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Kinderschutz

Der Begriff „Kinderschutz“ bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen und Vorschriften im Hinblick auf den Schutzauftrag staatlicher und nicht-staatlicher Institutionen bei Kindeswohlgefährdung. Er basiert zum einen auf der seit 2010 in Deutschland vollständig geltenden UN-Kinderrechtskonvention als wichtigste, völkerrechtlich verbindliche Regelungsgrundlage für die Rechte von Kindern.

Einen weiteren Grundstein bildet das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz, das den umfassenden, aktiven Kinderschutz in Deutschland regelt. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.

Schule hat durch ihren umfassenden Zugang zu jungen Menschen und ihren Familien einen besonderen Schutzauftrag gegenüber den ihr anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Dieser basiert auf § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, dem Bundeskinderschutzgesetz und dem Schulgesetz NRW.  § 42 Abs. 6 SchulG NRW betont: „Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen."

Lehrkräfte haben zur Gefährdungseinschätzung nach § 4 Abs. 2 im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ des öffentlichen Jugendhilfeträgers. In NRW sind dies in der Regel Kinderschutzfachkräfte.

Die Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger (u.a. Schulsozialarbeit und Lehrkräfte) bei Kindeswohlgefährdung ist folgendermaßen gesetzlich geregelt: "Wird das Jugendamt von einer in Absatz 1 genannten Person informiert, soll es dieser Person zeitnah eine Rückmeldung geben, ob es die gewichtigen Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen bestätigt sieht und ob es zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen tätig geworden ist und noch tätig ist." (zuletzt am 3. Juni 2021 geändertes KKG, §4 Abs. 4)

Das Ministerium für Schule und Bildung gibt Informationen zum Thema Kinderschutz in der Schule auf seiner Website.

neu: Das Portal "Gemeinsam für den Kinderschutz" ist ein Informationsportal für Personen und Professionen, die mit dem Thema Kinderschutz in Berührung kommen oder in diesem Bereich arbeiten. Die Website richtet sich bewusst an unterschiedliche Arbeitsfelder – an die Polizei, das Gesundheitswesen, die Schule, die Justiz sowie an die Kinder- und Jugendhilfe.

Weitere Akteurinnen und Akteure

Weitere Informationen

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche 

Sexualisierte Gewalt und Missbrauch geschehen in allen sozialen Räumen wie z.B. in Familie, Verein oder Schule. Da Kinder und Jugendliche einen Großteil ihres sozialen Lebens in der Schule verbringen, hat Schule einen herausragenden Schutzauftrag gegenüber den Kindern und Jugendlichen. Sie ist gehalten, ein Schutzkonzept zu entwickeln. Ziel ist, die Handlungskompetenz aller Mitglieder der Schulgemeinde zu stärken und wachsame und achtsame Beziehungen und Kommunikationsformen zu kultivieren.

Die Kultusministerkonferenz hat am 16.03.2023 einen Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen beschlossen. Der Leitfaden orientiert sich an den Elementen des Schutzkonzeptes der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung, berücksichtigt zentrale Elemente einer effektiven Schutzkonzeptarbeit, verdeutlicht den Mehrwert einer Schutzkonzeptentwicklung für die Schule, reduziert die Komplexität der Aufgabe auf überschaubare Teilthemen und bietet hilfreiche praxisorientierte und schulbezogen anpassbare Materialien und Empfehlungen.

Ausführliche Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung finden Sie hier.

Nordrhein-Westfalen startete als erstes Bundesland die bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ mit dem Ziel, Schulen im Umgang mit der Thematik „Sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen" zu unterstützen und in der Entwicklung eigener Schutzkonzepte zu begleiten und zu ermutigen. Die Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte sollen bestärkt werden, ihre Unsicherheiten ab- und Handlungskompetenz aufzubauen.

Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch: 

Entsprechend des 16. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW gilt mit Stand vom 07.04.2022: "(...) Jede Schule erstellt ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch.(...)" (§ 42 Abs. 6)

Diese digitale Pinnwand bietet Ihnen einen ersten Überlick über das Themenfeld und ermöglicht eine Orientierung in Hinblick auf Netzwerke und Unterstützungsangebote.

