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Inhaltsbereich 6
Rahmenbedingungen und verbindliche Vorgaben

Dimension 6.1
Rechtliche Grundlagen und Vorgaben

6.1.1
Gesetze

Aufschließende Aussagen

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
  • Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
  • Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
  • Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG)
  • Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG)
  • Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG)
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) (für Fachklassen des dualen Systems in der Berufsschule)
  • Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) vom 14.02.2012
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Weitere Gesetze mit Schulbezug [(u. a. Sozialgesetzbuch (SGB), Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG), Kinderbildungsgesetz (KiBiz)]
  • 2006

Erläuterungen

Gesetze

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben greift daher von der Schule nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen auf, wie z. B.:

  • Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse,
  • Curriculare Vorgaben,
  • übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen,
  • Beschlüsse und Empfehlungen der KMK.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

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Materialien

Gesetze und Verordnungen

Allgemeines

Die Gesamtheit rechtlicher Vorgaben bildet das Grundgerüst schulischer Arbeit. Durch den so gezogenen Rechtsrahmen werden Aufgaben und Zuständigkeiten benannt, Handlungs- und Gestaltungsspielräume eröffnet und beschränkt sowie Rechte und Pflichten schulischer Akteure definiert. Die Einhaltung verbindlicher rechtlicher Vorgaben ist nicht Merkmal »guter Schule«, sondern Recht- und Gesetzmäßigkeit schulischen Handelns ist deren unabdingbare Voraussetzung. Dies erfordert bei schulischen Akteuren zumindest grundlegende Kenntnisse der für sie relevanten Inhalte rechtlicher Vorgaben sowie zu deren Anwendung und Umsetzung in der schulischen Arbeit. Lehrkräfte sind verpflichtet und müssen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter die Möglichkeit erhalten, sich über die für sie maßgebenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu informieren (§ 3 Absatz 6 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen – ADO). Wichtig für die Einordnung der Rechtsqualität einer Regelung ist die Normenhierarchie, also die „Rangfolge“ der für den Schulbereich in Nordrhein-Westfalen relevanten Normen:

  1. Verfassungsrechtliche Vorgaben,
  2. Gesetze,
  3. Verordnungen,
  4. Verwaltungsvorschriften (z. B. Runderlasse) und
  5. weitere behördliche Maßnahmen (z. B. Verfügungen der Schulaufsicht).

Es gilt der Grundsatz, dass Normen nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen dürfen. Durch die verfassungsrechtlichen Vorgaben wird demnach der Landesgesetzgeber gebunden, durch die gesetzlichen Vorgaben der Verordnungsgeber. Zu den genannten Normen kommen z. B. Leitfäden oder Handreichungen zu spezifischen Themenfeldern, die zwar keinen echten Regelungscharakter entfalten, von der Schulaufsicht jedoch mit dem Ziel der Unterstützung, der Erläuterung rechtlicher Vorgaben und auch niedrigschwelligen Steuerung schulischer Tätigkeit veröffentlicht werden.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

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Rechtsquellen

Gesetze, Verordnungen und allgemeingültige Verwaltungsvorschriften (Runderlasse) werden verkündet bzw. veröffentlicht. Bundesgesetze werden im Bundesgesetzblatt (BGBl.) verkündet: www.bgbl.de/informationen/bgbl-online.html
Das geltendes Bundesrecht kann im Volltext unter folgender Adresse eingesehen werden: www.gesetze-im-internet.de
Nordrhein-westfälische Gesetze und Verordnungen werden im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) für das Land Nordrhein-Westfalen verkündet: recht.nrw.de/lmi/owa/br_start
Dort können auch die geltenden Gesetze und Verordnungen in der jeweils aktuellen Fassung abgerufen werden.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt mit „Schule NRW“ über ein eigenständiges Bekanntmachungsorgan (Amtsblatt - Abl.), in welchem auch die zentralen Runderlasse veröffentlicht werden. Eine jährlich aktualisierte Sammlung der veröffentlichten schulbezogenen Vorschriften enthält die „Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (BASS)“. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung stellt wichtige Rechtsvorschriften auch in seinem Bildungsportal im Rechtsbereich online zur Verfügung: www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/index.html
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Grundgesetz

Das Grundgesetz enthält mit Artikel 7 eine Grundsatznorm für das Schulwesen. Grundlegende Wertentscheidungen werden jedoch damit im Wesentlichen nur für folgende Aspekte des Schulwesens getroffen:

  • Staatliche Schulaufsicht bzw. „Schulhoheit“ (Recht des Staates zur Organisation des Schulwesens und Festlegung von Inhalten und Unterrichtszielen)
  • Rechtsstellung des Religionsunterrichtes und Teilnahme daran
  • Privatschulfreiheit

Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und mangels einer ausdrücklichen Zuständigkeitszuweisung an den Bund obliegt die eigentliche rechtliche Ausgestaltung des Schul- und Bildungswesens den Ländern (Kulturhoheit). Der Grundgesetzgeber hat daher auch von einer Formulierung zentraler Bildungs- und Erziehungsziele abgesehen. Diese finden sich vielmehr in den Landesverfassungen und Schulgesetzen der Länder.

Bei der Gestaltung ihrer landesrechtlichen Regelungen sind die Landesgesetzgeber aber selbstverständlich nicht allein an den Inhalt des Artikels 7, sondern auch an andere verfassungsrechtlich festgelegte Werte gebunden (z. B. Grundrechtsbindung und Gleichbehandlungsgrundsatz).
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Landesverfassung NRW

Die Verfassung  für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950 trifft vornehmlich im Dritten Abschnitt – Schule, Kunst und Wissenschaft, Sport, Religion und Religionsgemeinschaften – wichtige Grundsatz- und Strukturentscheidungen für die Gestaltung des Schulwesens in Nordrhein-Westfalen. Die landesverfassungsrechtlichen Vorgaben beziehen sich insbesondere auf folgende Aspekte:

  • Bildungs- und Erziehungsziele (Artikel 7)
  • Recht auf Bildung, Schulpflicht, Schulaufsicht (Artikel 8)
  • Schulgeldfreiheit, Lehr- und Lernmittelfreiheit (Artikel 9)
  • Gewährleistung eines vielfältigen öffentlichen Schulwesens, Schulmitwirkung (Artikel 10)
  • Staatsbürgerkunde (Artikel 11)
  • Schularten (Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen) (Artikel 12)
  • Religionsunterricht (Artikel 14)
  • Lehrerausbildung (Artikel 15)

Der Landesgesetzgeber hat die Grundsätze der Landesverfassung vor allem im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen aufgegriffen und dort weiter konkretisiert.
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Schulgesetz NRW

Die bis dahin in verschiedenen Einzelgesetzen (Schulordnungsgesetz, Schulverwaltungsgesetz, Schulmitwirkungsgesetz, Schulpflichtgesetz, Schulfinanzgesetz) und Ausführungsverordnungen enthaltenen grundsätzlichen Regelungen zum nordrhein-westfälischen Schulrecht wurden im Jahr 2005 im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW) zusammengeführt. Der Gesetzgeber verfolgte mit der grundlegenden und systematischen Überarbeitung des Schulrechts hin zu einer „einheitlichen und übersichtlichen“ Rechtsgrundlage insbesondere folgende Ziele:

  • Entbürokratisierung,
  • Verbesserung von Transparenz und
  • Stärkung schulischer Selbstständigkeit.

Seither ist das Schulgesetz NRW die wichtigste Rechtsquelle für schulrechtliche Bestimmungen. Es unterliegt einer ständigen Anpassung. Bis zum Jahr 2017 wurden alleine 12 eigenständige Schulgesetznovellen (Schulrechtsänderungsgesetze) verabschiedet. Zusätzliche Änderungen des Schulgesetzes NRW erfolgten durch Artikelgesetze. 
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Landesgleichstellungsgesetz NRW

Die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben und Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten (§ 15 Landesgleichstellungsgesetz) werden an Schulen von der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen wahrgenommen (§ 59 Absatz 5 Schulgesetz NRW). Seit Dezember 2016 sind eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen und mindestens eine Vertreterin verpflichtend an allen Schulen durch die Schulleiterin oder den Schulleiter zu bestellen. Bis dahin war eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen zu bestellen, wenn die weiblichen Mitglieder der Lehrerkonferenz dies beschlossen hatten. Die Rechtsstellung der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen ergibt sich unmittelbar aus § 15a des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG).
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Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung

Für berufsbildende Schulen (Berufskollegs) sind die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes  (BBiG) und des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) relevant. Die dort enthaltenen Regelungen zur Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen sehen beispielsweise eine Beteiligung der Lehrkräfte der berufsbildenden Schule vor. Das Berufsbildungsgesetz gilt insbesondere für die Berufsbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen.
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Weitere Gesetze mit Schulbezug

Insbesondere in sozialrechtlichen Zusammenhängen enthalten weitere Bundes- und Landesgesetze Bestimmungen, die zumindest mittelbar auch Wirkungen für die schulische Arbeit entfalten (z. B. Leistungen für Bildung und Teilhabe, Schulassistenz  und Ganztagsangebote). Ein weiteres Beispiel ist die Gestaltung der Schnittstellen, etwa zwischen dem Elementar- und Primarbereich. Hierzu enthält das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Schule (§ 14b KiBiZ). Eine abschließende Darstellung der relevanten Vorschriften kann an dieser Stelle nicht erfolgen.

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Informationsmaterialien

Grundgesetz Artikel 7 Grundgesetz

Normtext (Auszug)

Artikel 7

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

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Link zum Grundgesetz eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Pädagogische Einführung in den Schuldienst Pädagogische Einführung in den Schuldienst.

Der Erlass vom 19.12.2011 betrifft Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Befähigung zu einem Lehramt, die mit einer einjährigen Einarbeitung unterstützt werden.
Die Handreichung befindet sich in Überarbeitung, um an die aktuelle Handhabung der Pädagogischen Einführung angepasst zu werden.
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Link zur Handreichung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Sonderpädagogische Förderung Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20. Dezember 2012

Die zeitlich begrenzte Ausbildungsmaßnahme ermöglicht Inhaberinnen und Inhabern einer Lehramtsbefähigung den zusätzlichen Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung begleitend zur beruflichen Unterrichts- und Erziehungstätigkeit in der sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen sowie an allgemeinen Schulen.
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) vom 25. April 2016.
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Link zur Verordnung eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Runderlass zur Durchführung der Praxiselemente Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen – Runderlass vom 28.06.2012

Der Runderlass enthält die Regelungen für die Durchführung der Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen.Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zum Runderlass eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung für die Prüfung an Förderschulen Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS)

Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung.
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Link zur Verordnung eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
OBAS Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2009 Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)

Die Rechtsverordnung regelt den Zugang von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zur zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung.
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Link zur Ordnung eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Landesverfassung NRW Ministerium des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen Landesverfassung NRW

Der folgende Link führt zum Vollltext der Landesverfassung NRW.
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Link zum Volltext eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Schulgesetz NRW Ministerium des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen Schulgesetz NRW

Die jeweils geltende Fassung des Schulgesetzes NRW kann in der Sammlung geltender Gesetze und Verordnungen abgerufen werden.
Die Gesetzesbegründungen der Schulrechtsänderungsgesetze können in der Parlamentsdatenbank des Landtags NRW recherchiert werden:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Navigation_R2010/040-Dokumente-und-Recherche/020-Parlamentsdatenbank/Inhalt.jsp
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Link zum Material eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
OVP Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)

Die OVP vom 10. April 2011 enthält Vorschriften über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Ausbildungsschulen und die Organisation der Zweiten Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt. Sie gilt für Lehramtsänwärterinnen und Lehramtsanwärter, die ab dem 1. November 2011 in den Vorbereitungsdienst eintreten.
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Link zur Ordnung eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
LABG Ministerium des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen Lehrerausbildungsgesetz NRW

Das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) regelt die grundsätzliche Struktur der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen. Die Ausbildung gliedert sich in Studium und Vorbereitungsdienst. Das Lehrerausbildungsgesetz regelt die Art- und Anzahl der verschiedenen Lehramtsbefähigungen, die die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst und die Grundlagen der schulpraktischen Ausbildungselemente des Studiums. Konkretisiert werden die Bestimmunegn für den Vorbereitungsdienst insbesondere durch die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP). Lehrkräfte können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnen und -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) und bei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums mitzuwirken (§ 10 Absatz 5 Allgemeine Dienstordnung – ADO).
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Link zum Volltext des Lehrerausbildungsgesetzes eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Vorbereitungsdienst Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2016 Kerncurriculum für den Vorbereitungsdienst Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen. Link zum Kerncurriculum eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
LZV Ministerium des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen 2016 Lehramtszugangsverordnung – LZV vom 25.04.2016

Die LZV definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die Bachelor-/Master-Studiengänge.
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Link zur Lehramtszugangsverordnung eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Landesgleichstellungsgesetz NRW Landesgleichstellungsgesetz NRW

§ 15a
Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen

(1) An den Schulen wird durch die Leiterin oder den Leiter nach Anhörung der Lehrerkonferenz eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen und mindestens eine Stellvertreterin bestellt. Soweit die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen für die den Schulleiterinnen und Schulleitern übertragenen Dienstvorgesetztenaufgaben die Pflichtmitwirkungsaufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten wahrnimmt, gelten § 15 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2, § 16 Absatz 1 Satz 1 bis 4, Absatz 2 Satz 2, Absätze 3 und 5, § 17 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Nummern 1 bis 3 und Absatz 2, § 18 Absatz 1 bis 6 und § 19 entsprechend.

(2) An den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, an denen die Konferenz des Zentrums dies beschließt, wird eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestellt.

(3) Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen und ihre Stellvertreterin haben im Rahmen der verfügbaren Mittel Anspruch auf Teilnahme an Fortbildungen, die die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse vermitteln.

Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zum Volltext eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz.

