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Dimension 6.3
Personal

6.3.1
Größe des Lehrerkollegiums

Aufschließende Aussagen

Größe des Lehrerkollegiums

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Lehrerversorgung der einzelnen Schule Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Das Bildungsportal gibt einen informativen Überblick über Stellenbedarf, Grundbedarf, Stellenbesetzung, Unterrichtsmehrbedarf und Ausgleichsbedarfe an einer Schule.

Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.3.2
Altersstruktur des Personals

Aufschließende Aussagen

Altersstruktur des Personals

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

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Materialien

Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2022 Die Broschüre des MSW gibt über viele quantitative Sachverhalte (u.a. Altersstruktur der Lehrkräfte, Geschlecht der Lehrkräfte, Lehrkräfte mit Migrationshintergrund, Anzahl der Klassen, der Schülerinnen und Schüler nach Schulformen etc.) in den Schulen NRWs  für das Schuljahr 2021/22 Auskunft. Link zum Material eingesehen am: 14.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.3.3
Geschlechtsspezifische Zusammensetzung des Personals

Aufschließende Aussagen

Geschlechtsspezifische Zusammensetzung des Personals

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

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Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2022 Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht. Die Broschüre des MSW gibt über viele quantitative Sachverhalte (u. a. Altersstruktur der Lehrkräfte, Geschlecht der Lehrkräfte, Lehrkräfte mit Migrationshintergrund, Anzahl der Klassen, der Schülerinnen und Schüler nach Schulformen etc.) in den Schulen NRWs für das Schuljahr 2021/22 Auskunft. Link zum Material eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
KMK-Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit Kultusministerkonferenz 2016 Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung.

In diesen KMK-Empfehlungen werden Handlungsfelder beschrieben, die dazu dienen, zentrale Ansatzpunkte zu benennen, um benachteiligende Geschlechterstereotypien zu vermeiden und abzubauen. Ein Fokus liegt auf den Bereichen Unterrichtsvorgaben, Prüfungsaufgaben, Lehr- und Lernmittel, Lehramtsausbildung und -fortbildung, strukturelle Ansätze, Personalentwicklung und Sachausstattung.

Link zum Material eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Gleichberechtigung praktisch lehren - lernen - leben Ministerium für Schule und Bildung NRW (Hrsg.) 2018 Gleichberechtigung praktisch lehren - lernen - leben. Diese Handreichung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW thematisiert die Koedukation an Schulen und ein Konzept zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming). Die Broschüre zeigt schulische Handlungsfelder und Themen mit Gleichstellung auf. Außerdem beinhaltet sie u. a. hilfreiche Impulsfragen zur geschlechterdifferenzierten Analyse von Unterricht und Schulleben.

Material zum Download:

Handreichung
Lizenzhinweis: kein Hinweis

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6.3.4
Ausbildung und Fachrepräsentanz des Lehrpersonals

Aufschließende Aussagen

Ausbildung und Fachrepräsentanz des Lehrpersonals

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

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Lehrerausbildungsgesetz NRW Lehrerausbildungsgesetz NRW.

Das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) regelt die grundsätzliche Struktur der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen. Die Ausbildung gliedert sich in Studium und Vorbereitungsdienst. Das Lehrerausbildungsgesetz regelt die Art- und Anzahl der verschiedenen Lehramtsbefähigungen, die die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst und die Grundlagen der schulpraktischen Ausbildungselemente des Studiums. Konkretisiert werden die Bestimmunegn für den Vorbereitungsdienst insbesondere durch die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP). Lehrkräfte können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnen und -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) und bei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums mitzuwirken (§ 10 Absatz 5 Allgemeine Dienstordnung – ADO).
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zum Volltext des Lehrerausbildungsgesetzes eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)

Die OVP aus dem Jahr 2021 enthält Vorschriften über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Ausbildungsschulen und die Organisation der Zweiten Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

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6.3.5
Funktionsstellen zur Organisation und Verwaltung der Schulen

Aufschließende Aussagen

Funktionsstellen zur Organisation und Verwaltung der Schule

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

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STELLA NRW: Stellenausschreibungen

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf

Das Ausschreibungsportal STELLA bietet u.a. Funktions- und Beförderungsstellen für Lehrkräfte.

Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.3.6
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, Lehrkräfte in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten

Aufschließende Aussagen

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, Lehrkräfte in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

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LABG 2016 Lehrerausbildungsgesetz Der Text der BASS stellt die aktuelle Fassung des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) dar.

Material zum Download:

Lehrerausbildungsgesetz
Lizenzhinweis: kein Hinweis

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Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2021 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen Hier finden Sie die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.
Link zum Material eingesehen am: 14.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen 2012 Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen – Runderlass vom 28.06.2012

Der Runderlass enthält die Regelungen für die Durchführung der Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zum Runderlass eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung 2012 Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20. Dezember 2012.

Diese Verordnung regelt den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (mit Beginn erstmals am 01.02.2010) für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben und über eine berufspraktische Tätigkeit verfügen. Der Vorbereitungsdienst führt über eine Staatsprüfung zur Befähigung für ein Lehramt an Schulen im Land Nordrhein-Westfalen.
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) vom 25. April 2016.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zur Verordnung eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
APO FLFS

Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung.

