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Fort- und Weiterbildung

Für die Genderkompetenz von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften ist die Fort- und Weiterbildung von zentraler Bedeutung.

In § 57 (3) des Schulgesetzes werden Lehrkräfte in NRW verpflichtet, sich fortzubilden. Details regelt der Erlass zur Fort- und Weiterbildung (BASS 20-22 Nr. 8). Außerdem gibt es eine ergänzende Anlage 4 zum Erlass, die gewährleistet, dass es Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zu geschlechtersensibler Bildung in NRW gibt.

In der Fortbildungssuchmaschine werden Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte angeboten. Über eine Schlagwortsuche mit Begriffen wie Gender, Gender Mainstreaming oder Koedukation finden Sie entsprechende schulinterne oder schulexterne Fortbildungen.

Außerdem gibt es Fortbildungsangebote der einzelnen Bezirksregierungen für die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen, aber auch zu Themen von geschlechtersensibler Bildung: Angebote der Bezirksregierung Arnsberg, Angebote der Bezirksregierung Detmold, Angebote der Bezirksregierung Düsseldorf, Angebote der Bezirksregierung Köln und Angebote der Bezirksregierung Münster.

Darüber hinaus bieten unter anderem die FUMA Fachstelle Gender & Diversität NRW sowie die Landesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit in NRW entsprechende Fortbildungen an. Über die Seiten der FUMA und der Landesarbeitsgemeinschaft finden Sie außerdem Informationen zu Tagungen, zu weiteren Qualifizierungsmöglichkeiten und zu Fortbildungsangeboten.

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