Die Handwerksordnung ist unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/BJNR014110953.html
einsehbar.
Das Berufsbildungsgesetz ist unter: 
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/BJNR093110005.html
einsehbar.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zum Material eingesehen am: 02.03.2023Link zum Material eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Artikel 7 des Grundgesetzbuches Link zu ausgewählten Rechtsvorschriften eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
BASS APP Schulvorschriften NRW

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Das Portal stellt die  „BASS APP Schulvorschriften NRW“ vor, die Schulvorschriften jederzeit griffbereit anbietet: Die Bereinigte Amt­liche Samm­lung der Schul­vor­schrif­ten (BASS) des Landes Nord­rhein-West­falen gibt es seit Kurzem auch als kostenlose App. Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Das aktuelle Bundesrecht Link zum Bundesrecht eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XII Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger das aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger das aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Das Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe enthält Gesetzestexte, die für den Schulkontext von Nutzen sein können. Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)

Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
- Redaktion -
Friedrichstraße 62-80
40217 Düsseldorf
 

Im Bereich der frühen Bildung und Förderung von Kindern stellt das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Rahmenbedingungen und verbindlichen Vorgaben dar. Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG)

Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
- Redaktion -
Friedrichstraße 62-80
40217 Düsseldorf

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz umfasst die rechtlichen Vorgaben zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

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Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger das aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden.
Das Gesetz zum Schutze der arbeitenbden Jugend enthält Vorgaben, die für den schulischen Konext von Nutzen sein können.
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Rechtsgrundlagen für das Schulwesen

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
 

Das Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen biete eine Auswahl an Gesetzen und Verordnungen, die im engeren und weiteren Sinne für Schulen in NRW die Grundlage bilden.
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6.1.2
Teil III der BASS (Rechtsverordnungen und Erlasse)

Aufschließende Aussagen

  • Organisation und Verwaltung
  • Finanzen, Haushalt und Stellenangelegenheiten
  • Schulordnung und Schulpflicht
  • Ordnung der Bildungsgänge
  • Fördermaßnahmen, Schulveranstaltungen/Erweiterung und Vertiefung schulischer Bildungsarbeit sowie Schulentwicklung
  • Inhalte und Methoden des Unterrichts (sonstige Unterrichtsvorgaben)
  • Lernmittel, Unterrichtsmittel und Medien
  • Schulmitwirkung und Schülerangelegenheiten
  • Gesundheit, Sicherheit sowie Unfallfürsorge
  • Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Jugendhilfe und Jugendschutz
  • Zweiter Bildungsweg und Weiterbildung
  • Berufs- und Studienorientierung
  • Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte und anderer im Schuldienst Beschäftigter sowie Anerkennung und Gleichstellung von Prüfungen, Lehrämtern und Lehrbefähigungen.
  • Dienstrecht (u. a. Allgemeine Dienstordnung (ADO) für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen)

Erläuterungen

Teil III der BASS (Rechtsverordnungen und Erlasse)

Die Dimension 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben greift daher von der Schule nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen auf, wie z.B.:

  • Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse,
  • Curriculare Vorgaben,
  • übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen,
  • Beschlüsse und Empfehlungen der KMK.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Allgemeines

Allgemeines

Teil III der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften (BASS) enthält in einer nach Sachgebieten gestaffelten Gliederung die für den Schulbereich geltenden Rechtsverordnungen und veröffentlichten Verwaltungsvorschriften (Runderlasse). Die dort aufgenommenen Bestimmungen sind in unterschiedlichem Maße für die schulische Arbeit von Bedeutung. Gleichermaßen hohe Relevanz für alle Lehrkräfte sowie für Schulleiterinnen und Schulleiter haben beispielsweise die jeweils einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (APO) und die Allgemeine Dienstordnung (ADO, RdErl. d. MSW). Auch die Datenschutzverordnungen (VO-DV I, VO-DV II) sind an allen Schulen zu beachten. Für den Erlass einer Rechtsverordnung durch das Ministerium bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (Für den Erlass von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen siehe § 52 Schulgesetz NRW). Durch Verwaltungsvorschriften werden höherrangige Normen interpretiert oder konkretisiert. Sie sollen insbesondere eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten. Neben den in die BASS aufgenommenen Verwaltungsvorschriften gibt es weitere nicht veröffentlichte Runderlasse des Ministeriums und Rundverfügungen der Bezirksregierungen.
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

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BASS APP Schulvorschriften NRW Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,
40190 Düsseldorf
Das Portal stellt die  „BASS APP Schulvorschriften NRW“ vor, die Schulvorschriften jederzeit griffbereit anbietet: Die Bereinigte Amt­liche Samm­lung der Schul­vor­schrif­ten (BASS) des Landes Nord­rhein-West­falen gibt es seit Kurzem auch als kostenlose App. Link zur APP eingesehen am: 21.12.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

Ordnung der Bildungsgänge

PO-FeP-Hochschule Verordnung über die Feststellungsprüfung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums (Feststellungsprüfungsordnung Hochschule – PO-FeP-Hochschule) Link zur Verordnung eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
APO SI Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I) Link zur Verordnung eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
APO-GOSt Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) Link zur Verordnung eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
APO-BK Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) Link zur Verordnung eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung über die Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen Verordnung über die Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen für die Berufe Erzieherin oder Erzieher, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger sowie Heilpädagogin oder Heilpädagoge in Nordrhein-Westfalen Link zur Verordnung eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung über die Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge Verordnung über die Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge auf die Ausbildungsdauer gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO), (Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung - BKAZVO) Link zur Verordnung eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF) Link zur Verordnung eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Integrative Lerngruppen Integrative Lerngruppen an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I (RdErl. d. MSW v. 19.05.2005) Link zum Runderlass eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
PO-Waldorf Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (PO-Waldorf) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Abschlüsse an der Sekundarstufe I an Waldorfschulen Verordnung über den Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I an Waldorfschulen (PO-Waldorf-S I) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
APO-OS Verordnung über die Ausbildung und Prüfung am Oberstufen-Kolleg an der Universität Bielefeld (APO-OS) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Gleichwertigkeitsordnung - GlVO Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife (Gleichwertigkeitsverordnung – GlVO) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Herkunftssprachlicher Unterricht Herkunftssprachlicher Unterricht (RdErl. d. MSB v. 20.09.2021) Link zum Runderlass eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Spätaussiedler-Kolleg - APO - SpA Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen im Kolleg für Aussiedler aus osteuropäischen Ländern (Spätaussiedler) - (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Spätaussiedler-Kolleg - APO - SpA) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

Ganztag

Bildungsportal NRW. Thema: Ganztag Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf

Das Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen wird angeboten vom Ministerium für Schule und Bildung NRW und ist eine zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Bildung - auch für den Ganztag. Das Portal bietet weiterführende Informationen bzw. Links zu Grundlagenerlassen und Rahmenvereinbarungen sowie zu:

  • Qualitätsentwicklung und Fortbildung
  • Recht im Ganztag
  • Schulverpflegung
  • Primarbereich
  • Sekundarstufe I
  • Gymnasium
  • Bildungsökonomie
Link zum Portal eingesehen am: 01.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Gemeinsamer Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen 2024 Neuer Erlass für Offene Ganztagsschulen und Betreuungsangebote im Primarbereich

Das Landeskabinett hat am 2. Juli 2024 den gemeinsamen Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ von MSB und MKJFGFI gebilligt. Der Erlass regelt die Ganztagsangebote und Betreuungseinrichtungen an Grundschulen in NRW.

Material zum Download:

Gemeinsamer Erlass Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich.pdf
Lizenzhinweis: kein Hinweis

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Organisation und Verwaltung

Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Bestimmungsverfahrensverordnung – BestVerfVO Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (Bestimmungsverfahrensverordnung – BestVerfVO) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Qualitätsanalyse-Verordnung – QA-VO Verordnung über die Qualitätsanalyse an Schulen in Nordrhein-Westfalen (Qualitätsanalyse-Verordnung – QA-VO): Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung über die Ersatzschulen (ESchVO) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS) Link zur Ordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

Finanzen, Haushalt und Stellenangelegenheiten

Richtlinien zur Stellenausschreibung Richtlinien zur Stellenausschreibung (RdErl. d. KM v. 02.07.1993) Link zu den Richtlinien eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Ausgleichszahlungsverordnung Vorgriffsstunde Verordnung über den finanziellen Ausgleich von Vorgriffsstunden nach der Verordnung zur Ausführung des § 5 Schulfinanzgesetz (Ausgleichszahlungsverordnung Vorgriffsstunde) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO -): Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen (Ersatzschulfinanzierungsverordnung - FESchVO) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

Schulordnung und Schulpflicht

Ordnung der Ferien und Termine Ordnung der Ferien und Termine für die Aushändigung der Halbjahreszeugnisse (RdErl. d. MSB v. 19.05.2022) Link zum Erlass eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen (RdErl. d. MSW v. 05.05.2015) Link zum Erlass eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Berufs- und Studienorientierung Berufs- und Studienorientierung (RdErl. d. MSW v. 21.10.2010) Link zum Erlass eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Berufskolleg - Unterricht in Justizvollzugsanstalten Berufskolleg - Unterricht in Justizvollzugsanstalten (Gem. RdErl. d. JM u.d. MSW v. 25.07.2016) Link zum Erlass eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (RdErl. d. MSW v. 29.05.2015) Link zum Erlass eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Kommunale Integrationszentren Kommunale Integrationszentren (Gem. RdErl. d. MSB u. d. MKJFGFI v. 05.08.2018) Link zum Runderlass eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Meldedatenübermittlungsverordnung - MeldDÜV NRW Verordnung über die Zulassung der Datenübermittlung von Meldebehörden an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen (Meldedatenübermittlungsverordnung - MeldDÜV NRW) Link zur Verordung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

Fördermaßnahmen, Schulveranstaltungen/Erweiterung und Vertiefung schulischer Bildungsarbeit sowie Schulentwicklung

Förderung von Schülerinnen und Schüler mit LRS Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) (RdErl. d. KM v. 19.07.1991) Link zum Erlass eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Richtlinien für Schulfahrten Richtlinien für Schulfahrten (RdErl. d. MSW v. 19.03.1997) Link zu den Richtlinien eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

Lernmittel, Unterrichtsmittel und Medien

Freiräume für innovative schulische Vorhaben Mehr Freiräume für innovative schulische Vorhaben (RdErl. d. MSW v. 02.07.2012) Link zum Runderlass eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

Gesundheit, Sicherheit, Unfallfürsorge, Jugendschutz und Jugendhilfe

Sicherheitsförderung und Aufsicht in offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie in weiteren Betreuungsmaßnahmen in Schulen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW; Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW & Landesunfallkasse NRW o.J. Sicherheitsförderung und Aufsicht in offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie in weiteren Betreuungsmaßnahmen in Schulen. Für die Aufsichtspflicht und die Sicherheit im Ganztag, u. a. auch für die Angebote zu Bewegung, Spiel und Sport gibt es unterschiedliche Regelungen, die das Schulministerium mit der Unfallkasse NRW abgestimmt hat. Dabei finden Sie u. a. das "Faltblatt zur Sicherheit im Ganztag". Link zum Material eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz (VO zu § 96 Abs. 5 SchulG) Link zum Schulgesetz eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden (Gem. RdErl. d. IM u. d. MSW v. 19.05.2000) Link zum Runderlass eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität (Gem. RdErl. d. MIK, JM, MGEPA, MFKJKS u. d. MSW v. 22.08.2014) Link zum Runderlass eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

Zweiter Bildungsweg und Weiterbildung

Abiturprüfung für Externe Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung - PO-Externe-A) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen Verordnung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Berufstätigen-Hochschulreifeprüfungsordnung - PO - BBA) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Hochschulreife-Ergänzungsprüfungsverordnung - PO-EPA Verordnung über die Ergänzungsprüfung zum Zeugnis der Hochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen (Hochschulreife-Ergänzungsprüfungsverordnung - PO-EPA) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Externen-Prüfungsordnung Berufskolleg - PO-Externe-BK Allgemeine Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs (Externen-Prüfungsordnung Berufskolleg - PO-Externe-BK) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-Externe-S I) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg - APO-WbK) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte
"Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennungen von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich (AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
OBAS Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Lehramtszugangsverordnung - LZV Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Dienstrecht
Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW) Link zum Gesetz eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (RdErl. d. MIK und alle anderen M.) Link zum Runderlass eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung über die Errichtung von Personalvertretungen Verordnung über die Errichtung von Personalvertretungen für die im Landesdienst beschäftigten Lehrer Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis und beamtete Lehrkräfte Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis und beamtete Lehrkräfte (RdErl. des MSW v. 20.02.2017) Link zum Runderlass eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Teilzeitbeschäftigte und Beurlaubung im Tarifbereich im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Teilzeitbeschäftigte und Beurlaubung im Tarifbereich im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (RdErl. des MSW v. 16.06.2008) Link zum Dienstrecht eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Teilzeitbeschäftigte und Beurlaubung im Tarifbereich im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Teilzeitbeschäftigte und Beurlaubung im Tarifbereich im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (RdErl. des MSW v. 16.06.2008) Link zum Dienstrecht eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Allgemeine Dienstordnung (ADO) Allgemeine Dienstordnung (ADO) für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen Link zur ADO eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung über die Gewährung von Zulagen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen des Landes Nordrhein-Westfalen Verordnung über die Gewährung von Zulagen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeszulagenverordnung - LZulVO) Link zur Verordnung eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Dienstrecht Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Dienstrecht Das Portal bietet eine Sammlung relevanter Rechtsquellen zum Dienstrecht. Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.1.3
Curriculare Vorgaben

Aufschließende Aussagen

  • Lehrpläne für die Primarstufe, Förderschule, Sekundarstufe I und II der allgemeinbildenden Schulen
  • Lehrpläne für die Bildungsgänge des Berufskollegs und der Weiterbildungskollegs
  • Kerncurriculum für die Ausbildung im den Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen (2016)

Erläuterungen

Curriculare Vorgaben

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben greift daher von der Schule nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen auf, wie z.B.:

  • Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse,
  • Bildungsstandards und Lehrpläne,
  • Curriculare Vorgaben,
  • übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen,
  • Beschlüsse und Empfehlungen der KMK.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Allgemeine Hinweise zu Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlage für die Setzung von Standards durch das Ministerium für Schule und Bildung ist § 29 Schulgesetz NRW. Danach erlässt das Ministerium in der Regel schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne). Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse. Auf der Grundlage dieser Unterrichtsvorgaben bestimmen die Schulen in Verbindung mit ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben. Unterrichtsvorgaben sind so zu fassen, dass für die Lehrkräfte ein pädagogischer Gestaltungsspielraum bleibt (§ 29 Absatz 3 SchulG). Dieser Gestaltungsspielraum („pädagogische Freiheit“) wird durch § 5 der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen näher bestimmt:

§ 5 Pädagogische Freiheit und Verantwortung

(1) Es gehört zum Beruf der Lehrerinnen und Lehrer, in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit die Schülerinnen und Schüler zu erziehen, zu unterrichten, zu beraten, zu beurteilen, zu beaufsichtigen und zu betreuen. Dabei ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nach Verfassung und Schulgesetz NRW zu beachten.

