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Rechtliche Grundlagen

Schulen in NRW sind durch Gesetze, Rahmenvorgaben, Richtlinien und Erlasse zu geschlechtersensibler Bildung und Erziehung verpflichtet.

Im Einzelnen sind bindende Rechtsvorschriften und fachliche Vorgaben für die Schulen in Nordrhein-Westfalen enthalten...

… in der UN-Frauenrechtskonvention,

... im Grundgesetz,

... im Schulgesetz,

... in den KMK-Leitlinien zur geschlechtersensiblen Bildung,

… in den Richtlinien für Schulformen und Bildungsgänge,

… in den Kernlehrplänen für Unterrichtsfächer,

… in den Richtlinien für die Sexualerziehung

und in einigen Rahmenvorgaben.

Als Konkretisierung der rechtlichen Grundlagen hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalens eine Pädagogische Orientierung für eine geschlechtersensible Bildung an Schulen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Zu den rechtlichen Grundlagen gehören auch die Regelungen für Gleichstellung in Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL). Weitere Informationen hierzu sind unter Gleichstellung in der Rubrik Schulentwicklung zu finden.

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