Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung
Die Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung stellen die zweitgrößte Gruppe innerhalb der Gruppe von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Schuljahr 2012/2013 in allgemeinbildenden Schulen.
Vgl: Bildungsberichterstattung, Bildung in Deutschland 2014 Kapitel H (PDF, 7,2 MB).
Aus diesem Grund sollte der Lern- und Entwicklungsplanung ein besonderes Augenmerk auf diesen Personenkreis gerichtet werden. Die Konzeption spezifischer Förderangebote für Kinder mit dem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung bildet die Basis für den Unterricht. Von allgemeinen Angaben ausgehend, werden behinderungsspezifische Besonderheiten (Ausgangslage, Lernverhalten) aufgezeigt und mit statistischen Daten belegt. Diese Daten liefern den Hintergrund für Konsequenzen im Rahmen einer Lern- und Entwicklungsplanung im inklusiven Unterricht.
Behinderungsspezifische Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung:
Schweregrad der Behinderung
Inklusive Bildungsangebote müssen Schülerinnen und Schüler mit hohen kognitiven Einschränkungen berücksichtigen. Ihnen werden Möglichkeiten der Bildung durch didaktische Reduktion und Konzeption adäquater Bildungsinhalte eröffnet. Aus den statistischen Daten wird ersichtlich, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung, die eine leichte bis schwerste geistige Behinderung haben, eine relativ große Gruppe bilden.
Soziokultureller Hintergrund
Zeitlicher Pflegebedarf zwischen 8 und 13 Uhr
Die Lehrerschaft benötigt in einer inklusiven Schule Kompetenzen und Einstellungen, die es möglich machen, das Bildungsrecht aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Nötig ist eine Bildung im pflegerischen Bereich und ein ergänzendes Vorhalten von Therapieangeboten (z.B. Physiotherapie).
Expressive Sprachkompetenz
Die expressive Sprachkompetenz der Kinder mit dem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung weist eine breite Streuung von „keine Lautsprache“ bis hin zu „Sätzen mit Haupt- und Nebensätzen“ auf. Inklusive Bildungsangebote müssen adäquate pädagogische und auch therapeutische Angebote im Kontext Sprach- und Sprechentwicklung und Unterstützte Kommunikation (UK) vorhalten. Mitschülerinnen und Mitschüler benötigen erweitertes Kommunikationsverständnis und erweiterte Kommunikationskompetenzen. Auf Seiten der Lehrerschaft sind Kompetenzen in den Bereichen Sprach- und Sprechentwicklung sowie UK nötig.
Schriftspracherwerb
Die Lernbedürfnisse eines nicht zu vernachlässigenden Anteils der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sind nicht bzw. noch nicht das Lesen, im Sinne des Schriftlesens. Der Erwerb der Schriftsprache muss auch in der Sekundarstufe gefördert werden. Lehrerinnen und Lehrer benötigen ein erweitertes Verständnis des Schriftspracherwerbs, in der Begriffsbildung und im Sprachaufbau.
Mathematik
Die Lernbedürfnisse eines nicht zu vernachlässigenden Anteils der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sind nicht bzw. noch nicht das Rechnen. Der Aufbau numerischer Kompetenzen muss auch in der Sekundarstufe gefördert werden. Lehrerinnen und Lehrer benötigen ein erweitertes Verständnis von Mathematik, besonders auch in der Pränumerik.