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UN-Frauenrechtskonvention

Die UN-Frauenrechtskonvention (PDF, 70 KB) von 1979 ist ein internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das 1981 in Kraft trat und von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Es hat damit den Rang eines Bundesgesetzes.

Für gendersensible Bildung und Erziehung in der Schule bietet insbesondere Artikel 10 der UN-Frauenrechtskonvention Ansätze, hier ist beispielsweise als Ziel festgelegt:

Beseitigung jeder stereotypen Auffassung in Bezug auf die Rolle von Mann und Frau auf allen Bildungsebenen und in allen Unterrichtsformen durch Förderung der Koedukation und sonstiger Erziehungsformen, die zur Erreichung des Zieles beitragen, insbesondere auch durch Überarbeitung von Lehrbüchern und Lehrplänen und durch Anpassung der Lehrmethoden (Artikel 10 Absatz c)

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