(2) Lehrerinnen und Lehrer sind an Vorgaben gebunden, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Lehrpläne sowie durch Konferenzbeschlüsse und Anordnungen der Schulaufsicht gesetzt sind. Konferenzbeschlüsse dürfen die Freiheit und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung nicht unzumutbar einschränken.

(3) Schulleiterinnen und Schulleiter dürfen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer nur im Rahmen ihrer Befugnisse (§§ 20 ff.) im Einzelfall eingreifen.

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Richtlinien und Lehrpläne

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Das Portal fasst Richtlinien und Lehrpläne Bereiche zusammen:

  • Richtlinienliste (BASS Kapitel 15)
  • Lehrpläne für die Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II im  Lehrplannavigator
  • Richtlinien und Lehrpläne/Bildungspläne für das Berufskolleg: Gesamtliste der Richtlinien und Lehrpläne/Bildungspläne und Richtlinien und Lehrpläne/Bildungspläne in der Verbändebeteiligung
Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Lehrplannavigator - Kernlehrpläne, Unterstützungsmaterialien und weitere curriculare Dokumente

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest

Auf dem Portal findet man Kernlehrpläne und Unterstützungsmaterialien für die Grundschule, die Sek I und II sowie für das Berufskolleg. Link zum Portal eingesehen am: 13.02.2024Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Zusatzqualifikationen in der dualen Berufsausbildung Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2015 Erwerb von Zusatzqualifikationen in der dualen Berufsausbildung Diese Handreichung des Schulministeriums NRW ist die Grundlage für die Umsetzung von Zusatzqualifikationen in der dualen Berufsausbildung. In der Veröffentlichung werden sowohl die rechtlichen und formalen Voraussetzungen, das Verfahren der Anzeige der Zusatzqualifikationen bei der oberen Schulaufsicht, Hinweise zur inhaltlichen Ausgestaltung und zur Einbindung in die Curricula als auch Ansätze zur Evaluation der Angebote ausgeführt.

Material zum Download:

Handreichung
Lizenzhinweis: kein Hinweis

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6.1.4
Übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen

Aufschließende Aussagen

  • Rahmenvorgaben (BASS, Kapitel 15)
  • UN-Behindertenrechtskonvention (insbesondere Artikel 24) - UN-Kinderrechtskonvention
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Kulturelle Bildung
  • Medienkompetenzrahmen NRW
  • Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
  • Lehrkräfte in der digitalisierten Welt. Orientierungsrahmen für die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung in NRW
  • Förderung in der deutschen Sprache als Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern
  • Richtlinien für die Sexualerziehung
  • Grundsätze zur Bildungsförderung von Kindern von 0 bis 10 Jahrern in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen
  • Standards außerschulischer Partner

Erläuterungen

Übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben greift daher von der Schule nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen auf, wie z.B.:

  • Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse,
  • Bildungsstandards und Lehrpläne,
  • Curriculare Vorgaben,
  • übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen,
  • Beschlüsse und Empfehlungen der KMK.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Verkehrs- und Mobilitätserziehung Rahmenvorgaben zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung Link zum Material eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
ganz!recht

Schwerpunkte Schulrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
Mähnstraße 42
50171 Kerpen

"Ganz!recht" ist ein Portal, das von der Serviceagentur "Ganztägig lernen" betreut wird. Das Portal gibt keine rechtsverbindliche Auskunft; vielmehr ist das Ziel von "ganz!recht", einen Überblick in der Vielzahl der rechtlichen Vorschriften zu schaffen, die unmittelbar oder mittelbar den Ganztag betreffen. Die entsprechenden Hinweise z. B. zum Personal, Kooperation, Verpflegung etc. wurden weitestgehend mit Expertinnen und Experten der jeweiligen Bereiche abgestimmt. Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Allgemeine Hinweise zu den Richtlinien für die Sexualerziehung

Das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben in den Jahren 1977 und 1979 Grundsatzentscheidungen zum schulischen Sexualkundeunterricht getroffen. Danach gelten für die schulische Sexualerziehung insbesondere

  • Vorrang des Gesetzes,
  • keine Indoktrination (Befürwortung von Sexualverhalten),
  • Beachtung des natürlichen Schamgefühls,
  • Rücksicht auf religiöse Überzeugungen,
  • Elterninformation und
  • Rücksicht auf Entwicklung.

Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung hat der Landesgesetzgeber eine ausdrückliche schulgesetzliche Bestimmung zur schulischen Sexualerziehung geschaffen:

§ 33
Sexualerziehung

(1) Die fächerübergreifende schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern. Ihr Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler alters- und entwicklungsgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen und ihnen zu helfen, ihr Leben bewusst und in freier Entscheidung sowie in Verantwortung sich und anderen gegenüber zu gestalten. Sie soll junge Menschen unterstützen, in Fragen der Sexualität eigene Wertvorstellungen zu entwickeln und sie zu einem selbstbestimmten und selbstbewussten Umgang mit der eigenen Sexualität zu befähigen. Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Partnerin oder dem Partner sensibilisiert und auf ihre gleichberechtigte Rolle in Ehe, Familie und anderen Partnerschaften vorbereitet werden. Die Sexualerziehung dient der Förderung der Akzeptanz unter allen Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Identität und den damit verbundenen Beziehungen und Lebensweisen.

(2) Die Eltern sind über Ziel, Inhalt, Methoden und Medien der Sexualerziehung rechtzeitig zu informieren.

Aufgaben, Ziele und Inhalte werden weiter durch die Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen konkretisiert.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2007 festgestellt, dass schulische Sexualerziehung gemäß § 33 SchulG NRW und den Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Zurückhaltung und Toleranz lassen sich der Norm ausreichend entnehmen und die Richtlinien für die Sexualerziehung nehmen auf den Entwicklungsstand hinreichend Rücksicht. Diese Rechtsprechung wurde im Jahr 2011 auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt.

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Richtlinien für die Sexualerziehung Link zu den Richtlinien eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
KMK-Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit Kultusministerkonferenz 2016 Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung.

In diesen KMK-Empfehlungen werden Handlungsfelder beschrieben, die dazu dienen, zentrale Ansatzpunkte zu benennen, um benachteiligende Geschlechterstereotypien zu vermeiden und abzubauen. Ein Fokus liegt auf den Bereichen Unterrichtsvorgaben, Prüfungsaufgaben, Lehr- und Lernmittel, Lehramtsausbildung und -fortbildung, strukturelle Ansätze, Personalentwicklung und Sachausstattung.

Link zum Material eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.1.5
Beschlüsse und Empfehlungen der KMK

Aufschließende Aussagen

  • Bildungsstandards für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) für die Fächer Deutsch und Mathematik
  • Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) für die Fächer Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch)
  • Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) für die Fächer Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), Biologie, Chemie und Physik
  • Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife
  • Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.F. vom 16.05.2019)
  • Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i.d.F. vom 12.10.2017)
  • ...

Erläuterungen

Beschlüsse und Empfehlungen der KMK

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben greift daher von der Schule nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen auf, wie z.B.:

  • Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse,
  • Bildungsstandards und Lehrpläne,
  • Curriculare Vorgaben,
  • übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen,
  • Beschlüsse und Empfehlungen der KMK.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Standards für die Lehrerbildung - KMK - Beschlüsse

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
 

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat Standards für die Lehrerbildung festgelegt. Diese sind als fesgelegte Grundlagen aller Länder für die spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge einschließlich der praktischen Ausbildungsteile und des Vorbereitungsdienstes übernommen. Die Standards sind in den Beschlüssen der KMK festgelegt.

Link zum Portal eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
KMK-Kultusminister Konferenz

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Taubenstraße 10
10117 Berlin

Bei der Kultusministerkonferenz (KMK) handelt es sich um einen Zusammenschluss der für Bildung zuständigen Minister der Länder. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder bedarf es eines Gremiums, welches Angelegenheiten von länderübergreifender Bedeutung koordiniert. Zielsetzungen der KMK sind vor diesem Hintergrund die Sicherung der (bundesweiten) Mobilität, zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beizutragen und die gemeinsamen Interessen der Länder zu vertreten und zu fördern. Ihre Aufgaben sind insbesondere:

  • Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen,
  • Vereinbarung von Qualitätsstandards und
  • Förderung von Vernetzung und Kooperation.

Die Beschlüsse der KMK (Abkommen, Empfehlungen, Vereinbarungen über Bildungsstandards) entfalten keine unmittelbaren Rechtswirkungen für die Schulen, da sie zunächst einer Umsetzung in das jeweilige Landesrecht bedürfen. Sie können dennoch auch Anhaltspunkte für die schulische Arbeit bieten. Die wichtigsten Beschlüsse und Veröffentlichungen sind auf dem Portal abrufbar.

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KMK-Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit Kultusministerkonferenz 2016 Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung.

In diesen KMK-Empfehlungen werden Handlungsfelder beschrieben, die dazu dienen, zentrale Ansatzpunkte zu benennen, um benachteiligende Geschlechterstereotypien zu vermeiden und abzubauen. Ein Fokus liegt auf den Bereichen Unterrichtsvorgaben, Prüfungsaufgaben, Lehr- und Lernmittel, Lehramtsausbildung und -fortbildung, strukturelle Ansätze, Personalentwicklung und Sachausstattung.

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Berufliche Bildung - Beschlüsse und Veröffentlichungen

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik DeutschlandTaubenstraße 10
10117 Berlin

In dem Portal zum Themenfeld Berufliche Bildung der Kultusministerkonferenz finden sich Beschlüsse und Veröffentlichungen zu allen Themen der beruflichen Bildung. Dies umfasst sämtliche Schulformen und Bildungsgänge beruflicher Schulen in Deutschland und bezogen auf NRW die in den Berufskollegs abgebildeten Bildungsangebote. Link zu den Portalseiten eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ KMK 2016 Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ In der Webveröffentlichung ist die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“, die als Beschluss der KMK vom 08.12.2016 beschlossen worden ist, der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Hier werden Aussagen dazu getroffen, über welche Kompetenzen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene verfügen müssen, um künftigen Anforderungen der digitalen Welt zu genügen und welche Konsequenzen das für Lehrpläne, Lernumgebungen, Lernprozesse oder die Lehrerbildung hat. Die Darstellung zeigt die Kompetenzbereiche der Strategie. Link zum Material eingesehen am: 02.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

Dimension 6.2
Finanzausstattung

6.2.1
Finanzielle Mittel des Bundes

Aufschließende Aussagen

Finanzielle Mittel des Bundes

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..

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6.2.2
Finanzielle Mittel des Landes

Aufschließende Aussagen

Finanzielle Mittel des Landes

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..

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Materialien

Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe MSW 2003 Runderlass - Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe („Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“, „Silentien“).

Der Runderlass vom Ministerium regelt die Förderung außerunterrichtlicher Angebote im Primarbereich.
Der Runderlass gibt Auskunft über folgende Bereiche:

- Zuwendungszweck
- Gegenstand der Förderung
- Zuwendungsempfänger
- Zuwendungsvoraussetzungen
- Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
- Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- Verfahren
- Anlage (verschiedene Antragsformulare)
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

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Lernmittelfreiheit

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
 

Auf der Seite des Bildungsportals sind alle Informationen zur Lernmittelfreiheit zu finden.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.
Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Informationen zum Fortbildungsbudget - BZR Düsseldorf

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 46
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
 

Auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf befinden sich Informationen zum Fortbildungsbudget der öffentlichen Schulen, sowie weitere Hinweise zu Erlassen, Adressen oder Formularen. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Landesprogramm Bildung und Gesundheit

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf

Das Landesprogramm „Bildung und Gesundheit" legt den Schwerpunkt auf die Förderung einer integrierten Gesundheits- und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Die Träger bilden eine Verantwortungspartnerschaft zur Förderung guter gesunder Bildungseinrichtungen. Nach einer verbindlichen Teilnahme am Landesprogramm kann jede Schule zielgerichtete Fördermittel beantragen. Link zum Projekt eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Gute Schule 2020 NRW Land Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Gute Schule 2020 ist ein Förderprogramm des Landes NRW und der NRW.BANK zur Unterstützung der kommunalen Schulinfrastruktur. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.2.3
Finanzielle Mittel des Schulträgers

Aufschließende Aussagen

Finanzielle Mittel des Schulträgers

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..

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Materialien

Schulträger

Die Schulträger kommen für die räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs aufkommen, Das Schulgebäude Eigentum des Schulträgers, wobei bei einem angemieteten oder verpachteten der Schulträger die Miete zu tragen hat.
Öffentliche Schulträger sind in der Regel die Städte und Gemeinden sowie die Landkreise bzw. Kreise und die kreisfreien Städte bzw. Stadtkreise, teilweise auch die Länder. Auch besondere Zweckverbände (z. B. mehrere Gemeinden), so genannte Schulverbände, fallen unter die öffentlichen Schulträger. Städte und Gemeinden sind meist Schulträger der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Landkreise und kreisfreie Städte sind meist Schulträger der Berufsbildenden Schulen und Förderschulen. Die Länder sind meist Träger der Heimsonderschulen (z. B. für Blinde und Hörgeschädigte), Gymnasien in Aufbauform mit Internaten und Kollegs. In Ausnahmefällen sind die Landkreise auch Schulträger von Gymnasien, insbesondere bei Standorten im ländlichen Bereich.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

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Schulträger der öffentlichen Schulen § 78 SchulG – Schulträger der öffentlichen Schulen Link zum Schulgesetz eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Träger öffentlicher und privater Schulen - Regelungen und Aufgaben Lernende Region - Netzwerk Köln e.V.
Geschäftsstelle
Julius-Bau-Str. 2
51063 Köln
Auf der Seite des Portals werden die wesenlichen Aufgaben der des Schulträges am Beipiel der Stadt Köln zusammengefasst. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.2.4
Externe finanzielle Unterstützungsleistungen

Aufschließende Aussagen

Externe finanzielle Unterstützungsleistungen

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen..

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Materialien

Es gibt eine Vielzahl von externen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Konkrete Hinweise und weiterführende Materialien findet man unter 3.5.1 Die Schule gestaltet ein vielfältiges, anregendes Schulleben.