Material zum Download:

Ausbildungsprüfungsordnung
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OBAS Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)

Die Rechtsverordnung regelt den Zugang von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zur zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

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Kerncurriculum für den Vorbereitungsdienst Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2016 Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen. Link zum Kerncurriculum eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Lehramtszugangsverordnung 2016 Lehramtszugangsverordnung – LZV vom 25.04.2016

Die LZV definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die Bachelor-/Master-Studiengänge.
Hinweis: Seit Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS)  unter https://bass.schul-welt.de.

Link zur Lehramtszugangsverordnung eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
LEO: Lehrereinstellung Online Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Auf den Seiten von LEO finden Sie u.a. Informationen zur Lehrereinstellung in Nordrhein-Westfalen, ständig aktuelle Stellenausschreibungen für eine Dauerbeschäftigung. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
SEVON: Seminareinweisungsverfahren Online Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Auf den Seiten von SEVON finden Sie Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
VERENA: Vertretungseinstellung nach Angebot Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Auf den Seiten von VERENA finden Sie einen Überblick über Vertretungsbedarfe in NRW. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
LOIS: Lehrereinstellung Online Interessenten für den Seiteneinstieg Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
LOIS.NRW wendet sich an Interessentinnen und Interessenten für den Lehrerberuf, die nicht über eine abgeschlossene Lehrerausbildung verfügen. In der Regel ist ein Hochschul- / Fachhochschulabschluss erforderlich. LOIS bietet aktuelle Stellenausschreibungen für eine Dauerbeschäftigung. Link zum Portal eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.3.7
Anteil an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften mit Migrationshintergrund

Aufschließende Aussagen

Anteil an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften mit Migrationshintergrund

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Materialien

Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2022 Die Broschüre des MSW gibt über viele quantitative Sachverhalte (u.a. Altersstruktur der Lehrkräfte, Geschlecht der Lehrkräfte, Lehrkräfte mit Migrationshintergrund, Anzahl der Klassen, der Schülerinnen und Schüler nach Schulformen etc.) in den Schulen NRWs  für das Schuljahr 2021/22 Auskunft. Link zum Material eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.3.8
Anteil an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften mit anerkannter Schwerbehinderung

Aufschließende Aussagen

Anteil an Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften mit anerkannter Schwerbehinderung

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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6.3.9
Lehrpersonal und pädagogisches Personal für Inklusion und Integration

Aufschließende Aussagen

Lehrpersonal und pädagogisches Personal für Inklusion und Integration

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

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Multiprofessionelle Teams 2017 Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler Link zum Erlass eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf

Zur Unterstützung des Inklusionsprozesses an Schulen hat die Landesregierung in Kooperation mit den Universitäten Köln und Oldenburg eine bundesweit einmalige Qualifizierungsmaßnahme für Moderatorinnen und Modertoren aufgelegt.
Etwa 300 Moderatorinnen und Moderatoren wurden in  208 Fortbildungsstunden in den  Themenschwerpunkten: „Grundlagen der Inklusion“, „Schulentwicklung“, „Kooperative Beratung“, „Diagnostik“, „Förderplanung“ und „Classroom Management“, „Prävention und Intervention bei Lern-, Entwicklungsstörungen“, „Schulabsentismus“ ausgebildet.
Moderatorenteams stehen zur Verfügung, um Schulen in Nordrhein-Westfalen mit Fortbildungsangeboten  kontinuierlich und nachhaltig dabei zu begleiten, um Grundlagen und Strukturen für inklusives Lernen zu schaffen.Der Erlass zur „Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ befindet sich in der BASS, Kapitel 20-22 Nr. 8, Anlage 4.

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Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20. Dezember 2012

Diese Verordnung regelt den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (mit Beginn erstmals am 01.02.2010) für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben und über eine berufspraktische Tätigkeit verfügen. Der Vorbereitungsdienst führt über eine Staatsprüfung zur Befähigung für ein Lehramt an Schulen im Land Nordrhein-Westfalen.
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) vom 25. April 2016.

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6.3.10
Weiteres pädagogisches Personal, einschließlich des Personals in Anstellungsträgerschaft des Schulträgers und freier Träger

Aufschließende Aussagen

Weiteres pädagogisches Personal, einschließlich des Personals in Anstellungsträgerschaft des Schulträgers und freier Träger

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

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Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal 2005 Schulgesetz NRW - §58 Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal. Link zum Schulgesetz eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen Link zum Runderlass eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
6.3.11
Verwaltungspersonal

Aufschließende Aussagen

Verwaltungspersonal

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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6.3.12
Fachkräfte für den technischen Support

Aufschließende Aussagen

Fachkräfte für den technischen Support

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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6.3.13
Fachkräfte und Expertinnen und Experten außerschulischer Partner (u. a. aus Betrieben, Jugendhilfe, Kultur und Sport)

Aufschließende Aussagen

Fachkräfte und Expertinnen und Experten außerschulischer Partner (u. a. aus Betrieben, Jugendhilfe, Kultur und Sport)

Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.

Die Dimension 6.3 Personal greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.

Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.

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Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern Landesregierung NRW 2015 In § 5 des Schulgesetzes wird die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern wie folgt geregelt: (1) Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen für Kinder in die Grundschule zusammen. (2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnerinnen und Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen, und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben. (3) Vereinbarungen nach den Absätzen 1 und 2 bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz. Link zum Material eingesehen am: 03.03.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden

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