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3   Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Kernlehrplan in der Regel in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies erfordert, dass Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Studierenden Gelegenheit zu geben, Kompetenzen, die sie in ihren individuellen Lernbiografien erworben haben, wiederholt und in wechselnden Zusammenhängen unter Beweis zu stellen. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der begleitenden Diagnose und Evaluation des Lernprozesses sowie des Kompetenzerwerbs Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Studierenden sollen ein den Lernprozess begleitendes Feedback sowie Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für die Selbsteinschätzung sowie eine Ermutigung für das weitere Lernen darstellen. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verknüpft sein.

Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Studierenden transparent sind und die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Dazu gehören – neben der Etablierung eines angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.

Im Sinne der Orientierung an den zuvor formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche (Produktion und Rezeption) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen schriftlicher, mündlicher und praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden.

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungskolleg (APO-WbK) dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbewertung von Studierenden erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ sowie „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ entsprechend den in der APO-WbK festgelegten Gewichtungen zu berücksichtigen. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

Hinsichtlich der einzelnen Beurteilungsbereiche sind die folgenden Regelungen zu beachten.

 

Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“

Für den Einsatz in Klausuren kommen im Wesentlichen Überprüfungsformen – ggf. auch in Kombination – in Betracht, die im letzten Abschnitt dieses Kapitels aufgeführt sind. Die Studierenden müssen mit den Überprüfungsformen sowie unterschiedlichen Aufgabenarten, die im Rahmen von Klausuren eingesetzt werden sollen, vertraut sein und rechtzeitig sowie hinreichend Gelegenheit zur Anwendung haben.

Im Verlauf des gesamten Bildungsgangs sind alle schriftlichen Aufgabenarten des Abiturs zu bearbeiten. In Kursen mit Klausurschreibenden ist bis zum Ende des 4. Semesters jeweils mindestens eine Klausur pro Jahrgangsstufe als gestaltungspraktische Aufgabenstellung (Aufgabenart I) verbindlich. Eine Verlängerung der Arbeitszeit ist entsprechend APO-WbK möglich. In der Einführungsphase sowie im ersten Jahr der Qualifikationsphase kann je eine Klausur durch eine gestaltungspraktische Hausarbeit mit schriftlichen Erläuterungen ersetzt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 4 Wochen.

Über ihre unmittelbare Funktion als Instrument der Leistungsbewertung hinaus sollen Klausuren im Laufe des Bildungsgangs auch zunehmend auf die inhaltlichen und formalen Anforderungen des schriftlichen Teils der Abiturprüfungen vorbereiten. Dazu gehört u. a. auch die Schaffung angemessener Transparenz im Zusammenhang mit einer kriteriengeleiteten Bewertung. Beispiele für Prüfungsaufgaben und Auswertungskriterien sowie Konstruktionsvorgaben und Operatorenübersichten können im Internet auf den Seiten des Schulministeriums abgerufen werden.

Da in Klausuren neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses auch die Darstellung bedeutsam ist, muss diesem Sachverhalt bei der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung getragen werden. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung der Note gemäß § 17 Abs. 5 der APO-WbK. Abzüge für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sollen nicht erfolgen, wenn diese bereits bei der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt wurden.

Im dritten, vierten oder fünften Semester kann nach Wahl des oder der Studierenden eine Klausur der Abiturfächer durch eine Facharbeit ersetzt werden. Facharbeiten dienen dazu, die Studierenden mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Lernens vertraut zu machen. Die Facharbeit ist eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit und selbstständig zu verfassen. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Facharbeit sind so zu gestalten, dass sie ihrer Wertigkeit im Rahmen des Beurteilungsbereichs „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ gerecht wird. Grundsätze der Leistungsbewertung von Facharbeiten regelt die Schule. Weitere Hinweise zur Facharbeit und zur Projektdokumentation finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums. Für die Studierenden, die im Fach Kunst eine Facharbeit anfertigen, entfällt die Möglichkeit der gestaltungspraktischen Hausarbeit im ersten Jahr der Qualifikationsphase.

 

Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“

Im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ können – neben den nachfolgend aufgeführten Überprüfungsformaten – vielfältige weitere zum Einsatz kommen, für die kein abschließender Katalog festgesetzt wird. Im Rahmen der Leistungsbewertung gelten auch für diese die oben ausgeführten allgemeinen Ansprüche der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung. Auch in diesem Beurteilungsbereich ist sicherzustellen, dass Formen, die im Rahmen der Abiturprüfungen – insbesondere in den mündlichen Prüfungen – von Bedeutung sind, frühzeitig vorbereitet und angewendet werden.

Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht/Sonstigen Mitarbeit“ zählen u. a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung, Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie die Gestaltungsprozesse, -ergebnisse und deren schriftliche Erläuterungen, mündliche, praktisch-rezeptive und schriftliche Ergebnisse von Rezeptionsprozessen, schriftliche Übungen, Präsentationen, von den Studierenden vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit wie z. B. Portfolio, Protokoll und Referat. Die Studierenden bekommen durch die Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren.

Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche, schriftliche und praktische Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Studierenden. Der Stand der Kompetenzentwicklung in der „Sonstigen Mitarbeit“ wird sowohl durch Beobachtung während des Semesters (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt.

 

Überprüfungsformen

Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans ermöglichen eine Vielzahl von Überprüfungsformen. Im Verlauf der Einführungs- und Qualifikationsphase soll – auch mit Blick auf die individuelle Förderung – ein möglichst breites Spektrum der genannten Formen in schriftlichen, mündlichen oder praktischen Kontexten zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus können weitere Überprüfungsformen nach Entscheidung der Lehrkraft eingesetzt werden. Wichtig für die Nutzung der Überprüfungsformen im Rahmen der Leistungsbewertung ist es, dass sich die Studierenden zuvor im Rahmen von Anwendungssituationen hinreichend mit diesen vertraut machen konnten.

Überprüfungsformen im Kompetenzbereich Produktion

ÜberprüfungsformKurzbeschreibung

Gestaltungspraktische Versuche

Materialien, Werkzeuge, Verfahren, Bildordnungen werden im Sinne des bildfindenden Dialogs auf Wirkungen und Darstellungsabsichten experimentell erprobt und untersucht.

Gestaltungspraktische Entwürfe/Planungen

Bildnerische Konzepte werden durch Skizzen, Studien, Modelle und Aufzeichnungen festgehalten, die auch der Veranschaulichung von individuellen Lösungswegen und Lösungsansätzen dienen.

Gestaltungspraktische Problemlösung/ Bildgestaltung

Individuelle Bildvorstellungen werden durch den absichtsvollen Einsatz von Medien, Materialien, Techniken, bildnerischen Grundstrukturen und -funktionen in Zusammenhang mit bildnerischen Inhalten in Bildgestaltungen bezogen auf die jeweilige gestaltungspraktische Problemstellung realisiert.

Reflexion über Arbeitsprozesse

Entscheidungen bei der eigenen Bildfindung und Bildgestaltung werden nachvollziehbar (in der Regel am Ende des Prozesses) begründet. Der eigene Lösungsversuch wird aufgabenbezogen beurteilt.

Präsentation

Bilder werden bildund adressatengerecht präsentiert.

 

Überprüfungsformen im Kompetenzbereich Rezeption

ÜberprüfungsformKurzbeschreibung
Beschreibung von Bildern

Wahrnehmungen werden strukturiert und diffe-
renziert versprachlicht.

Praktisch-rezeptive Bildverfahren

Empfindungen, Wahrnehmungen und Vorstellun-
gen in der Auseinandersetzung mit Bildern werden bildhaft verdeutlicht.

Analyse von Bildern Bilder werden auf der Grundlage eigener oder vorgegebener Fragestellungen und methodischer Entscheidungen analysiert. Dabei werden die Elemente der bildnerischen Gestaltung erkannt, sinnvoll zugeordnet, in ihrer Funktion unterschieden und in ihrem Wechselbezug in passender Fachsprache dargestellt.
Interpretation von Bildern

Analyseergebnisse werden miteinander vernetzt
und aus dem beobachtbaren Bildgefüge wird ein belegbarer Deutungszusammenhang abgeleitet, der methodisch fachgerecht dokumentiert wird.

Vergleichende Analyse/ Interpretation von Bildern

Der aspektbezogene Vergleich von Bildern (z. B. Elemente der Bildgestaltung, Gesamtgefüge, Symbolik oder Bildmotive) wird für ein tiefergehendes Bildverständnis genutzt.

Interpretation von Bildern im Zusammenhang mit bildexternen Quellen

Texte und Bilder werden als Zusatzinformationen für ein erweitertes Verständnis des Bildes herangezogen und hinsichtlich ihrer Aussagekraft kritisch bewertet.

Erörterung einer fachspezifischen Fragestellung anhand eines Bildbeispiels

Eine fachspezifische Fragestellung, die sich in der Regel aus dem Inhalt eines wissenschaftlichen, literarischen oder journalistischen Textes ergibt, wird an einem Bildbeispiel argumentativ erörtert und fachbezogen reflektiert.

Erörterung fachspezifischer Problemstellungen in Verbindung mit fachlich orientierten Texten

Prinzipien und Bedingungen von Gestaltung und Rezeption (z. B. Gestaltungsprinzipien, Darstellungskonventionen, fachspezifische Analyseverfahren und Interpretationsformen) werden auf der Grundlage fachlich orientierter Texte erläutert, diskutiert und beurteilt.

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