Dimension 6.3
Personal

6.3.1
Größe des Lehrerkollegiums

Aufschließende Aussagen

Größe des Lehrerkollegiums

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Lehrerversorgung der einzelnen Schule Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Das Bildungsportal gibt einen informativen Überblick über Stellenbedarf, Grundbedarf, Stellenbesetzung, Unterrichtsmehrbedarf und Ausgleichsbedarfe an einer Schule.

Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.3.2
Altersstruktur des Personals

Aufschließende Aussagen

Altersstruktur des Personals

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2022 Die Broschüre des MSW gibt über viele quantitative Sachverhalte (u.a. Altersstruktur der Lehrkräfte, Geschlecht der Lehrkräfte, Lehrkräfte mit Migrationshintergrund, Anzahl der Klassen, der Schülerinnen und Schüler nach Schulformen etc.) in den Schulen NRWs  für das Schuljahr 2021/22 Auskunft. Link zum Material eingesehen am: 14.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.3.3
Geschlechtsspezifische Zusammensetzung des Personals

Aufschließende Aussagen

Geschlechtsspezifische Zusammensetzung des Personals

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2022 Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht. Die Broschüre des MSW gibt über viele quantitative Sachverhalte (u. a. Altersstruktur der Lehrkräfte, Geschlecht der Lehrkräfte, Lehrkräfte mit Migrationshintergrund, Anzahl der Klassen, der Schülerinnen und Schüler nach Schulformen etc.) in den Schulen NRWs für das Schuljahr 2021/22 Auskunft. Link zum Material eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
KMK-Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit Kultusministerkonferenz 2016 Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung.

In diesen KMK-Empfehlungen werden Handlungsfelder beschrieben, die dazu dienen, zentrale Ansatzpunkte zu benennen, um benachteiligende Geschlechterstereotypien zu vermeiden und abzubauen. Ein Fokus liegt auf den Bereichen Unterrichtsvorgaben, Prüfungsaufgaben, Lehr- und Lernmittel, Lehramtsausbildung und -fortbildung, strukturelle Ansätze, Personalentwicklung und Sachausstattung.

Link zum Material eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Gleichberechtigung praktisch lehren - lernen - leben Ministerium für Schule und Bildung NRW (Hrsg.) 2018 Gleichberechtigung praktisch lehren - lernen - leben. Diese Handreichung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW thematisiert die Koedukation an Schulen und ein Konzept zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming). Die Broschüre zeigt schulische Handlungsfelder und Themen mit Gleichstellung auf. Außerdem beinhaltet sie u. a. hilfreiche Impulsfragen zur geschlechterdifferenzierten Analyse von Unterricht und Schulleben.

Material zum Download:

Handreichung
Lizenzhinweis: kein Hinweis

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6.3.4
Ausbildung und Fachrepräsentanz des Lehrpersonals

Aufschließende Aussagen

Ausbildung und Fachrepräsentanz des Lehrpersonals

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Lehrerausbildungsgesetz NRW Lehrerausbildungsgesetz NRW.

Das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) regelt die grundsätzliche Struktur der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen. Die Ausbildung gliedert sich in Studium und Vorbereitungsdienst. Das Lehrerausbildungsgesetz regelt die Art- und Anzahl der verschiedenen Lehramtsbefähigungen, die die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst und die Grundlagen der schulpraktischen Ausbildungselemente des Studiums. Konkretisiert werden die Bestimmunegn für den Vorbereitungsdienst insbesondere durch die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP). Lehrkräfte können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnen und -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) und bei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums mitzuwirken (§ 10 Absatz 5 Allgemeine Dienstordnung – ADO).
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zum Volltext des Lehrerausbildungsgesetzes eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)

Die OVP aus dem Jahr 2021 enthält Vorschriften über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Ausbildungsschulen und die Organisation der Zweiten Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

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6.3.5
Funktionsstellen zur Organisation und Verwaltung der Schulen

Aufschließende Aussagen

Funktionsstellen zur Organisation und Verwaltung der Schule

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

STELLA NRW: Stellenausschreibungen

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf

Das Ausschreibungsportal STELLA bietet u.a. Funktions- und Beförderungsstellen für Lehrkräfte.

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6.3.6
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, Lehrkräfte in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten

Aufschließende Aussagen

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, Lehrkräfte in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

LABG 2016 Lehrerausbildungsgesetz Der Text der BASS stellt die aktuelle Fassung des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) dar.

Material zum Download:

Lehrerausbildungsgesetz
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Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2021 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen Hier finden Sie die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.
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Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen 2012 Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen – Runderlass vom 28.06.2012

Der Runderlass enthält die Regelungen für die Durchführung der Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zum Runderlass eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung 2012 Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20. Dezember 2012.

Diese Verordnung regelt den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (mit Beginn erstmals am 01.02.2010) für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben und über eine berufspraktische Tätigkeit verfügen. Der Vorbereitungsdienst führt über eine Staatsprüfung zur Befähigung für ein Lehramt an Schulen im Land Nordrhein-Westfalen.
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) vom 25. April 2016.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zur Verordnung eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
APO FLFS

Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung.

Material zum Download:

Ausbildungsprüfungsordnung
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OBAS Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)

Die Rechtsverordnung regelt den Zugang von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zur zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

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Kerncurriculum für den Vorbereitungsdienst Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2016 Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen. Link zum Kerncurriculum eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Lehramtszugangsverordnung 2016 Lehramtszugangsverordnung – LZV vom 25.04.2016

Die LZV definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die Bachelor-/Master-Studiengänge.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zur Lehramtszugangsverordnung eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
LEO: Lehrereinstellung Online Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Auf den Seiten von LEO finden Sie u.a. Informationen zur Lehrereinstellung in Nordrhein-Westfalen, ständig aktuelle Stellenausschreibungen für eine Dauerbeschäftigung. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
SEVON: Seminareinweisungsverfahren Online Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Auf den Seiten von SEVON finden Sie Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
VERENA: Vertretungseinstellung nach Angebot Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Auf den Seiten von VERENA finden Sie einen Überblick über Vertretungsbedarfe in NRW. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
LOIS: Lehrereinstellung Online Interessenten für den Seiteneinstieg Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
LOIS.NRW wendet sich an Interessentinnen und Interessenten für den Lehrerberuf, die nicht über eine abgeschlossene Lehrerausbildung verfügen. In der Regel ist ein Hochschul- / Fachhochschulabschluss erforderlich. LOIS bietet aktuelle Stellenausschreibungen für eine Dauerbeschäftigung. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.3.7
Anteil an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften mit Migrationshintergrund

Aufschließende Aussagen

Anteil an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften mit Migrationshintergrund

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2022 Die Broschüre des MSW gibt über viele quantitative Sachverhalte (u.a. Altersstruktur der Lehrkräfte, Geschlecht der Lehrkräfte, Lehrkräfte mit Migrationshintergrund, Anzahl der Klassen, der Schülerinnen und Schüler nach Schulformen etc.) in den Schulen NRWs  für das Schuljahr 2021/22 Auskunft. Link zum Material eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.3.8
Anteil an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften mit anerkannter Schwerbehinderung

Aufschließende Aussagen

Anteil an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften mit anerkannter Schwerbehinderung

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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6.3.9
Lehrpersonal und pädagogisches Personal für Inklusion und Integration

Aufschließende Aussagen

Lehrpersonal und pädagogisches Personal für Inklusion und Integration

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Multiprofessionelle Teams 2017 Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler Link zum Erlass eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf

Zur Unterstützung des Inklusionsprozesses an Schulen hat die Landesregierung in Kooperation mit den Universitäten Köln und Oldenburg eine bundesweit einmalige Qualifizierungsmaßnahme für Moderatorinnen und Modertoren aufgelegt.
Etwa 300 Moderatorinnen und Moderatoren wurden in  208 Fortbildungsstunden in den  Themenschwerpunkten: „Grundlagen der Inklusion“, „Schulentwicklung“, „Kooperative Beratung“, „Diagnostik“, „Förderplanung“ und „Classroom Management“, „Prävention und Intervention bei Lern-, Entwicklungsstörungen“, „Schulabsentismus“ ausgebildet.
Moderatorenteams stehen zur Verfügung, um Schulen in Nordrhein-Westfalen mit Fortbildungsangeboten  kontinuierlich und nachhaltig dabei zu begleiten, um Grundlagen und Strukturen für inklusives Lernen zu schaffen.Der Erlass zur „Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ befindet sich in der BASS, Kapitel 20-22 Nr. 8, Anlage 4.

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Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20. Dezember 2012

Diese Verordnung regelt den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (mit Beginn erstmals am 01.02.2010) für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben und über eine berufspraktische Tätigkeit verfügen. Der Vorbereitungsdienst führt über eine Staatsprüfung zur Befähigung für ein Lehramt an Schulen im Land Nordrhein-Westfalen.
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) vom 25. April 2016.

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6.3.10
Weiteres pädagogisches Personal, einschließlich des Personals in Anstellungsträgerschaft des Schulträgers und freier Träger

Aufschließende Aussagen

Weiteres pädagogisches Personal, einschließlich des Personals in Anstellungsträgerschaft des Schulträgers und freier Träger

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal 2005 Schulgesetz NRW - §58 Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal. Link zum Schulgesetz eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen Link zum Runderlass eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.3.11
Verwaltungspersonal

Aufschließende Aussagen

Verwaltungspersonal

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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6.3.12
Fachkräfte für den technischen Support

Aufschließende Aussagen

Fachkräfte für den technischen Support

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

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6.3.13
Fachkräfte und Expertinnen und Experten außerschulischer Partner (u. a. aus Betrieben, Jugendhilfe, Kultur und Sport)

Aufschließende Aussagen

Fachkräfte und Expertinnen und Experten außerschulischer Partner (u. a. aus Betrieben, Jugendhilfe, Kultur und Sport)

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern Landesregierung NRW 2015 In § 5 des Schulgesetzes wird die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern wie folgt geregelt: (1) Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen für Kinder in die Grundschule zusammen. (2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnerinnen und Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen, und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben. (3) Vereinbarungen nach den Absätzen 1 und 2 bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz. Link zum Material eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

Dimension 6.4
Räumliche und materielle Bedingungen

6.4.1
Zustand des Schulgebäudes, der öffentlichen Bereiche und des Geländes

Aufschließende Aussagen

Zustand des Schulgebäudes, der öffentlichen Bereiche und des Geländes

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden Umweltbundesamt Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes 2008 Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden. Mit dem Schulleitfaden des Umweltbundesamtest soll auf die aktuellen Erfordernisse in der Schulpraxis reagiert werden. Die Leitfadenempfehlungen sollen helfen, Fehler bei der Sanierung von Schulgebäuden – aus raumlufthygienischer Sicht – zu vermeiden und sollen eine Hilfestellung für die Planung neuer Schulgebäude aus hygienischer Sicht geben. Der Leitfaden bezieht sich primär auf Unterrichts- und Aufenthaltsräume in allgemein- und berufsbildenden Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler regelmäßig unterrichtet werden. Link zur Broschüre eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Rechtsgrundlagen für den Schulbau Schneider, Vera-Lisa 2012 Rechtsgrundlagen für den Schulbau. Vera-Lisa Schneider, Eva Adelt, Anneka Beck & Oliver Decka Materialien zum Schulbau Pädagogische Architektur und Ganztag Teil 1. 59 Münster Serviceagentur „Ganztägig lernen" NRW Der Aufsatz fasst die verschiedenen Rechtsvorschriften, die beim Bau und Umbau von Schulen zu beachten sind, zusammen. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Schulbaufinanzierung Schneider, Vera-Lisa 2012 Schulbaufinanzierung Vera-Lisa Schneider, Eva Adelt, Anneka Beck & Oliver Decka Materialien zum Schulbau Pädagogische Architektur und Ganztag Teil 1. 58 Münster Serviceagentur „Ganztägig lernen" NRW Der hier vorliegende Aufsatz beschreibt die Verantwortlichkeiten der Schulbaufinanzierung in NRW. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Moderne Schulbau- und Unterrichtskonzepte Empfehlungen zur Sicherstellung der Rettungswege aus Lernbereichen Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz 2015 Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Neben den klassischen Schulbauten mit abgetrennten Klassenräumen sind für moderne Lernkonzepte zunehmend kleinräumige Nutzungen mit zugeordneten Erschließungsflächen, die ebenfalls zu Unterrichtszwecken nutzbar sind, gewünscht. In der Empfehlung werden als Orientierungshilfe Hinweise zur Sicherstellung der Rettungswege aus diesen Nutzungsbereichen formuliert. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verwaltung und Zuständigkeiten Schneider, Vera-Lisa 2012 5.1 Verwaltung und Zuständigkeiten. Vera-Lisa Schneider, Eva Adelt, Anneka Beck & Oliver Decka Materialien zum Schulbau. Pädagogische Architektur und Ganztag Teil 1. 57 Münster Serviceagentur "Ganztägig lernen in Nordrhein-Westfalen"; Institut für soziale Arbeit e.V.

Der hier vorliegende Ausatz bietet Schulen Informationen, über den Zusammenhang von Verwaltungen und Zuständigkeiten im Bereich Schulbau.

Link zum Download eingesehen am: 04.03.2023

Material zum Download:

Aufsatz
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ADO Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2012 ADO §24 Schulgebäude, Einrichtungen.

In dem Paragraphen sind die Pflichten der Schulleiterin/des Schulleiters und die Zusammenarbeit mit dem Schulträger festgelegt.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zur ADO eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Schulbaurichtlinie Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr 2010 Schulbaurichtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Internetauftritt der Unfallkasse NRW

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Umfangreiche Sammlung an praktischen Hinweisen, Checklisten, rechtlichen Vorgaben und Erlassen.
Dieser Internetauftritt basiert noch auf den landesspezifischen Anfor­derungen des Landes Nordrhein-Westfalen und wird zurzeit überar­beitet.
Das Portal Sichere Schule ist die Weiter­ent­wicklung eines Angebots der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (2003 - 2014).

Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.4.2
Umfang und Funktionalität des Schulgeländes

Aufschließende Aussagen

Umfang und Funktionalität des Schulgeländes

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland. Montag Stiftungen Urbane Räume, Jugend und Gesellschaft 2013

Die „Leitlinien für Leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ wurden von den Montag Stiftungen gemeinsam mit dem Bund Deutscher Architekten und dem Verband Bildung und Erziehung herausgegeben. Die Leitlinien orientieren sich an internationalen Erfahrungen und formulieren Qualitätsstandards, die den veränderten Anforderungen an Schulbauten gerecht werden und ein zeitgemäßes Lernen und Arbeiten unterstützen.

