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Kinderrechte

Die UN-Kinderrechtskonvention definiert alle Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kinder, und auf all diese Menschen bezieht sich die Konvention mit ihren Regelungen. Darüber hinaus – das wird in der Kinderrechtskonvention deutlich gemacht – gelten auch sämtliche Menschenrechte für Kinder.

Die 54 Artikel aus der Kinderrechtskonvention lassen sich durch Zuordnung zu Untergruppen thematisch in 4 Leitprinzipien zusammenfassen:

  • Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung: das Recht auf Gleichbehandlung aller Kinder (Artikel 2).
  • Vorrangigkeit des Kindeswohls: das Recht, bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen (Artikel 3).
  • Sicherung von Entwicklungschancen: das Recht auf bestmögliche Entwicklungschancen (Artikel 5 und 6).
  • Berücksichtigung des Kindeswillens: das Recht auf freie Meinungsäußerung und Berücksichtigung des Kindeswillens (Artikel 12)

Im Rahmen der der Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ wurden Ländersteckbriefe erstellt. Denjenigen für Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Die Beachtung der Kinderrechte ist Grundbasis der gemeinsamen, multiprofessionellen Arbeit an Schule. Sie bildet das Wertefundament aller Beteiligten, die danach sowohl die Gestaltung des Unterrichts als auch des Schullebens insgesamt ausrichten (sollten).  Kindern und Jugendlichen soll nicht nur das Wissen über deren Rechte vermittelt werden sondern sie sollen auch befähigt werden, für ihre Rechte einzutreten und konkret die Partizipationsmöglichkeiten erleben.

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat gemeinsam mit UNICEF DEUTSCHLAND und EDUCATION-Y das Angebotsformat "Landesprogramm Kinderrechteschulen NRW" für alle Schulformen entwickelt, das Schulen darin unterstützt, die UN Kinderrechtskonvention in den Mittelpunkt ihrer Planungen, Strategien und Praktiken stellen. Damit sind die Rechte der Kinder und Jugendlichen normativer Bezugspunkt schulischer Entwicklung, an denen sich eine inklusive, demokratische und respektvolle Schulkultur für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ausrichtet.

weitere Informationen

  • Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet Material zum Thema Kinderrechte.
  • Die Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik e. V. hat in der Reihe „Facetten der Demokratiebildung" ein informatives Faltblatt zum Thema "Demokratiepädagogik & Kinderrechte" herausgebgeben.
  • Das Beispiel der Gemeinschaftsgrundschule Sonnenstraße in Düsseldorf zeigt, wie sich pädagogische Fachkräfte, Schulsozialarbeiterin, Eltern und Kinder dort auf den Weg gemacht haben, eine Kinderrechteschule zu werden.
  • Die neue Website der Stiftung Digitale Chancen liefert Hintergrundinformationen zu Kinderschutz und Kinderrechten in der digitalen Welt.
  • Kinderrechte-Portal des Netzwerks Kinderrechte: Auf der Website finden sich umfassende Materialien, die einen pädagogischen und kinderrechtlichen Bezug haben und eine Verbindung zur Praxis und zur Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen aufweisen. Die zahlreichen Bildungsmaterialien sind für die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und/ oder für die Kompetenzerweiterung pädagogischer Fachkräfte und Lehrkräfte anwendbar und stammen vor allem von den Mitgliedsorganisationen des Netzwerks Kinderrechte. 
  • UNICEF bietet Informations- und Unterrichtsmaterialien über das Thema Kinderrechte, so z.B. eine Handreichung, wie man mit Schülerinnen und Schülern über den Krieg in der Ukraine sprechen kann.

weitere Akteurinnen und Akteure

  • Kinder haben Rechte: Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW hat die UN-Kinderrechtskonvention in kindgerechter Sprache  veröffentlicht.
  • Das Ziel der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik e. V. (DeGeDe) ist es Kinder, Jugendliche und Erwachsene dazu zu befähigen, eine demokratische und inklusive Gesellschaft mitzugestalten. Sie fördert die Demokratisierung formaler und nonformaler Bildungseinrichtungen und Organisationen.
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