Weitere Akteurinnen und Akteure

  • Die Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz (AJS) in NRW unterstützt pädagogische Institutionen in der Prävention sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen. Den Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften stehen weiterführende Informationen und Aufklärung über die Hintergründe sexuellen Missbrauchs, über Täterstrategien und Vorbeugungsmöglichkeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.
  • Die Arbeitsstelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist ein zentrales Informationsportal für das Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Über die Beratungsstellendatenbank, die von der BZgA mit freundlicher Genehmigung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zur Verfügung gestellt wurde, kann schnell und unkompliziert nach der regionalen Beratungsstelle gesucht werden.
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet in Kooperation mit spezialisierten Fachberatungsstellen auf kommunaler und Landesebene Fortbildungsveranstaltungen für pädagogisches Schulpersonal zum Thema Prävention von sexueller Gewalt an.
  • „Eigenständig werden“ ist ein Unterrichtsprogramm zur Gesundheitsförderung und Persönlichkeitsentwicklung bei Kindern für die Klassenstufen 1 bis 4 sowie 5 und 6. Das Programm beruht auf dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Ansatz der Förderung der Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Er bildet die Basis für die Thematisierung unterschiedlicher Präventionsthemen wie z.B. Suchtprävention, Gewaltprävention, Prävention sexueller Gewalt und Medienprävention. Bundesweit werden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet, die dann Lehrkräfte und Mitarbeitende der Schulsozialarbeit fortbilden.
  • Der Verein „Innocence in Danger“ bietet Fortbildungen, Materialien für pädagogisches Personal sowie Kinder und Jugendliche an.
  • Die Landesanstalt für Medien NRW hat ein Video zum Thema Cybergrooming erstellt, das Kindern die wichtigsten Regeln und Vorsichtsmaßnahmen vermitteln soll, mit denen sie sich im Internet vor pädophilen Übergriffen schützen können. Begleitmaterial zum Einsatz im Unterricht ist vorhanden.
  • Polizeiliche Kriminalprävention vor Ort: Beratungsstellensuche für das gesamte Bundegebiet. Diese Stellen geben eine kostenlose Beratung zu vielfältigen Präventionsthemen wie z.B. sex. Missbrauch von Kindern.
  • Das Projekt "Mein Körper gehört mir!" von der Theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück arbeitet sensibel und kindgerecht das Thema "sexueller Missbrauch" auf.
  • Zartbitter e.V. ist eine Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen. Sie bietet Informationsmaterialien, Projekte, Theaterstücke und Fortbildungen für Multiplikatoren und Fachkräfte sowie Krisenintervention und Beratung bei Cyber-Mobbing und sexualisierte Gewalt in den neuen Medien an.

Weitere Informationen

  • Die Bezirksregierung Arnsberg thematisiert in ihrem Leitfaden „Sexualisierte Gewalt in der Schule“ sexuelle Übergriffe durch Lehrkräfte und weitere Beschäftigte in der Schule und bietet auf der Website eine Handreichung mit Handlungsempfehlungen sowie Präventionsmaßnahmen an.
  • "Du bist gefragt": Dieses online-gestützte Selbstevaluationstool zeigt, wie sicher und verstanden sich Jugendliche (14 - 18 Jahre bzw. 8. - 13. Jahrgangsstufe) in ihrer Einrichtung bzw. Schule fühlen und wie Präventionsmaßnahmen genutzt und wahrgenommen werden. Die Befragung ist anonym. Vorab können die handlungsfeldspezifischen Fragebögen heruntergeladen werden.
  • Jugendhilfe und Familienrecht e. V. Forum für Fachfragen (DIJuF e.V.): Empfehlungen zur Umsetzung von § 4 Abs. 4 KKG (Rückmeldung an Berufsgeheimnisträger*innen, die das Jugendamt wegen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung informiert haben)
  • Cybergrooming ist eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a und § 176b StGB). Seit Januar 2021 ist bereits der Versuch strafbar, Kinder mit sexuellen Absichten im Internet zu kontaktieren. Die Landesanstalt für Medien NRW hat ein Video erstellt, das Kindern die wichtigsten Regeln und Vorsichtsmaßnahmen vermitteln soll, mit denen sie sich im Internet vor pädophilen Übergriffen schützen können. Begleitmaterial zum Einsatz im Unterricht ist vorhanden.
  • Kindesmisshandlung - Eine Handreichung für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte (PDF 2,1 MB): In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut hat die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes diese Broschüre 2019 überarbeitet. Sie verfolgt das Ziel, über die wesentlichen Ursachen, Erscheinungsformen, Hilfemöglichkeiten und Rechtsgrundlagen bei Kindesmisshandlung zu informieren und die Handlungssicherheit von u.a. Lehrkräften zu stärken.
  • Die Bezirksregierung Köln hat einen Leitfaden für Lehrkräfte (PDF, 374  KB) zum Umgang mit konkreten Verdachtsfällen zur Verfügung gestellt, indem Fallbeispiele und Handlungsempfehlungen sowohl bei Verdacht gegen Personen innerhalb von Schule als auch gegen Personen außerhalb von Schule gegeben werden.
  • Medien zum Thema „Kindesmisshandlung“ sind über die Website Polizeiliche Kriminalprävention für Bund und Länder erhältlich.
  • Mit Hilfe der Kampagne „Missbrauch verhindern!“ informiert die Polizei in Kooperation mit der Opferschutzorganisation WEISSER RING e.V. über sexuelle Gewalt an Minderjährigen zur Unterstützung der Aufklärungsarbeit von Erwachsenen.
  • Zartbitter e.V. ist eine Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen. Sie bietet Informationsmaterialien, Projekte, Theaterstücke und Fortbildungen für Multiplikatoren und Fachkräfte sowie Krisenintervention und Beratung bei Cyber-Mobbing und sexualisierte Gewalt in den neuen Medien an.
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