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Gewaltprävention

Gewalt hat nach wie vor in hohem Maße einen Geschlechteraspekt. Dies gilt für sexualisierte Gewalt (vgl. z. B. LKA NRW 2019a, S. 5 und 9) und Partnerschaftsgewalt (vgl. BKA 2019, S. 6) sowie für andere Formen der Gewaltkriminalität (vgl. LKA NRW 2019b, S. 72). Auch im Bereich des Cybermobbings lassen sich tendenzielle Geschlechterunterschiede feststellen (vgl. JIM-Studie 2019, S. 50). Hinzu kommen psychische und physische Gewalt gegenüber homo- und bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen (RKI 2020, S. 6 f.). Schule hat hier einen klaren Präventions- und Interventionsauftrag. Junge Menschen müssen in der Schule vor Gewalt geschützt werden; jegliche Formen von Gewalt, zum Beispiel auch Beschimpfungen, Beleidigungen, Mobbing und Gewalt gegen Dinge, müssen konsequent geahndet werden. Des Weiteren müssen Lehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte sensibel gegenüber möglicher Gewalt außerhalb der Schule sein, entsprechende Verdachtsfälle an die zuständigen Behörden melden und mit ihnen zusammenarbeiten.

Außerdem müssen Kinder und Jugendliche dazu befähigt werden, Gewalt gegenüber sich selbst und anderen zu erkennen und sich gegen Gewalt starkzumachen. Wichtig ist deshalb eine dem Alter und Entwicklungsstand der Heranwachsenden angemessene Auseinandersetzung mit psychischer und physischer Gewalt, bei Bedarf auch in geschlechtshomogenen Gruppen. Neben möglicher Gewalt in der Schule ist die gesellschaftliche Ebene in den Blick zu nehmen, auch im internationalen Kontext. Von weiterer wichtiger präventiver Bedeutung sind Maßnahmen und Projekte zur Förderung sozialer Kompetenzen und eines friedlichen Miteinanders.

Gerade bei dieser Thematik empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit innerhalb der Schulgemeinschaft sowie mit außerschulischen Institutionen wie Jugendämtern, sozialen Einrichtungen und der Polizei. Auch den Schulpsychologischen Beratungsstellen sowie dem Projekt „Schule der Vielfalt" kommt eine wichtige Bedeutung zu.

  • Beispiele für Literatur folgen
  • bald.
  • Frauen vor Gewalt schützen: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert umfangreich über dieses Thema und bietet Material.
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: berät bei vielfältigen Formen von Gewalt und bietet umfangreiches Material zu dem Thema.
  • Hilfetelefon für Männer, die von Gewalt betroffen sind.
  • Frauenberatungsstellen NRW

    Über 50 Frauenberatungsstellen in NRW sind auf Landesebene in diesem Dachverband organisiert. In den einzelnen Beratungsstellen gibt es für Frauen und Mädchen Beratung und Unterstützung bei Themen wie beispielsweise Trennung, häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt sowie Essstörungen.

  • Wildwasser e.V. und andere Beratungsstellen in NRW

    In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Fachberatungsstellen bei Fällen von sexualisierter Gewalt, die professionelle Unterstützung für Betroffene bieten. Neben der Beratung gehören auch Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Fortbildung und Supervision zu ihren Aufgaben. Die Beratungsstellen haben ihre eigenen Schwerpunkte und sind in der Regel unabhängig. Einige sind auch in der Landesarbeitsgemeinschaft Wildwasser NRW organisiert.

  • Landesarbeitsgemeinschaft Autonome Mädchenhäuser/feministische Mädchenarbeit NRW e.V

    Die Landesarbeitsgemeinschaft Autonome Mädchenhäuser/feministische Mädchenarbeit NRW e.V. ist ein Zusammenschluss von Mädchenhäusern und -einrichtungen in NRW. Die Mädchenhäuser in Bielefeld, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln und Herford bieten Beratung und Unterstützung für Mädchen und junge Frauen in schwierigen Lebenslage an. Weiterhin betreibt die Landesarbeitsgemeinschaft eine Fachstelle für Interkulturelle Mädchenarbeit NRW

  • Beratungsangebot gegen Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen bei stop mutilation e.V.

    Diese Beratungsstelle berät und begleitet Frauen und Mädchen, die von der Verstümmelung ihrer Genitalien betroffen oder bedroht sind. Weiterhin informiert und berät die Beratungsstelle Lehrkräfte und andere Fachkräfte zu diesem Thema. Es ist auch möglich, die Beraterinnen zu einer Informationsveranstaltung in die Schule einzuladen.

  • Bildungsportal Kutairi - NRW kämpft gegen Mädchenbeschneidung

    Das Bildungsportal zum Thema Mädchenbeschneidung wurde von der Landesregierung beauftragt und stellt zahlreiche Fachinformationen sowie Webinare für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zur Verfügung.

  • Beratungsangebot gegen Zwangsheirat

    In dieser Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat erhalten Mädchen, jungen Frauen und betroffene Jungen Informationen und Unterstützung zum Schutz vor einer Zwangsverheiratung. Sie können sich per Telefon, E-Mail, Chat und persönlich an die Beratungsstelle wenden. Weiterhin werden Angehörige und Fachkräfte, die mit dem Thema konfrontiert sind, beraten. Informationsmaterial und das Beratungsangebot steht in mehreren Sprachen zur Verfügung.

  • Material folgt
  • bald.  
  • Hier werden Praxisbeipiele aus Schulen eingefügt.
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