Link zur Veröffentlichung eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.4.3
Anzahl und Größe der verfügbaren Räume

Aufschließende Aussagen

Anzahl und Größe der verfügbaren Räume

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

§7 Förderfähige Schulbaumaßnahmen 2015 §7 Förderfähige Schulbaumaßnahmen. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ersatzschulfinanzierungsverordnung - FESchVO 4 Ritterbach Verlag

Auszug aus BASS 11-03 Nr. 7.1; Stand 01.06.2015:
Für die Erstazschulen gibt es im Gegensatz zu den öffentlichen Schulen noch verbindliche Raumprogramme.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zur Verordnung eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln 2016 Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen. Köln Die Stadt Köln hat praxisorientierte Planungshinweise formuliert, die mittlerweile als beispielhaft für Neu- und Erweiterungsbauten gelten.

Material zum Download:

Planungsrahmen
Lizenzhinweis: kein Hinweis

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6.4.4
Barrierefreier Zugang

Aufschließende Aussagen

Barrierefreier Zugang

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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6.4.5
Ausstattung der Schule mit Lehr- und Lernmitteln

Aufschließende Aussagen

Ausstattung der Schule mit Lehr- und Lernmitteln

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

Lernmittelfreiheit

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Grundsätzlich (§ 96 SchulG) werden jeder Schülerin und jedem Schüler vom Schulträger entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages - abzüglich eines Eigenanteils - Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen (Prinzip der Ausleihe). In Ausnahmefällen können Lernmittel, falls wegen der Art der Lernmittel erforderlich, zum dauernden Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.
Die Beträge, die den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel entsprechen, sind durch die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 SchulG festgelegt.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.
Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Zulassung von Lernmitteln in NRW

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Lernmittel dürfen an Schulen nur eingeführt werden, wenn sie zugelassen sind. Die Zulassung von Lernmitteln regelt der Erlass des Ministeriums vom 03.12.2003.
Es wird unterschieden in pauschale Zulassung, Zulassung im vereinfachten Verfahren und Gutachterverfahren.
Das Ministerium legt jeweils für die Fächer der Schulformen den Zulassungsweg fest. Die Einzelheiten finden Sie in der Liste Zuordnung der Fächer zu den Zulassungswegen:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Medien/Lernmittel/Kontext/Zuordnung/index.html

Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Zeitgemäße Lernmittel für gelingenden Unterricht LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Medienzentrum für die Landeshauptstadt Düsseldorf
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
Auf den Seiten des Medienzentrums finden Sie u.a. Informationen zur Qualitätssicherung von Lernmitteln, Lernmittelkonzepte, Zulassung und Anschaffung von Lernmitteln. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.4.6
Personalarbeitsplätze, Räumlichkeiten und Materialien für die Kooperaton in multiprofessionellen Teams

Aufschließende Aussagen

Personalarbeitsplätze, Räumlichkeiten und Materialien für die Kooperation in multiprofessionellen Teams

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) 2020 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung. Gegenstand der Leitlinien sind Auslegungsfragen, schutzzielorientierte Klarstellungen bezüglich weiter geltender Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sowie Verweise auf weitergehende Regeln oder Erkenntnisse, die als Orientierung für die Beratung und den Vollzug herangezogen werden können. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Portal zur Barrierefreiheit der Unfallkasse NRW

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Die Website bietet eine anschauliche Übersicht über bauliche Anorderungen und den dazugehörigen Quellen. Dabei finden die Lernumgebungen (Lern- und Bewegungsräume), dieTagesstrukturen (Lern- und Erholungszeiten) und die Arbeitsbedingungen sowie Arbeitsplatzqualität besondere Berücksichtigung. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Arbeitsstättenverordnung Bundesjustizministerium 30.11.2016 Arbeitsschutzgesetz Durch die Neufassung der Arbeitsstättenverordnung von 2016  ist der Arbeitsstättenbegriff der Verordnung und damit die gesamte Verordnung für alle Arbeitsorte der Lehrkräfte in der Schule nun mehr ausnahmslos gültig.
 
Link zum Arbeitsschutzgesetz eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Pausen- und Bereitschaftsräume (ASR A4.2) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin o.J. Technische Regel für Arbeitsstätten. Gemeinsames Ministerialblatt 2012; 2014 660; 287 Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Diese ASR A4.2 konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Link zu den Materialien eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.4.7
Beratungsräume für Gespräche mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und außerschulischen Partnern

Aufschließende Aussagen

Beratungsräume für Gespräche mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und außerschulischen Partnern

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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6.4.8
IT-Infrastruktr und technische Ausstattung der Schule/Fachraumausstattung

Aufschließende Aussagen

IT-Infrastruktur und technische Ausstattung der Schule/Fachraumausstattung

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht NRW

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völkinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Hier finden Sie die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemein bildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW). Rechtsgrundlagen • Schule in NRW Nr. 1031/1 Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf

Zu allen Themenfeldern rund um die Kita- und Schulverpflegung bietet das Portal ausführliche Fachinformationen und Instrumente, damit Veränderungsprozesse in Gang gesetzt werden können.
Es werden Materialien, Checklisten und publizierte Fachmedien zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können sich Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig über neue Entwicklungen in einem Online-Magazin "Aktuelles aus der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW" und über unsere beiden Newsletter Kitaverpflegung und Schulverpflegung informieren lassen.
Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.4.9
Mensa, Cafeterien, Schulverpflegung

Aufschließende Aussagen

Mensa, Cafeterien, Schulverpflegung

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf

Zu allen Themenfeldern rund um die Kita- und Schulverpflegung bietet das Portal ausführliche Fachinformationen und Instrumente, damit Veränderungsprozesse in Gang gesetzt werden können.
Es werden Materialien, Checklisten und publizierte Fachmedien zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können sich Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig über neue Entwicklungen in einem Online-Magazin "Aktuelles aus der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW" und über unsere beiden Newsletter Kitaverpflegung und Schulverpflegung informieren lassen.
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Dimension 6.5
Organisatorischer Rahmen

6.5.1
Trägerschaft

Aufschließende Aussagen

  • Öffentliche Trägerschaft
  • Freie Trägerschaft

Erläuterungen

Trägerschaft

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.5 „Organisatorischer Rahmen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

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Materialien

Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2013/14 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länderin der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.) 2014 Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2013/2014. Das Dossier der KMK gibt einen Überblick über die Struktur und die bildungspolitischen Entwicklungen des Bildungswesens der BRD. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Informationen zu privaten Ergänzungsschulen und Freien Unterrichtseinrichtungen Peter Sunderbrink, Bezirksregierung Düsseldorf 2015 Informationen zu privaten Ergänzungsschulen und Freien Unterrichtseinrichtungen. Die Veröffentlichung gibt einen Überblick über Trägerschaft, Betrieb, Abschlüsse, Finanzierung etc von von privaten Ergänzungsschulen Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2010 Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I.

Der Runderlass beschreibt alle Bedingungen, die für die Einrichtung einer Ganztagsschule oder außerunterrichtlicher Betreuungsangebote rechtlich notwendig sind.
Folgende Bereiche werden erläutert:
1. Grundlagen, 2. Ziele und Qualitätsentwicklung, 3. Merkmale von Ganztagsschule, 4. Einrichtungsverfahren, 5. Zeitrahmen und Öffnungszeiten, 6. Infrastruktur und Organisation, 7. Personal, 8. Elternbeiträge, 9. Aufsicht, Sicherheitsförderung, Unfallversicherungsschutz, 10. Lehrerstellenzuschlag und Finanzierung, 11. Ersatzschulen

Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.5.2
Organisationsform

Aufschließende Aussagen

  • Ganztagsbetrieb
  • Halbtagsbetrieb
  • Übermittagsbetreuung
  • Epochalisierung
  • Rhythmisierung
  • Stundentaktung
  • Fachleistungsdifferenzierung
  • Jahrgangsübergreifender Unterricht

Erläuterungen

Organisationsform

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.5 „Organisatorischer Rahmen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

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Materialien

Ganztag in der Schule

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
Paradieser Weg 64
59494 Soest

Das Portal „Ganztag in der Schule“ bietet Anregungen zur Weiterentwicklung des Ganztags sowohl im Primarbereich als auch an weiterführenden Schulen. Neben organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie grundlegenden Informationen enthält das Angebot Materialien und Praxisbeispiele zu den Schwerpunkten „Vernetzter Ganztag“ und „Lernzeiten“. In Filmen und anhand von Fotos werden darüber hinaus unterschiedliche Stationen eines inklusiven Ganztags nachgezeichnet, indem Schülerinnen und Schüler im Schulalltag porträtiert werden. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Schulformen

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf

Übersichtsseite des BR NRW zu allen Schulformen, ebenso zu innerschulischen Organisationsformen z.B. der Schuleingangsphase o.ä. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Bildungsportal NRW. Thema: Ganztag Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf

Das Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen wird angeboten vom Ministerium für Schule und Bildung NRW und ist eine zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Bildung - auch für den Ganztag. Das Portal bietet weiterführende Informationen bzw. Links zu Grundlagenerlassen und Rahmenvereinbarungen sowie zu:

  • Qualitätsentwicklung und Fortbildung
  • Recht im Ganztag
  • Schulverpflegung
  • Primarbereich
  • Sekundarstufe I
  • Gymnasium
  • Bildungsökonomie
Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.5.3
Fächerübergreifender Unterricht

Aufschließende Aussagen

Fächerübergreifender Unterricht

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.5 „Organisatorischer Rahmen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Jahrgangspartituren

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest

Jahrgangspartituren liefern eine komprimierte Übersicht über die Unterrichtsvorhaben in allen Fächern und allen Jahrgängen einer Schule. Sie zeigen das Unterrichtsraster, mit dem Fachkonferenzen die Kompetenzerwartungen der Kernlehrpläne gekoppelt an Inhaltsfelder umsetzen.
QUA-LiS NRW unterstützt Schulen bei der technischen Umsetzung durch Bereitstellung einer Software, die für jede Schule mit einem eigenen Web-Server einzurichten und zu warten ist.

Link zum Portal eingesehen am: 13.02.2024Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.5.4
Schulentwicklungsplan der Kommune

Aufschließende Aussagen

Schulentwicklungsplan der Kommune

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.5 „Organisatorischer Rahmen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Dimension 6.6
Regionale und überregionale Unterstützungsangebote

6.6.1
Unterstützung durch Schulaufsicht

Aufschließende Aussagen

Unterstützung durch Schulaufsicht

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.4 „Kommunikation, Kooperation und Vernetzung“ weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

Schulaufsicht

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40190 Düsseldorf

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr. Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter.
Die Bezirksregierungen nehmen in ihrem jeweiligen Gebiet die Schulaufsicht über die Schulen wie folgt wahr:

  • Fach- und Dienstaufsicht über Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Sekundarschulen, Berufskollegs, Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen,
  • Dienstaufsicht über die Hauptschulen und die dem Schulamt zugeordneten Förderschulen.

Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde. Die staatlichen Schulämter sind untere Schulaufsichtsbehörden.
Die staatlichen Schulämter sind der kreisfreien Stadt oder dem Kreis, bzw. der Städteregion Aachen zugeordnet. Sie nehmen in Ihren Gebieten die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) über die Grundschulen wahr und die Fachaufsicht über

  1. die Hauptschulen,
  2. die Förderschulen mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung mit Ausnahme der Förderschulen im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums und des Berufskollegs,
  3. die Förderschulen im Verbund, sofern sie nicht im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums oder des Berufskollegs unterrichten oder einen der Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation oder Sehen umfassen.
Link zum Bildungsportal NRW eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Zuständigkeitsbereiche der Bezirksregierungen

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Auf der interaktiven Karte im Bildungsportal können Sie herausfinden, welche Bezirksregierung für Ihre Stadt, Ihren Kreis oder Ihre Gemeinde zuständig ist. Link zur Übersicht eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Zielvereinbarung zwischen Schulaufsicht und Schule Zielvereinbarung zwischen Schulaufsicht und Schule.

Mit dem neuen Schulgesetz zum 1. August 2006 sind die Schulen des Landes aufgefordert, ihr eigenes pädagogisches Profil zu entwickeln und den Unterricht sowie das Schulleben weitgehend eigenverantwortlich zu gestalten.
Die Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen führt zu einem neuen Steuerungsverständnis. Für die Schulaufsicht bedeutet dies eine Veränderung der Tätigkeit hin zu einer systembezogenen Beratung und Unterstützung, ohne dabei die Einhaltung der bildungspolitischen Ziele aus den Augen zu verlieren.

Link zur Handreichung eingesehen am: 04.03.2023

Material zum Download:

Handreichung
Lizenzhinweis: kein Hinweis

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6.6.2
Feedback durch Qualitätsanalyse

Aufschließende Aussagen

Feedback durch Qualitätsanalyse

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Qualitätsanalyse NRW

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Die Qualitätsanalyse (QA) in Nordrhein-Westfalen wird schrittweise neu ausgerichtet. In diesem Kontext wird derzeit das Qualitätstableau an den Referenzrahmen für Schulqualität angepasst und dann auch hier zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zur aktuellen Qualitätsanalyse in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals des Schulministeriums. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.6.3
Unterstützung durch die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)

Aufschließende Aussagen

Unterstützung durch die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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6.6.4
Unterstützung durch den Schulpsychologischen Dienst

Aufschließende Aussagen

Unterstützung durch den Schulpsyhologischen Dienst

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Bildungsportal NRW - Schulpsychologie

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40190 Düsseldorf

Das Bildungsportal bietet zum Thema Schulpsychologie Informationen zu Erlassen, Beratungsstellen sowie weitereichende Aspekte zu Kriesenbewältigung. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Schulpsychologie in NRW

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Das Portal informiert darüber, in welchen Bereichen und bei welchen Fragen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Unterstützung leisten. Außerdem findet man weiterführende Informationen zu folgenden Bereichen:

  • Erlass zur Schulpsychologie
  • Beratungsstellen in NRW
  • Weitere Informationen zum Umgang mit Krisen
Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Erlass zur Schulpsychologie in NRW 2007 Link zum Erlass eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Schulpsychologischer Dienst: Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen schulpsychologie.de
Klosterstraße 33
48143 Münster
In diesem Portal finden Sie ein Verzeichnis aller schulpsychologischen Beratungsstellen in Deutschland. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.6.5
Unterstützung durch Einrichtungen der Jugendhilfe, u. a. Schul- und Jugendsozialarbeit

Aufschließende Aussagen

Unterstützung durch Einrichtungen der Jugendhilfe, u. a. Schul- und Jugendsozialarbeit

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe ohne Angabe 2020 Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Einrichtungen und tätige Personen Die am 31.12.2020 erschienene bundesweite Statistik zeigt die Angebotslandschaft von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tagesinerichtungen für Kinder). Daten sind auch regional aufbereitet.  Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe

Projektbüro Bonn
IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn

Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe stellt umfangreiche Informationen für alle Bereiche und Handlungsfelder themenspezifisch zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, gezielt eine kommunale Umkreissuche nach Fachkräften durchzuführen.  Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Gesetzliche Grundlagen für die Kinder- und Jugendhilfe

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
0211 837 02

Die Seite des Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW stellt alle gesetzlichen Grundlagen für due Kinder- und Jugenhilfe zur Verfügung. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Rahmenvertrag Jugendhilfe NRW

Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe
- Finanzabteilung -
48133 Münster

Das Portal der LWL Landeskommision Jugendhilfe bietet einen Überblick über mögliche Leistungen, Hilfen und Kooperationen in Form verschiedenster Anlagen und Verträge. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.6.6
Unterstützung zum Lehren und Lernen im digitalen Wandel

Aufschließende Aussagen

  • Unterstützung durch Medienberaterinnen und -berater und kommunale Medienzentren vor Ort
  • Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM NRW)
  • Film+Schule NRW

Erläuterungen

Unterstützung zum Lehren und Lernen im digitalen Wandel

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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6.6.7
Unterstützung durch das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung

Aufschließende Aussagen

  • Ausbildungsfachliche Beratung
  • Beratung zur Weiterentwicklung des Unterrichts
  • Beratung zu aktuellen Aspekten der Lehr- und Lernforschung
  • ...

Erläuterungen

Unterstützung durch das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung in NRW

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40190 Düsseldorf

Auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung finden Sie neben einführenden Informationen zur Lehrerausbildung, dem Seiteneinstieg und berufsbegleitendem Vorbereitungsdienst eine Übersicht über die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL), Rechtsgrundlagen für Studium und Vorbereitungsdienst sowie Formulare. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.6.8
Fort- und Weiterbildung

Aufschließende Aussagen

  • Angebote schulinterner/-externer Fortbildung durch das staatliche Fortbildungssystem
  • Angebote schulinterner/-externer Fortbildung durch externe Anbieter
  • Leitungsfortbildung
  • Qualifikationserweiterungen für Bedarfsfächer
  • Angebote von Hochschulen und Zentren für Lehrerbildung
  • ...

Erläuterungen

Fort- und Weiterbildung

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Fortbildungen für Lehrkräfte in NRW

Landschaftsverband Rheinland
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf

Das Portal bietet einen landesweiten Einstieg in vier Bereiche: 
1) Zugriff auf die Fortbildungsangebote der 53 Kompetenzteams in NRW
2) Zugriff auf die 8 Fortbildungsprgramme der Fortbildungsinitiative des Landes NRW
3) Zugriff auf die Fortbildungsangebote der Bezirksregierungen
4) Übergreifende Suche in einer Fortbildungsdatenbank (die neben den genannten Angeboten auch Angebote privater und kirchlicher Anbieter enthält). 

Link zu den Portalseiten eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Kompetenzteams NRW

Landschaftsverband Rheinland
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf

Die Fortbildungsarbeit der 53 Kompetenzteams wird im Rahmen der Fortbildungsinitiative NRW auf die Unterrichtsentwicklung für eine neue Lehr- und Lernkultur fokussiert. Auf den Seiten des Portals finden Sie eine Übersicht aller Kompetenzteams und der entsprechenden Angebote.

Link zu den Kompetenzteams NRW eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Regionale Bildungsnetzwerke in Nordrhein-Westfalen

Landschaftsverband Rheinland
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf

Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden fördert das Ministerium für Schule und Bildung die systematische Kooperation aller Bildungsakteure vor Ort mit dem Ziel, gelingende Bildungsbiografien von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Auf den Seiten des Bildungsportals finden Sie u.a. Materialien für die Arbeit der Regionalen Bildungsnetzwerke sowie eine Übersichtskarte der Regionalen Bildungsnetzwerke in NRW.

Link zu den Regionalen Bildungsnetzwerken eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Eignungsfeststellungsverfahren, Schulleitungscoaching, Schulleitungsqualifizierung

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest

Über dieses Portal gelangt man zu den folgenden Fortbildungsangeboten: Eignungsfeststellungsverfahren, Schulleitungscoaching und Schulleitungsqualifizierung. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Kommunale Integrationszentren Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 37
Landesweite Koordinierungsstelle
Kommunale Integrationszentren (LaKI)
Ruhrallee 1 -3
44139 Dortmund

Die Kommunalen Integrationszentren sind Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Sie stellen eine Zusammenführung der erfolgreichen Ansätze der „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ und des Landesprogramms „Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-IN NRW)“ dar und sollen durch Weiterentwicklung und Verstetigung die bisherigen Förderstrukturen erweitern sowie die Integrationsarbeit vor Ort unterstützen.
Zu den Aufgaben der Kommunalen Integrationszentren im Bereich der Fort- und Weiterbildung gehören unter anderem Fortbildungen zur durchgängigen Sprachbildung für Erzieherinnen und Erzieher, für Ausbilderinnen und Ausbilder und für Lehrerinnen und Lehrer.

Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.6.9
Bildungsnetzwerke/kommunale Koordinierungsstellen

Aufschließende Aussagen

  • regionale Bildungsbüros
  • Schulsozialarbeit
  • Koordinierungsstellen Übergang Schule - Beruf
  • Koordinierungsstellen Schule - Sportverein
  • Bildung und Gesundheit
  • Bildungspartnerinitiativen (Archiv und Schule, Bibliothek und Schule, Bühne und Schule, …)
  • Serviceagentur "Ganztägig Lernen" NRW - Institut für soziale Arbeit e.V.
  • Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI)

Erläuterungen

Bildungsnetzwerke/kommunale Koordinierungsstellen

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Regionale Bildungsnetzwerke

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

"Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen." Dieser Grundgedanke steht für die Kooperation des Ministeriums für Schule und Bildung mit insgesamt 50 von 53 Kommunen in NRW. Um Kinder und Jugendliche gemeinsam zu unterstützen, bedarf es einer guten Zusammenarbeit zwischen den Schulen und zwischen Schulen und Jugendämtern, Bibliotheken, Museen, Kirchen, Volkshochschulen und anderen Einrichtungen in der Region. Die regionalen Bildungsnetzwerke koordinieren die Akteurinnen und Akteure sowie deren Zusammenarbeit vor Ort und unterstützen sie. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Regionale Bildungsnetzwerke NRW

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Cornelia Stern

Regionale Bildungsnetzwerke NRW unterstützen die Idee eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses. Sie stellen schulisches und außerschulisches Lernen über Altersgrenzen hinweg in den Mittelpunkt. Durch die Zusammenführung der lokalen Bildungs-, Erziehungs- und Beratungssysteme zu einem Gesamtsystem gelingt eine Optimierung der Förderung von Kindern und Jugendlichen. Regionale Bildungsnetzwerke schaffen für Schulen, Kommunen und die Schulaufsicht Informations- und Kommunikationsplattformen. Mit den Regionalen Bildungsnetzwerken kooperieren das Land Nordrhein-Westfalen und die Städte und Kreise flächendeckend miteinander und entwickeln ein ganzheitliches Bildungskonzept. Ziel der Vereinbarungen ist es, alle kommunalen und gesellschaftlichen Kräfte vor Ort zur Unterstützung von Schulen zu bündeln. Mittlerweile haben mehr als 50 Kommunen Kooperationsvereinbarungen mit dem Land NRW geschlossen. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Kommunale Koordinierung – Aktivitäten vor Ort bündeln Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Die Kommunen haben bei der Umsetzung des neuen Übergangssystems eine wichtige Rolle und bündeln über die Kommunalen Koordinierungsstellen die Aktivitäten vor Ort. In allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten sind Kommunale Koordinierungsstellen eingerichtet. Zu den Aufgaben der Kommunalen Koordinierungsstellen gehören: Ansprache und Zusammenführung aller relevanten Partner, Herstellung von Transparenz über Nachfrage- und Angebotsseite, Initiieren von Absprachen, Vereinbarungen zwischen den Partnern, Nachhalten der Wirksamkeit, Qualitätssicherung und Evaluierung auf lokaler Ebene.
Man findet auf der Seite eine Liste der Kommunalen Koordinierungsstellen und Kontaktdaten der Ansprechpartner.

Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Kommunale Integrationszentren Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 37
Landesweite Koordinierungsstelle
Kommunale Integrationszentren (LaKI)
Ruhrallee 1 -3
44139 Dortmund

Die Kommunalen Integrationszentren sind Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Sie stellen eine Zusammenführung der erfolgreichen Ansätze der „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ und des Landesprogramms „Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-IN NRW)“ dar und sollen durch Weiterentwicklung und Verstetigung die bisherigen Förderstrukturen erweitern sowie die Integrationsarbeit vor Ort unterstützen.

Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Online-Netzwerk "SchulePLUS"

Regionalbüro Nordrhein-Westfalen
Dr.-Hammacher-Straße 6
47119 Duisburg

Nach einer Pilotphase in Berlin ist mit dem Schuljahr 2014/15 das Online-Netzwerk "SchulePLUS" für Schulen und ihre KooperationspartnerInnen auch bundesweit an den Start gegangen. Es hilft Lehrkräften unter anderem, externe PartnerInnen für Projekte und Praktikumsplätze für Schülerinnen und Schüler zu finden. Umgekehrt unterstützt es alle, die Angebote für Schulen haben, Kontakt zu interessierten Lehrkräften aufzunehmen. So hilft "SchulePLUS" dabei, den Kontakt zu den richtigen PartnerInnen für eigene Projekte, Ideen und Ziele herzustellen. Schulprojekte sind bunt und vielfältig.
Zu diesen Themen finden Sie Angebote auf SchulePLUS: Berufsorientierung, Betriebserkundung, Wandertage, Fortbildungen, Sponsoring, Kunst und Kultur, Theater, Leseförderung und viele mehr!

Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen Link zum Runderlass eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Übergang Schule und Beruf: Kein Abschluss ohne Anschluss

Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25

Das neue Übergangssystem Schule-Beruf wird in ganz Nordrhein-Westfalen schrittweise eingeführt und umgesetzt. Auf den Seiten des Ministeriuams für Arbeit, Gesundheit und Soziales finden Sie zahlreiche Informationen und Umsetzungsbeispiele aus den Kommunen. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Bildungspartner NRW - Sportverein und Schule

Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50663 Köln

Die Zusammenarbeit mit Sportvereinen trägt zu einer bewegungsfreudigen, gesundheitsorientierten und von gegenseitigem Respekt geprägten Schulkultur bei. Auf den Seiten des Portals finden Sie Informationen zu Kooperationsformen, Organisationsstrukturen und zur Finanzierung. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Bildung und Gesundheit

Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)
Gesundheitscampus-Süd 9
44801 Bochum

Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) pflegt mit dem Träger des Landesprogramms "Bildung und Gesundheit NRW" (BuG) eine vertrauensvolle und nachhaltige Kooperation. Das gemeinsame Anliegen ist es, insbesondere durch projekt- und akteursbezogene Vernetzung einen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Gesundheits- und Bildungschancen, des Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit Aller im Setting Schule leisten zu wollen. Ein daraus entstandenes konkretes Projekt ist die Maßnahme "gesundheitsorientierte Beteiligungsteams". Auf den Seiten des Portals finden Sie Ansprechpersonen und weiterführende Informationen. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen. Link zum Runderlass eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Kommunale Integrationszentren

Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 37
Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI)
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund

Portal der KIZ NRW mit Links zu verschiedenen Projekten und Angeboten zu Integration und Sprachförderung, die mit Partnern durchgeführt werden, in den Handlungsfeldern Frühe Bildung, Schule, Übergang Schule/Beruf, Integration als Querschnitt und neu zugewanderte Kinder und Jugendliche. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Transferagentur Kommunales Bildungs­manage­ment NRW

Institut für soziale Arbeit e.V.
Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement NRW
Friesenring 40
48147 Münster

Die Transferagentur NRW ist eine Plattform zur Zusammmenarbeit von Kommunen mit dem Schwerpunkt in der Organisation der Lernumgebung und der fachlichen Zusammenarbeit. Gleichzeitig können Kommunen mit Expertinnen und Experten zusammenarbeiten und von erprobtem Wisse und Erfahrungen profitieren. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Der Ganztag in der Sekundarstufe I - Eine Handreichung für Schulen und weitere Partner im Ganztag der Sekundarstufe I Althoff, Kirsten, u.a. 2009 Der Ganztag in der Sekundarstufe I - Eine Handreichung für Schulen und weitere Partner im Ganztag der Sekundarstufe I. Diese Veröffentlichung bietet in sechs grundlegenden Artikeln eine Übersicht über zentrale Themen wie "Inhaltliche Grundlagen des Ganztags", "Rhythmisierung und Zeitstrukturmodelle", "Lernzeiten", "Schulräume", "Mittagsfreizeit", "Kooperationen" und "Kooperationen der Ganztagsoffensive". Zusätzlich werden sechs Praxisbeispiele dargestellt. Link zur Webveröffentlichung eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.6.10
Schulkooperationen

Aufschließende Aussagen

  • Schulverbünde
  • Netzwerke und Qualitätszirkel
  • Kooperation mit anderen Schulen
  • ...

