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Die sportpraktische Prüfung im Leistungskurs

Schülerinnen am Klavier

Die sportpraktische Prüfung im Leistungskurs

Die Bedingungen für die sportpraktische Prüfung werden durch die beiden Anlagen zum Lehrplan Prüfungsanforderungen zur Bewertung der sportpraktischen Leistungen und Ergänzende Hinweise und Beispiele für die Bewertung und Durchführung der sportpraktischen Prüfung im Rahmen der Fachprüfung Sport im Abitur geregelt.

Terminplan Abitur LK

Übersicht Prüfungsanforderungen im Leistungskurs

 

Wahlmöglichkeiten in der Abiturprüfung

Die sportpraktische Prüfung im Fach Sport als Leistungskurs besteht verbindlich aus drei Teilen. Dabei haben alle Prüfungsteile gleiches Gewicht. Es können in der Praxisprüfung nur solche Inhalte und Gegenstände der Bewegungsfelder und Sportbereiche berücksichtigt werden, die auch vertieft im Unterricht des Kursprofils der Qualifikationsphase behandelt worden sind. Lediglich ergänzend oder zusätzlich behandelte Inhalte und Gegenstände können nicht Bestandteil der Praxisprüfung sein. Die sportpraktische Prüfung im Leistungskurs beginnt für den einzelnen Prüfling mit der Überprüfung der Ausdauerleistungsfähigkeit. Eine Nichtteilnahme an diesem Prüfungsteil führt zum Abbruch der sportpraktischen Prüfung. Der Prüfling muss dann eine Ersatzprüfung durchführen (siehe Verletzungsregelung in der jeweiligen Abiturverfügung der obersten Schulaufsicht). Im ersten Prüfungsteil müssen mindestens zwei Prüfungssportarten zur Wahl angeboten werden. Diese werden von der Fachkonferenz im Rahmen des Angebotes der Schule festgelegt. Eine Anbindung an die Profil bildenden Bewegungsfelder und Sportbereiche des jeweiligen Kursprofils ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Inhalte und Gegenstände zur Überprüfung der Ausdauer im Unterricht der Qualifikationsphase behandelt worden sind.

Der zweite Prüfungsteil besteht aus der Überprüfung bewegungsfeldspezifischer wettkampfbezogener Leistungen. Der Prüfling kann hier zwischen einer bewegungsfeldspezifischen wettkampfbezogenen Leistung oder einer bewegungsfeldspezifischen Ausdauerleistung entscheiden. Die Prüfungsgegenstände des jeweiligen Prüflings in diesem Bewegungsfeld dürfen nicht mit dem der Ausdauerleistung aus dem ersten Prüfungsteil identisch sein. Inhalte und Gegenstände dieses Prüfungsteils müssen im Rahmen des jeweiligen Kursprofils der Qualifikationsphase im Unterricht vertieft behandelt worden sein.

Der dritte Prüfungsteil besteht aus einer Überprüfung bewegungsfeldspezifischer wettkampfbezogener oder bewegungsfeldspezifischer fakultativer Leistungen und bezieht sich auf das zweite Profil bildende Bewegungsfeld des Kursprofils der Qualifikationsphase. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfling. Inhalte und Gegenstände dieses Prüfungsteils müssen im Rahmen des jeweiligen Kursprofils der Qualifikationsphase im Unterricht vertieft behandelt worden sein.

Die sportpraktische Prüfung kann im Zeitraum vom Beginn des letzten Schulhalbjahres bis zur zweiten Sitzung des ZAA durchgeführt werden. Die Terminierung für die Überprüfung der Ausdauerleistungsfähigkeit sowie die Terminierung und Festlegung der weiteren Abfolge der Prüfungsteile liegen in der Verantwortung der Schule. Auf eine angemessene Regenerationsphase für die Prüflinge im Anschluss an die Ausdauerüberprüfung(en) ist zu achten.

Der Fachprüfungsausschuss hat verbindlich die vorgegebenen Beobachtungsschwerpunkte – gemäß „Prüfungsanforderungen für die Bewertung und Durchführung der sportpraktischen Prüfung“ – zu berücksichtigen.

