf der Grundlage des Kernlehrplans Türkisch für die gymnasiale Oberstufe steht hier der schulinterne Lehrplan einer fiktiven Gesamtschule, im Weiteren Gesamtschule Zollverein genannt, zur Verfügung.

Um zu verdeutlichen, wie die jeweils spezifischen Rahmenbedingungen in den schulinternen Lehrplan einfließen, wird die Schule in Kapitel 1 zunächst näher vorgestellt. Den Fachkonferenzen wird empfohlen, eine nach den Aspekten im vorliegenden Beispiel strukturierte Beschreibung für ihre Schule – ggf. nur in Stichworten – zu erstellen.

 

Hinweis: Um die Ausgangsbedingungen für die Erstellung des schulinternen Lehrplans festzuhalten, können beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigt werden:
  • Lage der Schule
  • Aufgaben des Fachs bzw. der Fachgruppe
  • Funktionen und Aufgaben der Fachgruppe vor dem Hintergrund des Schulprogramms
  • Beitrag der Fachgruppe zur Erreichung der Erziehungsziele ihrer Schule
  • Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwicklung innerhalb der Fachgruppe
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachgruppen (fächerübergreifende Unterrichtsvorhaben und Projekte)
  • Ressourcen der Schule (personell, räumlich, sächlich), Größe der Lerngruppen, Unterrichtstaktung, Stundenverortung
  • Fachziele
  • Name des/der Fachvorsitzenden und des Stellvertreters/der Stellvertreterin
  • ggf. Arbeitsgruppen bzw. weitere Beauftragte

 

1 Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit

Die fiktive Gesamtschule Zollverein liegt in einer mittelgroßen Stadt im Kern des Ruhrgebiets und beschult Schülerinnen und Schülern aus dem Ort selbst sowie aus umliegenden Städten und Gemeinden. Insgesamt besuchen 1542 Schülerinnen und Schüler die 8-zügige Schule. Das Abitur kann nach 9 Jahren abgelegt werden (G9). Am Unterricht der von Jahr zu Jahr wachsenden gymnasialen Oberstufe nahmen im Schuljahr 2012/13 durchschnittlich 95 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang teil. Dabei werden in der Regel ca. 35 Schülerinnen und Schüler als Seiteneinsteiger(innen) in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen. Seit 1969 wird die Schule als Ganztagsschule geführt.

weiter ...

2 Entscheidungen zum Unterricht

2.1 Unterrichtsvorhaben

Die Darstellung der Unterrichtsvorhaben im schulinternen Lehrplan insgesamt besitzt den Anspruch, die im Kernlehrplan aufgeführten Kompetenzen abzudecken. Dies entspricht der Verpflichtung jeder Lehrkraft, die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans bei den Lernenden auszubilden und zu entwickeln.

Die entsprechende Umsetzung erfolgt auf zwei Ebenen: der Übersichts- und der Konkretisierungsebene.

Im „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.1 und 2.1.3) wird die für alle Lehrerinnen und Lehrer gemäß Fachkonferenzbeschluss verbindliche Verteilung der Unterrichtsvorhaben dargestellt. Das Übersichtsraster dient dazu, den Kolleginnen und Kollegen einen schnellen Überblick über die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den einzelnen Jahrgangsstufen sowie den im Kernlehrplan genannten Kompetenzen zu verschaffen. Um Klarheit für die Lehrkräfte herzustellen und die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden an dieser Stelle schwerpunktmäßig zu erwerbende Kompetenzen ausgewiesen, während die konkretisierten Kompetenzerwartungen erst auf der Ebene konkretisierter Unterrichtsvorhaben Berücksichtigung finden. Der ausgewiesene Zeitbedarf versteht sich als grobe Orientierungsgröße, die nach Bedarf über- oder unterschritten werden kann. Um Spielraum für Vertiefungen, besondere Schülerinteressen, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse anderer besonderer Ereignisse (z.B. Praktika, Kursfahrten o.ä.) zu erhalten, sind im Rahmen dieses schulinternen Lehrplans nur ca. 75 Prozent der Bruttounterrichtszeit verplant.

Während der Fachkonferenzbeschluss zum „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ zur Gewährleistung vergleichbarer Standards sowie zur Absicherung von Lerngruppenübertritten und Lehrkraftwechseln für alle Mitglieder der Fachkonferenz Bindekraft entfalten soll, besitzt die exemplarische Ausweisung „konkretisierter Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.2 und 2.1.4) empfehlenden Charakter. Referendarinnen und Referendaren sowie neuen Kolleginnen und Kollegen dienen diese vor allem zur standardbezogenen Orientierung in der neuen Schule, aber auch zur Verdeutlichung von unterrichtsbezogenen fachgruppeninternen Absprachen zu didaktisch-methodischen Zugängen, fächerübergreifenden Kooperationen, Lernmitteln und Lernorten sowie vorgesehenen Leistungsüberprüfungen, die im Einzelnen auch den Kapiteln 2.2 bis 2.4 zu entnehmen sind. Abweichungen von den vorgeschlagenen Vorgehensweisen bezüglich der konkretisierten Unterrichtsvorhaben sind im Rahmen der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte jederzeit möglich. Sicherzustellen bleibt allerdings auch hier, dass im Rahmen der Umsetzung der Unterrichtsvorhaben insgesamt alle Kompetenzen des Kernlehrplans Berücksichtigung finden.

