2.1.3 Die schulinternen Lehrpläne bzw. didaktischen Jahresplanungen als Teil der schulinternen Vorgaben konkretisieren die verbindlichen Vorgaben bezogen auf die Situation der Schule.
Aufschließende Aussagen
- Die schulinternen Lehrpläne sind so angelegt, dass die Obligatorik der Lehrpläne (Kompetenzen, verbindliche inhaltliche Schwerpunkte) bzw. der kompetenzorientierten Bildungspläne in den Berufskollegs umgesetzt wird.
- Die schulinternen Lehrpläne greifen im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrages, wie er in den Vorgaben insgesamt definiert ist, auch soziale und personale Kompetenzen auf.
- Die schulinternen Lehrpläne greifen die Förderungen des kompetenten und reflektierten Umgangs mit digitalen Medien auf der Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW bzw. den Vorgaben zu digitalen Schlüsselkompetenzen im Berufskolleg sowie weiterer darauf aufbauender Konzepte auf.
- Die schulinternen Lehrpläne stellen Bezüge zu schulischen Rahmenbedingungen, zum Schulprogramm und zu außerschulischen Partnern her.
- Die schulinternen Lehrpläne ordnen den Jahrgangsstufen, den Phasen des Bildungsgangs oder dem gesamten Bildungsgang Unterrichtsvorhaben zu.
- Die schulinternen Lehrpläne beinhalten grundlegende didaktisch-methodische Vereinbarungen u. a. in Bezug auf das Lernen mit digitalen Medien, Inklusion sowie auf die Förderung der Sprachkompetenz.
- Die schulinternen Lehrpläne beinhalten konkrete Vereinbarungen zur individuellen Förderung.
- Die schulinternen Lehrpläne belassen Anpassungsmöglichkeiten an individuelle Potenziale, an das Lernniveau der Lerngruppen und die spezifischen Lernbedingungen sowie Beteiligungsmöglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler.
- Die von den Fachkonferenzen bzw. Bildungsgangkonferenzen beschlossenen Grundsätze der Leistungsbewertung werden in die schulinternen Lehrpläne aufgenommen.
- Die Schule unterstützt fächerübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten, indem Verbindungen zwischen den einzelnen schulinternen Fachlehrplänen hergestellt werden (z. B. Jahrgangspartituren, schulisches Lesecurriculum, schulisches Medienkonzept).
- In schulinternen Lehrplänen sind Bezüge zwischen außerunterrichtlichen Lernangeboten, Fachunterricht bzw. Unterrichtsvorhaben und Ganztagsangeboten hergestellt.
- Außerschulische Lernorte und Angebote werden in die schulinternen Lehrpläne einbezogen. Im Berufskolleg sind sie wesentlicher Bestandteil der Lernortkooperation und mit den außerschulischen Partnern abgestimmt.
Erläuterungen
Seit dem Jahr 2004 sind in Nordrhein-Westfalen sukzessive kompetenzorientierte Kernlehrpläne eingeführt worden. Die Kernlehrpläne beschreiben die zu erwartenden Kompetenzen am Ende eines Bildungsganges als Regelstandards. Darüber hinaus formulieren die Kernlehrpläne Kompetenzerwartungen für das Ende bestimmter Abschnitte in den jeweiligen Bildungsgängen. Allen an Schule Beteiligten bieten sie Orientierung, über welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler verbindlich verfügen sollen. Für bestimmte Fächer liegen Nationale Bildungsstandards vor. Sie stehen den Schulen bzw. den Lehrkräften als Bezugsdokumente zur Verfügung und sind in die jeweiligen nordrhein-westfälischen Kernlehrpläne vollständig integriert.