Zudem können die beispielhaften Indikatoren gemäß „Ergänzende Hinweise und Beispiele für die Bewertung und Durchführung der sportpraktischen Prüfung“  genutzt werden. Andernfalls sind individuelle Indikatoren zur Konkretisierung der verbindlichen Beobachtungsschwerpunkte für die Bewertung durch die Prüferin oder den Prüfer zu erstellen und dem Fachprüfungsausschuss vorzulegen. Ebenso sind dem Fachprüfungsausschuss die Notendefinitionen für Gut und Ausreichend für die jeweiligen Prüfungsteile vorzulegen.

Veränderungen der in den Prüfungsanforderungen dargelegten Wertungstabellen und Beobachtungsschwerpunkte sind nicht zulässig.

 

Prüfungsoptionen im Leistungskurs an einem ausgewählten Beispiel

 

 

Zur Unterstützung bei der Durchführung der praktischen Prüfungen finden Sie hier für alle Sportbereiche entsprechende Prüfungs- und Beobachtungsbögen:

Prüfungs- und Beobachtungsbögen

Beispiel fakultative Prüfung im Sportspiel Badminton

 

Die Prüflinge wählen dann ca. vier Wochen vor der Prüfung die jeweiligen Prüfungsformate auf der Grundlage der im Unterricht behandelten Inhalte. Diese Wahl dokumentieren sie mit Hilfe des bewegungsfeldspezifischen Wahlbogens, der bis zum Abschluss der Praxisprüfung in der Prüfungsakte aufbewahrt wird.

 

Wahlbogen Praxisprüfung Sport für Prüflinge (PDF / Word)

 

Verletzungsfall

Bei der Durchführung der sportpraktischen Prüfungen sind die Prüflinge gesondert zu berücksichtigen, die eine Ersatzprüfung wegen Verletzung/ Erkrankung absolvieren. Das Vorgehen im kurz- und langfristigen Verletzungs- und Krankheitsfall wird durch eine Verletzungsregelung bestimmt, die durch Anlage 1 der jeweils aktuellen Abiturverfügung geregelt wird.

 

Einverständniserklärung für die Ersatzprüfung

Ersatzprüfungen an der Schule - Übersicht_Formular

Beispielhafte Ersatzprüfung P2

Antragsverfahren zur Genehmigung der Praxisprüfung

Die Fachlehrkraft legt der Fachdezernentin/ dem Fachdezernenten für das Fach Sport einen Antrag gemäß VV 33.1 zu § 33 (1) bzw. gem. VV 38.12 zu § 38 (1) APO-GOSt zur Genehmigung der praktischen Prüfung im Rahmen der Fachprüfung Sport vor.

Die Inhalte und Gegenstände der Abiturprüfung zur Durchführung der sportpraktischen Prüfung sind zunächst der Fachkonferenz unter Bezug auf das jeweilige Kursprofil der Qualifikationsphase zur Beratung vorzulegen. Der genehmigte Abiturvorschlag ist dem Fachprüfungsausschuss später gemäß § 37 (4) APO-GOSt (Verfahren bei der mündlichen Prüfung) vorzulegen.

Die Antragstellung erfolgt spätestens bis zum 15. November (vgl. VV zur APO GOSt §38) des der Prüfung vorausgehenden Jahres auf dem Dienstweg über die Schulleiterin oder den Schulleiter an die Bezirksregierung, Dezernat 43, Schulaufsicht Gymnasien, Fachaufsicht Sport.

Zum Genehmigungsantrag gehören zwingend folgende Formblätter:

  1. Formblatt 11 (Eigentliches Genehmigungsformular)
  2. Kursprofil – Sequenzbildung in der Qualifikationsphase inkl. Überprüfungsformen
  3. Je ein bewegungsfeldspezifischer Nachweis über Prüfungsinhalte als Gegenstand des Unterrichts im Kursprofil der Qualifikationsphase für die beiden profilbildenden BF/SB

 

Hier gelangen Sie auf die Seite der Standardsicherung NRW. Dort können Sie alle notwendigen Unterlagen als pdf herunterladen

Exemplarisch ausgefüllte Formulare und eine Ausfüllanleitung (Word)  finden Sie zudem unter den folgenden Links:

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