2.1.1 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben Türkisch fortgeführt

Einführungsphase EF

Qualifikationsphase Q1 - GK

Qualifikationsphase Q2 - GK

Qualifikationsphase Q1 - LK

Qualifikationsphase Q2 - LK

2.1.3 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben Türkisch neu einsetzend

Einführungsphase EF

Qualifikationsphase Q1

Qualifikationsphase Q2

2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

In Absprache mit der Lehrerkonferenz sowie unter Berücksichtigung des Schulprogramms hat die Fachkonferenz Türkisch die folgenden fachmethodischen und fachdidaktischen Grundsätze beschlossen. In diesem Zusammenhang beziehen sich die Grundsätze 1 bis 14 auf fächerübergreifende Aspekte, die auch Gegenstand der Qualitätsanalyse sind, die Grundsätze 15 bis 21 sind fachspezifisch angelegt.

weiter ...

2.3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 13 APO-GOSt sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Türkisch hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen stellen die Minimalanforderungen an das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder dar. Bezogen auf die einzelne Lerngruppe kommen ergänzend weitere der in den Folgeabschnitten genannten Instrumente der Leistungsüberprüfung zum Einsatz.

weiter ...

2.4 Lehr- und Lernmittel

Übersicht über die verbindlich eingeführten Lehr- und Lernmittel, ggf. mit Zuordnung zu Jahrgangsstufen (ggf. mit Hinweisen zum Elterneigenanteil)
Lehrwerk „XYZ” 11, 12 und 13
Türkisch als neu einsetzende Fremdsprache:
Das Lehrbuch „XYZ“ – Türkisch für Anfänger, NN
Das Lehrbuch „XYZ“, NN
Vielfältige weitere Texte und Textmaterialien aus Dramen, Romanen, Gedichtanthologien, Zeitungen, Magazinen, Fachbüchern sowie wissenschaftlichen und populärwissenschaftlichen Abhandlungen im Hinblick auf die jeweiligen Themen und Lernarrangements.
Aktuelle medial vermittelte Texte, wie z.B. Nachrichten, Fernsehdiskussionen, Serien und Spielfilme.

3 Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen

Das Fach Türkisch ist ein relativ neues Angebot im Fächerkanon der gymnasialen Oberstufe und hat noch keine über vereinzelte Projekte hinausgehende Tradition einer Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Das Inkrafttreten der neuen KLP ist ein geeigneter Anlass, diese Arbeit zu intensivieren und zu prüfen, inwieweit eine Vernetzung mit anderen Fächern hinsichtlich des Orientierungswissens und der Teilkompetenzen möglich wird. Darüber hinaus sind einzelne Unterrichtsvorhaben im Fach Türkisch so angelegt, dass interkulturelle Vielfalt ein Schwerpunkt ist, der thematisch und methodisch ein fächerübergreifendes Arbeiten der Schülerinnen und Schüler nahe legt und einfordert, etwa in begrenzten Projekt- und Gruppenaufträgen. Neben den anderen modernen Fremdsprachen sind es vor allem die Fächer Kunst, Geschichte, Pädagogik und Deutsch, die Anknüpfungspunkte bieten.

Gleiches gilt auch für fach- und aufgabenfeldbezogene sowie übergreifende Absprachen, z.B. zur Arbeitsteilung bei der Entwicklung cross-curricularer Kompetenzen (ggf. Methodentage, Projektwoche, Facharbeitsvorbereitung, Schulprofile…).

Für die Nutzung außerschulischer Lernorte ist zurzeit nur die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung einer Istanbulreise im 2. Halbjahr der Q1 vorgesehen.

4 Qualitätssicherung und Evaluation

Evaluation des schulinternen Curriculums

Zielsetzung: Das schulinterne Curriculum stellt keine starre Größe dar, sondern ist als „lebendes Dokument“ zu betrachten. Dementsprechend sind die Inhalte stetig zu überprüfen, um ggf. Modifikationen vornehmen zu können. Die Fachkonferenz (als professionelle Lerngemeinschaft) trägt durch diesen Prozess zur Qualitätsentwicklung und damit zur Qualitätssicherung des Faches bei.

Prozess: Der Prüfmodus erfolgt jährlich. Zu Schuljahresbeginn werden die Erfahrungen des vergangenen Schuljahres in der Fachschaft gesammelt, bewertet und eventuell notwendige Konsequenzen formuliert. Der vorliegende Bogen wird als Instrument einer solchen Bilanzierung genutzt.

Bilanzierungstabelle

Zum Seitenanfang

© 2025 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule