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Dimension 6.4
Räumliche und materielle Bedingungen

6.4.1
Zustand des Schulgebäudes, der öffentlichen Bereiche und des Geländes

Aufschließende Aussagen

Zustand des Schulgebäudes, der öffentlichen Bereiche und des Geländes

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden Umweltbundesamt Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes 2008 Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden. Mit dem Schulleitfaden des Umweltbundesamtest soll auf die aktuellen Erfordernisse in der Schulpraxis reagiert werden. Die Leitfadenempfehlungen sollen helfen, Fehler bei der Sanierung von Schulgebäuden – aus raumlufthygienischer Sicht – zu vermeiden und sollen eine Hilfestellung für die Planung neuer Schulgebäude aus hygienischer Sicht geben. Der Leitfaden bezieht sich primär auf Unterrichts- und Aufenthaltsräume in allgemein- und berufsbildenden Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler regelmäßig unterrichtet werden. Link zur Broschüre eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Rechtsgrundlagen für den Schulbau Schneider, Vera-Lisa 2012 Rechtsgrundlagen für den Schulbau. Vera-Lisa Schneider, Eva Adelt, Anneka Beck & Oliver Decka Materialien zum Schulbau Pädagogische Architektur und Ganztag Teil 1. 59 Münster Serviceagentur „Ganztägig lernen" NRW Der Aufsatz fasst die verschiedenen Rechtsvorschriften, die beim Bau und Umbau von Schulen zu beachten sind, zusammen. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Schulbaufinanzierung Schneider, Vera-Lisa 2012 Schulbaufinanzierung Vera-Lisa Schneider, Eva Adelt, Anneka Beck & Oliver Decka Materialien zum Schulbau Pädagogische Architektur und Ganztag Teil 1. 58 Münster Serviceagentur „Ganztägig lernen" NRW Der hier vorliegende Aufsatz beschreibt die Verantwortlichkeiten der Schulbaufinanzierung in NRW. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Moderne Schulbau- und Unterrichtskonzepte Empfehlungen zur Sicherstellung der Rettungswege aus Lernbereichen Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz 2015 Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Neben den klassischen Schulbauten mit abgetrennten Klassenräumen sind für moderne Lernkonzepte zunehmend kleinräumige Nutzungen mit zugeordneten Erschließungsflächen, die ebenfalls zu Unterrichtszwecken nutzbar sind, gewünscht. In der Empfehlung werden als Orientierungshilfe Hinweise zur Sicherstellung der Rettungswege aus diesen Nutzungsbereichen formuliert. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verwaltung und Zuständigkeiten Schneider, Vera-Lisa 2012 5.1 Verwaltung und Zuständigkeiten. Vera-Lisa Schneider, Eva Adelt, Anneka Beck & Oliver Decka Materialien zum Schulbau. Pädagogische Architektur und Ganztag Teil 1. 57 Münster Serviceagentur "Ganztägig lernen in Nordrhein-Westfalen"; Institut für soziale Arbeit e.V.

Der hier vorliegende Ausatz bietet Schulen Informationen, über den Zusammenhang von Verwaltungen und Zuständigkeiten im Bereich Schulbau.

Link zum Download eingesehen am: 04.03.2023

Material zum Download:

Aufsatz
Lizenzhinweis: kein Hinweis

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ADO Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2012 ADO §24 Schulgebäude, Einrichtungen.

In dem Paragraphen sind die Pflichten der Schulleiterin/des Schulleiters und die Zusammenarbeit mit dem Schulträger festgelegt.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zur ADO eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Schulbaurichtlinie Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr 2010 Schulbaurichtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Internetauftritt der Unfallkasse NRW

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Umfangreiche Sammlung an praktischen Hinweisen, Checklisten, rechtlichen Vorgaben und Erlassen.
Dieser Internetauftritt basiert noch auf den landesspezifischen Anfor­derungen des Landes Nordrhein-Westfalen und wird zurzeit überar­beitet.
Das Portal Sichere Schule ist die Weiter­ent­wicklung eines Angebots der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (2003 - 2014).

Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.4.2
Umfang und Funktionalität des Schulgeländes

Aufschließende Aussagen

Umfang und Funktionalität des Schulgeländes

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland. Montag Stiftungen Urbane Räume, Jugend und Gesellschaft 2013

Die „Leitlinien für Leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ wurden von den Montag Stiftungen gemeinsam mit dem Bund Deutscher Architekten und dem Verband Bildung und Erziehung herausgegeben. Die Leitlinien orientieren sich an internationalen Erfahrungen und formulieren Qualitätsstandards, die den veränderten Anforderungen an Schulbauten gerecht werden und ein zeitgemäßes Lernen und Arbeiten unterstützen.

Link zur Veröffentlichung eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.4.3
Anzahl und Größe der verfügbaren Räume

Aufschließende Aussagen

Anzahl und Größe der verfügbaren Räume

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

 

Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.7 "Gestaltung des Schulgebäudes und -geländes" weitere konkrete Beispiele und Materialien.

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Materialien

§7 Förderfähige Schulbaumaßnahmen 2015 §7 Förderfähige Schulbaumaßnahmen. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ersatzschulfinanzierungsverordnung - FESchVO 4 Ritterbach Verlag

Auszug aus BASS 11-03 Nr. 7.1; Stand 01.06.2015:
Für die Erstazschulen gibt es im Gegensatz zu den öffentlichen Schulen noch verbindliche Raumprogramme.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zur Verordnung eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln 2016 Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen. Köln Die Stadt Köln hat praxisorientierte Planungshinweise formuliert, die mittlerweile als beispielhaft für Neu- und Erweiterungsbauten gelten.

Material zum Download:

Planungsrahmen
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6.4.4
Barrierefreier Zugang

Aufschließende Aussagen

Barrierefreier Zugang

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

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6.4.5
Ausstattung der Schule mit Lehr- und Lernmitteln

Aufschließende Aussagen

Ausstattung der Schule mit Lehr- und Lernmitteln

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

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Materialien

Lernmittelfreiheit

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Grundsätzlich (§ 96 SchulG) werden jeder Schülerin und jedem Schüler vom Schulträger entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages - abzüglich eines Eigenanteils - Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen (Prinzip der Ausleihe). In Ausnahmefällen können Lernmittel, falls wegen der Art der Lernmittel erforderlich, zum dauernden Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.
Die Beträge, die den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel entsprechen, sind durch die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 SchulG festgelegt.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.
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Zulassung von Lernmitteln in NRW

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Lernmittel dürfen an Schulen nur eingeführt werden, wenn sie zugelassen sind. Die Zulassung von Lernmitteln regelt der Erlass des Ministeriums vom 03.12.2003.
Es wird unterschieden in pauschale Zulassung, Zulassung im vereinfachten Verfahren und Gutachterverfahren.
Das Ministerium legt jeweils für die Fächer der Schulformen den Zulassungsweg fest. Die Einzelheiten finden Sie in der Liste Zuordnung der Fächer zu den Zulassungswegen:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Medien/Lernmittel/Kontext/Zuordnung/index.html

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Zeitgemäße Lernmittel für gelingenden Unterricht LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Medienzentrum für die Landeshauptstadt Düsseldorf
Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf
Auf den Seiten des Medienzentrums finden Sie u.a. Informationen zur Qualitätssicherung von Lernmitteln, Lernmittelkonzepte, Zulassung und Anschaffung von Lernmitteln. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.4.6
Personalarbeitsplätze, Räumlichkeiten und Materialien für die Kooperaton in multiprofessionellen Teams

Aufschließende Aussagen

Personalarbeitsplätze, Räumlichkeiten und Materialien für die Kooperation in multiprofessionellen Teams

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Materialien

Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) 2020 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung. Gegenstand der Leitlinien sind Auslegungsfragen, schutzzielorientierte Klarstellungen bezüglich weiter geltender Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sowie Verweise auf weitergehende Regeln oder Erkenntnisse, die als Orientierung für die Beratung und den Vollzug herangezogen werden können. Link zum Material eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Portal zur Barrierefreiheit der Unfallkasse NRW

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Die Website bietet eine anschauliche Übersicht über bauliche Anorderungen und den dazugehörigen Quellen. Dabei finden die Lernumgebungen (Lern- und Bewegungsräume), dieTagesstrukturen (Lern- und Erholungszeiten) und die Arbeitsbedingungen sowie Arbeitsplatzqualität besondere Berücksichtigung. Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Arbeitsstättenverordnung Bundesjustizministerium 30.11.2016 Arbeitsschutzgesetz Durch die Neufassung der Arbeitsstättenverordnung von 2016  ist der Arbeitsstättenbegriff der Verordnung und damit die gesamte Verordnung für alle Arbeitsorte der Lehrkräfte in der Schule nun mehr ausnahmslos gültig.
 
Link zum Arbeitsschutzgesetz eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Pausen- und Bereitschaftsräume (ASR A4.2) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin o.J. Technische Regel für Arbeitsstätten. Gemeinsames Ministerialblatt 2012; 2014 660; 287 Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Diese ASR A4.2 konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Link zu den Materialien eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.4.7
Beratungsräume für Gespräche mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und außerschulischen Partnern

Aufschließende Aussagen

Beratungsräume für Gespräche mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und außerschulischen Partnern

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

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6.4.8
IT-Infrastruktr und technische Ausstattung der Schule/Fachraumausstattung

Aufschließende Aussagen

IT-Infrastruktur und technische Ausstattung der Schule/Fachraumausstattung

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

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Materialien

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht NRW

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völkinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Hier finden Sie die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemein bildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW). Rechtsgrundlagen • Schule in NRW Nr. 1031/1 Link zum Portal eingesehen am: 04.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf

Zu allen Themenfeldern rund um die Kita- und Schulverpflegung bietet das Portal ausführliche Fachinformationen und Instrumente, damit Veränderungsprozesse in Gang gesetzt werden können.
Es werden Materialien, Checklisten und publizierte Fachmedien zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können sich Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig über neue Entwicklungen in einem Online-Magazin "Aktuelles aus der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW" und über unsere beiden Newsletter Kitaverpflegung und Schulverpflegung informieren lassen.
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6.4.9
Mensa, Cafeterien, Schulverpflegung

Aufschließende Aussagen

Mensa, Cafeterien, Schulverpflegung

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.4 „Räumliche und materielle Bedingungen“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

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Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf

Zu allen Themenfeldern rund um die Kita- und Schulverpflegung bietet das Portal ausführliche Fachinformationen und Instrumente, damit Veränderungsprozesse in Gang gesetzt werden können.
Es werden Materialien, Checklisten und publizierte Fachmedien zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können sich Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig über neue Entwicklungen in einem Online-Magazin "Aktuelles aus der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW" und über unsere beiden Newsletter Kitaverpflegung und Schulverpflegung informieren lassen.
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