Erläuterungen

Schulkooperationen

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Sportverein und Schule

LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf

"Bewegung, Spiel und Sport sind unverzichtbare Bestandteile einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sportvereine bieten mit ihren Angeboten sowohl Bewegungsmöglichkeiten als auch die Gelegenheit, individuelle Talente zu entdecken und zu fördern. Die Lernenden entwickeln Fairplay und Teamgeist, die Bereitschaft zu Partizipation und zur Übernahme von Verantwortung. Die Zusammenarbeit mit Sportvereinen trägt zu einer bewegungsfreudigen, gesundheitsorientierten und von gegenseitigem Respekt geprägten Schulkultur bei." Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Qualitätszirkel von Kommunen und Trägern in NRW Serviceagentur "Ganztägig lernen" NRW
Institut für soziale Arbeit e.V.
Friesenring 40
48147 Münster

Seit 2005 arbeiten in NRW Vertreterinnen und Vertreter von offenen Ganztagsschulen im Primarbereich, der Schulträger, der Jugendhilfe und weiterer Kooperationspartner im Rahmen kommunaler Qualitätszirkel zusammen, um die Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen voranzutreiben. Diese Qualitätszirkel werden von der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW durch Beratung, Begleitung, Veranstaltungen und durch Vernetzungsangebote unterstützt.
Im Jahr 2009 konnten sich auch weiterführende Schulen in selbst gegründete Sek-I-Qualitätszirkel einbringen, sich untereinander und mit ihren Partnern vernetzen oder aber in bestehende Qualitätszirkel aus dem Primarbereich einbinden.
Heute bestehen insgesamt über hundert kommunale und regionale Qualitätszirkel in NRW, die durch die SAG begleitet werden. Eine Übersicht aller bestehenden Qualitätszirkel in NRW bietet Ihnen die Karte .

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Zukunftsschulen NRW – Netzwerk Lernkultur Individuelle Förderung

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Zukunftsschulen NRW – Netzwerk Lernkultur Individuelle Förderung“ ist ein Angebot an alle Schulen, die ihre Unterrichts- und Schulentwicklung in Netzwerken und in Zusammenarbeit mit Referenzschulen am Leitbild der Individuelle Förderung ausrichten wollen.
Außerdem findet man eine Übersichtskarte über bestehende Schulnetzwerke.

Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Demokratie gestalten - Netzwerke und Förderprogramme

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Auf dieser Seite findet man verschiedene Programme und Schulnetzwerke, die Schulen eine Plattform bieten, sich miteinander austauschen und weiterzuentwickeln.
Unter anderem werden folgende Programme und Schulnetzwerke vorgestellt:

  • Förderprogramm "demokratisch handeln"
  • "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage"
  • "Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie"
  • Kinderrechte
  • "sozialgenial"
  • "jugend debattiert"
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Bildungspartner NRW LVR-Zentrums für Medien und Bildung
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
Seit 2005 unterstützt Bildungspartner NRW die systematische Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Einrichtungen. Archive, Bibliotheken, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Sportvereine und Volkshochschulen sind inzwischen Bildungspartner NRW. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Externe Kooperationen

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest

Die Öffnung von Schule zum Sozialraum sowie die Zusammenarbeit der dort tätigen Akteurinnen und Akteure sind zentrale Merkmale der Ganztagsschule. Durch außerschulische Kooperationen werden der Lebensweltbezug verstärkt sowie die Interessen und Lernchancen der Schülerinnen und Schüler gefördert. Partner dabei sind u. a. die Kinder- und Jugendhilfe, Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport sowie weitere außerschulische Partner.

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Schüleraustausch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Das Portal bietet grundlegende Hinweise zu internationalen Schulpartnerschaften, EU-Programmen und Kooperationen sowie zum internationalen Schüler- und Lehreraustausch. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Seite des Bildungsportals zu Kooperationen

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Lehrerfortbildungen, Schüleraustausch und mehr:
Das Land Nordrhein-Westfalen pflegt Kooperationen mit Frankreich (Regionen Lille, Marseille, Versailles) und der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgien.
Einen vierwöchigen Austausch für angehende Englischlehrerinnen und Englischlehrer organisiert jedes Jahr die Universität Oxford Brookes und das Studienseminar in Siegburg.
Das Amerikanische Generalkonsulat Düsseldorf bietet Schulen die Möglichkeit, Amerikanerinnen und Amerikaner zu treffen, um sich so ein authentischeres Bild der Vereinigten Staaten zu machen.

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Kooperation als Element Individueller Förderung

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Auf dieser Seite findet man verschiedene schulische Kooperationsmöglichkeiten sowie eine Übersicht über enstprechende schulische Netzwerke. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.6.11
Praktikums- und Ausbildungsbetriebe

Aufschließende Aussagen

  • Angebotsbreite und Quantität der Angebote
  • Kooperationsmöglichkeiten der Schule mit Praktikums- und Ausbildungsbetrieben
  • Lernortkooperationen in der beruflichen Bildung
  • Angebote von Praktikumsplätzen in europäischen Nachbarländern
  • ...

Erläuterungen

Praktikums- und Ausbildungsbetriebe

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Stark. Ausbildung in Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Das Projekt hat zum Ziel den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium zu verbessern, unter anderem durch das zentrale Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss". Damit Ausbildung und Berufseinstieg allen Jugendlichen gelingt, gibt es in NRW gezielte Förderangebote und -instrumente. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Ausbildungskonsens NRW - Ausbildung partnerschaftlich gestalten

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Der nordrhein-westfälische Ausbildungskonsens ist ein Zusammenschluss der Landesregierung, der Organisationen der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Arbeitsverwaltung und der Kommunen. Gegründet wurde er 1996 mit dem obersten Ziel der qualifizierten Ausbildung aller ausbildungsfähigen und -willigen Jugendlichen.

Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Berufsfelder erkunden

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40190 Düsseldorf

Dies Seite zeigt einen Überblick verschiedene Formen der Berufsfelderkundungen:

  • Berufsfelderkundungen und Betriebspraktika
  • Betriebserkundungen und Berufsfelderkundungen
  • Einbindung in Unterricht
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Berufs- und Studienorientierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Praktikum

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Neben grundsätzliche Hinweise und Regelungen, dem Runderlass Berufs- und Studienorientierung, Richtlinien und Lehrpläne sowie Rahmenvereinabrungen, findet man auf dem Portal folgende weiterführendde Materialien:

  • Praktika - Nutzen für Praktikanten und Unternehmen (BMAS)
  • Schülerpraktikum - Ein Leitfaden für Betriebe (DIHK)
  • Schülerbetriebspraktikum - Leitfaden des Arbeitsministeriums
  • Hinweise und Regelungen zum Schülerbetriebspraktikum des WHKT
  • Leitfaden Schülerpraktikum
  • Checklisten Schülerbetriebspraktikum (SchuleWirtschaft)
  • Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler
  • Sicher im Ausland - Unfallkasse
  • Muster eines Praktikumsvertrags (WHKT)
  • Muster einer Praktikumsbescheinigung (WHKT)
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Kooperation mit Ausbildungsbetrieben/überbetrieblichen Ausbildungsstätten Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Die aktualisierten Handreichungen enthalten Vorschläge und Beispiele zur organisatorischen und inhaltlichen Abstimmung von Berufsschulunterricht und betrieblicher Ausbildung und unterstützten somit das Anliegen, die Lernortkooperation zu stärken sowie die Qualität der Ausbildung zu sichern, zu optimieren und zukunftsorientiert zu gestalten. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Kooperation von Berufsschulen, Industrie- und Handelskammern und den zugehörigen Ausbildungsbetrieben in NRW Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2013

Die Berufsausbildung im „Dualen System" ist gekennzeichnet durch die Vermittlung einer beruflichen Qualifikation an unterschiedlichen Lernorten. Der Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungsfähigkeit ist ein wesentliches Ziel der beruflichen Bildung, um junge Menschen auf ein erfolgreiches Berufsleben in einer sich wandelnden Wirtschafts- und Arbeitswelt auf nationaler und internationaler Ebene vorzubereiten.

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Ausbildung fördern Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Das Portal bietet Förderangebote und Initiativen, die nordrhein-westfälischen Jugendlichen beim Einstieg in eine qualifizierte Ausbildung helfen. Gestärkt werden auch Unternehmen, die ausbilden und jungen Menschen eine Chance geben.

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6.6.12
Kooperationen, außerschulische Partner und Lernorte

Aufschließende Aussagen

  • Aktionsbündnisse
  • Archive
  • Betriebe, Unternehmen, Kammerorganisationen, Arbeitsverwaltung und Verbände
  • Bibliotheken
  • Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung (u. a. Volkshochschulen)
  • Gedenkstätten
  • Hochschulen
  • Initiativen
  • Kindergärten, KITA
  • Kinos
  • Museen
  • Musik- und Jugendkunstschulen, Kultureinrichtungen
  • Polizei
  • Soziale Einrichtungen
  • Sportvereine
  • Stiftungen
  • Theater
  • Umweltbildungszentren, Zoologische Gärten
  • Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen etc.

Erläuterungen

Kooperationen, außerschulische Partner und Lernorte

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Kulturelle Bildung

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Grundlegend für die Weiterentwicklung der kulturellen Bildung in allen Ländern ist die Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Darin wird darauf verwiesen, dass kulturelle Bildung für die Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen unverzichtbar ist. Auch für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen gehört kulturelle Bildung zum Kern des Bildungs- und Erziehungsauftrags in formeller, nicht-formeller und informeller Bildung. Deswegen hat das Land den Ausbau der künstlerisch-kulturellen Bildung in Schulen, in der außerschulischen Jugendbildung und Jugendkulturarbeit sowie in den Kultureinrichtungen zu einem zentralen Handlungsfeld gemacht. Auf den Seiten des Bildungsportals finden Sie Hinweise und Materialien (wie z. B. die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz). Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Unfallkasse NRW Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Rheinland               
Heyestr. 99                                           
40625 Düsseldorf                                 
Die Unfallkasse bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte zum Thema Sicherheit und Gesundheit, die für den schulischen Kontext Unterstützung bieten können. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Sportverein und Schule LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
"Bewegung, Spiel und Sport sind unverzichtbare Bestandteile einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sportvereine bieten mit ihren Angeboten sowohl Bewegungsmöglichkeiten als auch die Gelegenheit, individuelle Talente zu entdecken und zu fördern. Die Lernenden entwickeln Fairplay und Teamgeist, die Bereitschaft zu Partizipation und zur Übernahme von Verantwortung. Die Zusammenarbeit mit Sportvereinen trägt zu einer bewegungsfreudigen, gesundheitsorientierten und von gegenseitigem Respekt geprägten Schulkultur bei." Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Landesprogramm NRW: Kultur und Schule Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Das Portal zum Landesprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Informationen und Beschreibungen konkreter Projekte bezüglich der Kooperation mit außerschulischen Kunstschaffenden. Über dieses Portal können Fördermittel für die Kooperation mit außerschulischen Künstlerinnen und Künstlern beantragt werden. Neben den Förderbedingungen findet sich ein Künstlerinnen- und Künstlerpool, ein Projektpool und ein Schulpool. In diesen sind die fortgebildeten Kunstschaffenden des Landesprogramms, die einzelnen Projektbeschreibungen sowie die Schulen, die Projekte umgesetzt haben, zu finden. Bezüglich der Vernetzung hat eine Schule hier bspw. die Möglichkeit, Kunstschaffende in ihrer Nähe zu suchen und zukünftige Projekte zu planen. Seitens der Kunstschaffenden haben diese ebenso die Möglichkeit, in Ihrem Umfeld Schulen zu finden, die bereits Projekte im Rahmen von Kultur und Schule umgesetzt haben. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Kooperationen im Bereich Kulturelle Bildung: Bibliothek, Museum, Musikschule und Schule LVR-Zentrums für Medien und Bildung
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
Bildungspartner NRW fördert die Zusammenarbeit von Schulen mit kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen. So machen Museen, Archive und Gedenkstätten Schülerinnen und Schülern vielfältige Angebote, mit eigenen Beiträgen an der Erinnerungskultur mitzuwirken. In einer Bildungspartnerschaft wird die Geschichte nicht nur lebendiger; sie kann ergänzt, korrigiert oder aus eigener Sicht neu erzählt werden. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit an offenen Ganztagsgrundschulen Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW e.V. & Ministerium für Schule, Jugend und Kultur NRW 2004 Rahmenvereinbarung zwischen der Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW e.V. und dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder über die Zusammenarbeit an offenen Gantagsgrundschulen. Düsseldorf Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW e.V Neben Grundlagen, Zielen und Inhalten werden in zwölf Punkten vor allem Vereinbarungen zur konkreten Umsetzung, zur Qualitätsentwicklung und zur Evaluation und eine Revisionsklausel verbindlich formuliert. Zur Rahmenvereinbarung

Material zum Download:

Rahmenvereinbarung
Lizenzhinweis: kein Hinweis

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Kooperationen im Bereich Historisch-politische Bildung: Archiv, Gedenkstätte, Museum und Schule LVR-Zentrums für Medien und Bildung
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
Bildungspartner NRW fördert die Zusammenarbeit von Schulen mit kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen. So machen Museen, Archive und Gedenkstätten Schülerinnen und Schülern vielfältige Angebote, mit eigenen Beiträgen an der Erinnerungskultur mitzuwirken. In einer Bildungspartnerschaft wird die Geschichte nicht nur lebendiger; sie kann ergänzt, korrigiert oder aus eigener Sicht neu erzählt werden. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Kulturelle Bildung Online

Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.
Geschäftsstelle Remscheid
Küppelstein 34
42857 Remscheid

Dieses Online-Portal des BKJ (Träger) bietet eine umfangreiche Literatursammung zum Thema "Kulturelle Bildung", die sich durch eine alphabetische Stichwortsuche oder durch die Stichwort-Register "Zufall", "Theorie", "Praxis" und "Forschung" schnell und effektiv durchsuchen lässt. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Landesprogramm NRW: Kultur und Schule Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Das Portal zum Landesprogramm bietet Informationen und Beschreibung konkreter Projekte bezüglich der Kooperation mit außerschulischen Künstlerinnen und Künstlern. Neben den Förderbedingungen finden sich ein Künstlerpool, ein Projektpool und ein Schulpool. In diesen sind die fortgebildeten Kunstschaffenden des Landesprogramms, die einzelnen Projektbeschreibungen sowie die Schulen, die Projekte umgesetzt haben, zu finden. Bezüglich der Vernetzung hat eine Schule hier bspw. die Möglichkeit, Künstlerinnen und Künstler in ihrer Nähe zu suchen und zukünftige Projekte zu planen. Seitens der Kunstschaffenden haben diese ebenso die Möglichkeit, in ihrem Umfeld Schulen zu finden, die bereits Projekte im Rahmen von Kultur und Schule umgesetzt haben. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Zooschule des Kölner Zoos Zooschule Köln
Riehlerstr. 173
50735 Köln
Die Zooschule unterstützt den Unterricht an Schulen und fördert das nachhaltige Lernen. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Bildungspartner NRW LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
Seit 2005 unterstützt Bildungspartner NRW die systematische Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Einrichtungen. Archive, Bibliotheken, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Sportvereine und Volkshochschulen sind inzwischen Bildungspartner NRW. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
GanzTag NRW - Serviceagentur "Ganztägig lernen" NRW Serviceagentur "Ganztägig lernen" NRW
Institut für soziale Arbeit e. V.
Friesenring 40
48147 Münster