Schulen haben laut Schulgesetz die Aufgabe, auf der Grundlage dieser kompetenzorientierten Kernlehrpläne ihre schulinternen Lehrpläne zu entwickeln (vgl. SchulG § 29). Die schulinternen Lehrpläne setzen die Obligatorik der Lehrpläne bezogen auf die spezifische Situation der Schule und die im Schulprogramm dokumentierten Ziel- und Verfahrensvereinbarungen um. Ihre Entwicklung bietet die Chance, die gesetzten Vorgaben vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen vor Ort zu konkretisieren und notwendige Standardisierungen vorzunehmen. Dabei gilt es, die Balance zwischen fachgruppenweit verbindlichen Entscheidungen und dem gesetzlich garantierten Gestaltungsspielraum der Lehrkräfte herzustellen. Das bedeutet, dass die schulinternen Lehrpläne Anpassungsmöglichkeiten an bspw. die individuellen Potenziale, an das Lernniveau der Lerngruppen und damit an die Bedarfe der Schülerinnen und Schüler und ihre spezifischen Lernbedingungen belassen. (Standort)Spezifische Lehrpläne konkretisieren die pädagogisch-didaktisch weitgehend offen gehaltenen Landesvorgaben und werden somit zu einem Bindeglied zur Unterrichtspraxis mit ihren schülerspezifischen, sozialen und regionalen Bedingungen vor Ort. Idealerweise sind die schulinternen Lehrpläne das Produkt eines gemeinsamen Konsensbildungsprozesses in den Fach- und Bildungsgangkonferenzen. Sie schaffen Zielklarheit und Transparenz für die tägliche Arbeit, indem Festlegungen von Unterrichtsvorhaben für die einzelnen Jahr- bzw. Bildungsgänge dokumentiert sowie didaktisch-methodische Grundsätze und Grundsätze zur Leistungsbewertung und -rückmeldung vereinbart werden.
1Mit schulinternen Lehrplänen sind die „schuleigenen Unterrichtsvorgaben“ im Sinne des § 29 des SchulG gemeint. Dies umfasst somit die didaktischen Jahresplanungen der Berufskollegs, die Arbeitspläne der Grundschulen sowie schulinterne Lehrpläne/interne Curricula.
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In diesen KMK-Empfehlungen werden Handlungsfelder beschrieben, die dazu dienen, zentrale Ansatzpunkte zu benennen, um benachteiligende Geschlechterstereotypien zu vermeiden und abzubauen. Ein Fokus liegt auf den Bereichen Unterrichtsvorgaben, Prüfungsaufgaben, Lehr- und Lernmittel, Lehramtsausbildung und -fortbildung, strukturelle Ansätze, Personalentwicklung und Sachausstattung.
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Analysekriterium | Erläuterungen und Hinweise zum Analysekriterium |
---|---|
Die schuleigenen Unterrichtsvorgaben gestalten die Setzungen der Lehrpläne bezogen auf die spezifische Situation der Schule aus. | Unter schuleigenen Unterrichtsvorgaben werden Arbeitspläne, schulinterne Lehrpläne bzw. didaktische Jahresplanungen als Teil der schulinternen Vorgaben verstanden. Schuleigene Unterrichtsvorgaben stellen sowohl Bezüge zu Setzungen des Landes als auch zu unterrichtsrelevanten Aspekten des Schulprogramms her. Sie beinhalten grundlegende didaktisch-methodische Vereinbarungen, u. a. Konkretisierungen zur individuellen Förderung, zum Lernen mit digitalen Medien, zur Förderung der Sprachkompetenz, Genderkompetenz und interkulturellen Kompetenz, zum fächerverbindenden Arbeiten, zur Nutzung außerschulischer Lernorte und Angebote. Sie berücksichtigen aktuelle Veränderungsprozesse, wie z. B. den Distanzunterricht. Die schuleigenen Unterrichtsvorgaben enthalten verbindliche, detaillierte Aussagen zur Lernerfolgsüberprüfung, Leistungsbewertung und -rückmeldung. Schuleigene Unterrichtsvorgaben sind kompetenzorientiert gestaltet, belassen Gestaltungsspielräume für einen flexiblen Umgang mit individuellen Potenzialen und Lernniveaus sowie Beteiligungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler. Konkrete Unterrichtsvorhaben sind ausgewiesen und den jeweiligen Jahrgangsstufen bzw. Bildungsgängen zugeordnet. Sofern an einer Schule Schülerinnen und Schüler zieldifferent lernen, ist dies im Zusammenhang mit den schuleigenen Unterrichtsvorgaben abgebildet. |
Die Schule sichert die Umsetzung der schuleigenen Unterrichtsvorgaben. (Verpflichtendes Kriterium) | Unter schuleigenen Unterrichtsvorgaben werden Arbeitspläne, schulinterne Lehrpläne bzw. didaktische Jahresplanungen als Teil der schulinternen Vorgaben verstanden. In und zwischen Fach-, Jahrgangs- bzw. Bildungsgangkonferenzen findet eine systematische, pädagogisch verantwortliche Kommunikation über die schuleigenen Unterrichtsvorgaben statt, die die Umsetzung dieser Vorgaben im Unterricht gewährleistet und sicherstellt. Beispiele für die Sicherung der Umsetzung können die Reflexion der Erfahrungen aus der Unterrichtspraxis oder die Auswertung von Schülerfeedback sein, woraus ggf. entsprechende Anpassungen des unterrichtlichen Handelns oder der schuleigenen Vorgaben erfolgen. |
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