Schulen, die ganztägiges Lernen ermöglichen wollen, öffnen sich: Nur gemeinsam mit Partnerinnen aus dem Schulumfeld und auch überörtlichen Trägern können sie das anspruchsvolle Ziel, offene Ganztagsschule zu sein und Kindern einen vielfältigen Schulalltag als Lern- und Lebensraum zu bieten, effektiv in die Praxis umsetzen. Schule kann hierbei auf eine Reihe von Partnerinnen aus den Bereichen Musik, Kultur oder Sport zählen - genauso wie auf den wichtigen Partner Kinder- und Jugendhilfe. Die Formen der Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern sind vielfältig - Unterstützung kann durch Weitergabe von Know-How erfolgen, sie kann organisatorischer, personeller oder finanzieller oder noch anderer Art sein. Auf den Seiten von "www.ganztag-nrw.de" finden Sie Partnerinnen und Partner für verschiedene Aufgabenbereiche des Ganztags:

  • im Bereich Kinder- und Jugendhilfe,
  • im Bereich des Sports und der Kulturellen Bildung,
  • für die Organisation des GanzTags wie z. B. Träger und
  • Partner für die Fort- und Weiterbildung.
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Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern Landesregierung NRW 25.06.2015 Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. In § 5 des Schulgesetzes wird die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern wie folgt geregelt: (1) Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen für Kinder in die Grundschule zusammen. (2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnerinnen und Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen, und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben. (3) Vereinbarungen nach den Absätzen 1 und 2 bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Material zum Download:

Schulgesetz
Lizenzhinweis: kein Hinweis

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Regionale Bildungsnetzwerke als Kooperationspartner für Schule

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

"Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen." Dieser Grundgedanke steht für die Kooperation des Ministeriums für Schule und Bildung mit insgesamt 50 von 53 Kommunen in NRW. Um Kinder und Jugendliche gemeinsam zu unterstützen, bedarf es einer guten Zusammenarbeit zwischen den Schulen und zwischen Schulen und Jugendämtern, Bibliotheken, Museen, Kirchen, Volkshochschulen und anderen Einrichtungen in der Region. Die regionalen Bildungsnetzwerke koordinieren die Akteurinnen und Akteure sowie deren Zusammenarbeit vor Ort und unterstützen sie. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.6.13
Weitere Beratung und Unterstützung

Aufschließende Aussagen

  • Angebot des überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstes
  • Angebote durch Erziehungsberechtigte (AG-Angebote, Berufsorientierung etc.)
  • Angebote externer Expertinnen und Experten
  • ...

Erläuterungen

Weitere Beratung und Unterstützung

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Berufsbildung NRW Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest 
Bildungsportal des Landes NRW Ziel dieses Internetangebots ist es, Lehrerinnen und Lehrern Unterstützung bei Ihrer Bildungsgangarbeit in einem breiten Spektrum anzubieten. Insbesondere auch die Unterrichtshilfen zu einzelnen Berufen bieten wertvolle Unterstützung zur Unterrichtsplanung und -vorbereitung. Neben didaktischen Jahresplanungen steht hier viel praxiserprobtes Unterrichtsmaterial von Lehrenden für Lehrende zur Verfügung. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Die Schulleiterinnen und Schulleiter tragen die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 59 Abs. 8 SchulG. Sie sind insbesondere dafür verantwortlich, die Gefährdungspotenziale der Arbeitsplätze zu ermitteln (Gefährdungsbeurteilung), die Gefahrenbeseitigung zu veranlassen und diese Tätigkeiten auch zu dokumentieren.
Die Dezernentinnen und Dezernenten stehen für die Generalie "Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen" bei Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.
Der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst stellt auf dieser Seite Checklisten mit Prüfkriterien zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsvorschläge bereit.
Außerdem stellt das Portal noch zahlreiche weiterführende Hinwse und Links zur Verfügung.
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

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Mitbestimmung und Teilhabe

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest

Für das Gelingen einer Ganztagsschule sind Austausch und Kooperation mit Eltern und Erziehungsberechtigten von besonderer Bedeutung. Dies schließt nicht nur die Information über zentrale Abläufe und Organisationsformen sowie Geschehnisse des Schulalltags ein, sondern ebenso eine aktive Mitwirkung und Mitgestaltung des Lebens und Lernens im Ganztag. Eltern und Erziehungsberechtigte sind wichtige Partner im Schulentwicklungsprozess. Sie arbeiten in unterschiedlichen Gremien mit und haben so Anteil an der Ausgestaltung schulischer Konzepte sowie unterrichtlicher und außerunterrichtlicher pädagogischer Angebote und Aktivitäten.  Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Senior Experten für alle Schulen

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Seniorinnen und Senioren, die mit Schülerinnen und Schülern arbeiten wollen, werden dabei vom SES (Senior Experten Service) qualifiziert. Die Stiftung Partner für Schule NRW arbeitet mit Senioren, die speziell Schulleitungen in Managementfragen beraten. Unterstützt wird das Projekt beim SES von der Metro AG und bei der Stiftung Partner für Schule NRW von der Stiftung Mercator. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Ausbildungskonsens NRW

Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Im Portal zum Thema "Ausbildungskonsens NRW" werden die Ziele, Hintergründe und Partner näher beleuchtet. Der Nutzer des Portals kann sich näher informieren und durch Querverweise auch den im Zusammenhang stehenden Bereich des Landesvorhabens "Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW". Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Berufs- und Studienorientierung NRW

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Das Material bietet eine Übersicht zu Projekten (z.B: "Komm auf Tour", Berufseinstiegsbegleitung, Girls Day - Boys Day etc.), zu PartnerInnen, zur Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" und beinhaltet weitere Links zu Portalen im Bereich Berufsorientierung. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
AusbildungPlus

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) 
Robert-Schuman-Platz 3 
53175 Bonn

AusbildungPlus ist ein Projekt des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Das datenbankbasierte Informationssystem AusbildungPlus stellt Informationen zu den Themen duale Studiengänge und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung bereit. Kernstück des Projekts ist eine umfangreiche Datenbank, die fortlaufend aktualisiert wird. Die Recherche und die Eintragung von dualen Studiengängen sind kostenfrei möglich. Mehr als 2300 Zusatzqualifikationen und mehr als 1500 duale Studiengänge sind nach verschiedenen Kriterien recherchierbar.

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6.6.14
Regionale und überregionale Unterstützungsangebote

Aufschließende Aussagen

  • u. a. zu folgenden Themen:
  • Autismusspektrumstörung
  • Hochbegabung
  • Studien- und Berufsorientierung (StuBo)
  • Inklusion
  • Integration

Erläuterungen

Regionale und überregionale Unrterstützungsangebote

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Bildungspartner NRW LVR-Zentrums für Medien und Bildung
Stefan Drewes
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf

Das Portal zeigt Kriterien für eine systematische Zusammenarbeit mit Bildungspartnern auf.

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Übersichtskarte der Regionalen Bildungsnetzwerke in NRW LVR-Zentrums für Medien und Bildung
Stefan Drewes
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
Auf dieser Seite des Portals werden die 42 bereits bestehenden Bildungsnetzwerke in den verschiedenen Regierungsbezirken dargestellt. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

Dimension 6.7
Soziale Kontexte

6.7.1
Erzieherische Förderung, darin u. a. Anteil der Familien, die »Hilfen zur Erziehung« (nach KJHG §§ 27–35a) in Anspruch nehmen

Aufschließende Aussagen

Erzieherische Förderung, darin u. a. Anteil der Familien, die "Hilfen zur Erziehung" (nach KJHG §§ 27 35a) in Anspruch nehmen

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Achtes Buch Sozialgesetzbuch Achtes Buch Sozialgesetzbuch. In der Webveröffentlichung "Achtes Buch Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfegesetz -" werden die rechtlichen Grundlagen der "Hilfen zur Erziehung" dargestellt.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.
Link zum Gesetz eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.7.2
Sozialer, familiärer und kultureller Hintergrund der Schülerinnen und Schüler

Aufschließende Aussagen

Sozialer, familiärer und kultureller Hintergrund der Schülerinnen und Schüler

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität und in der Dimension 3.2 Kultur des Umgangs miteinander weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

PISA - Internationale Schulleistungsstudie der OECD OECD 2015 PISA - Internationale Schulleistungsstudie der OECD.

"Das „Programme for International Student Assessment“ (PISA) wurde von der OECD ins Leben gerufen und testet das Können und Wissen von 15-jährigen Schülerinnen und Schülern in Mathematik, Leseverständnis und Naturwissenschaften. 72 Länder bzw. Wirtschaftsräume haben an der Erhebung 2015 teilgenommen, deren Schwerpunkt auf den Naturwissenschaften lag. Die Daten werden am 6. Dezember 2016 veröffentlicht."
"....PISA zeigt klar, dass Armut nicht Schicksal ist und dass Bildung und Politik einen Unterschied für benachteiligte Schülerinnen und Schüler machen können. Im letzten PISA-Test von 2012 erzielten die am meisten benachteiligten 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Shanghai ähnliche Ergebnisse in Mathematik wie die privilegiertesten 10 Prozent der amerikanischen 15-Jährigen.
Die PISA-Ergebnisse deuten darauf hin, dass es selbst unter den schwierigsten Umständen möglich ist, exzellente Bildung zu erreichen, die talentiertesten Lehrer in die schwierigsten Klassen zu bringen und sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler von einem exzellenten Bildungssystem profitieren."

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Orientierungshilfe Schule und Zuwanderung

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest

Das von QUA-LiS NRW erstellte Online-Angebot für Schulen bündelt Informationen und Materialien verschiedener Partner in Nordrhein-Westfalen und bietet damit eine Orientierung. Außerdem gibt es Hinweise zu den entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Link zum Portal eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung, § 1 (Fn 10) Link zum Gesetz eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Bildungs- und Teilhabepaket

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern.
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten

  • Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
  • Schülerbeförderung,
  • schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
  • Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
  • Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften).
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6.7.3
Unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler

Aufschließende Aussagen

Unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität und in der Dimension 3.2 Kultur des Umgangs miteinander weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

Handlungsfelder inklusiver schulischer Bildung

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule
Paradieser Weg 64
59494 Soest

Auf dieser Seite findet man grundlegende inhaltliche, rechtliche und praktische Hinweise zum Thema inklusiver schulischer Bildung. Link zum Portal eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2013-2017 Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Gemäß § 3 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes richten sich die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit an junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren. Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen grundsätzlich auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden (§ 7 SGB VIII).
Die Angebote des Kinder- und Jugendförderplans richten sich insbesondere auch an benachteiligte Kinder und Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen.

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Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung,§ 1 (Fn 10) 6.7.3 Link zum Gesetz eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Bildungs- und Teilhabepaket

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern.
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten

  • Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
  • Schülerbeförderung,
  • schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
  • Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
  • Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften).
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Nachteilsausgleich Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW o.A. Arbeitshilfe: Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten für das Berufskolleg – Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen. Das Material stellt kurz und übersichtlich das Thema Nachteilsausgleich am Berufskolleg dar. Link zum Material eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.7.4
Anregungs- und Unterstützungspotenzial in den Familien

Aufschließende Aussagen

Anregungs- und Unterstützungspotenzial in den Familien

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.7 Soziale Kontexte greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, sodass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

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Materialien

Rechtliches für Eltern

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Erziehungsberechtigte erhalten auf dieser Seite Zugang zu wichtigen Rechtstinformationen.
Die rechtlichen Grundlagen des nordrhein-westfälischen Schulwesens sind im Schulgesetz für das Land NRW (SchulG) verankert. Neben dem Schulrecht spielen für ein funktionierendes Schulsystem zudem das Dienstrecht, Lehrerausbildungsrecht, Weiterbildungsrecht und einige benachbarte Rechtsgebiete eine wichtige Rolle.
Außerdem bietet das Portal Hinweie zu folgenden Bereichen:

  • Schulleben
  • Schule in NRW
  • Schulmitwirkung
  • Termine

Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

 

Link zum Portal eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Forum Eltern und Schule Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule Nordrhein-Westfalen e.V.
Huckarder Str. 12
44147 Dortmund
ggg-nrw@dokom.net

"Weiterbildung für Schulen" ist ein gemeinsames Angebot zweier anerkannter und zertifizierter Einrichtungen der Weiterbildung Forum Eltern und Schule sowie Austausch und & Begegnung. Die Angebote richten sich unter anderem an Erziehungsberechtigte.

Link zum Portal eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Kompetenzzentrum Kinderschutz Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V.
Hofkamp 102
42103 Wuppertal
Das Kinderschutz-Portal ist eine Gemeinschaftsarbeit des Deutschen Kinderschutzbund Landesverbandes NRW e.V. und des Instituts für Soziale Arbeit e.V. (ISA) in Münster und wird vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gefördert. Es bündelt Wissenswertes zum Thema Kinderschutz, berücksichtigt dabei die regionalen Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen und gibt Orientierung Link zum Portal eingesehen am: 23.02.2024Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Rucksack Schule - Ein Programm für Sprach- und Elternbildung Ministerium für Arbeit Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Rucksack Schule - Ein Programm für Sprach- und Elternbildung. Das Programm Rucksack Schule richtet sich an Erziehungsberechtigte mit Migrationshintergrund und ihre Kinder im ersten bis vierten Schuljahr sowie an die Grundschulen, die von diesen Kindern besucht werden. Rucksack Schule ist zudem ein Elternbildungsprogramm: Eltern erfahren, wie sie ihre Kinder in der allgemeinen und schulischen Entwicklung optimal fördern können. Link zum Portal eingesehen am: 05.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.7.5
Sozialraumbezug, Einzugsbereiche der Schule

Aufschließende Aussagen

Sozialraumbezug, Einzugsbereiche der Schule

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.7 „Soziale Kontexte“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.4 Kommunikation, Kooperation und Vernetzung und 3.5 Gestaltetes Schulleben weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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