
5.2.1 Die Schulleitung interpretiert rechtliche Bestimmungen und Vorgaben situationssensibel und setzt diese rechtssicher um.
Aufschließende Aussagen
- Die Schulleitung interpretiert rechtliche Bestimmungen und Vorgaben situationssensibel und setzt diese rechtssicher um.
- Die Schulleitung stellt die zweckgerechte Verwendung von zusätzlich bereitgestellten Lehrerstellen, vor allem für die Bereiche Ganztag, Integration und Inklusion sicher.
- Die Schulleitung erkennt Gestaltungsspielräume und füllt diese verantwortungsbewusst und rechtssicher aus.
- Die Schulleitung sieht eine ihrer Aufgaben in der optimalen Gestaltung von Prozessabläufen in der Schule.
- Die Schulleitung sorgt für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben der Schule im Rahmen der Lehrerausbildung.
- Die Schulleitung ist über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Trägermodells von Ganztagsangeboten und Übermittagsbetreuung informiert und berücksichtigt dies bei ihren Planungen.
- Die Schulleitung erkennt physische und psychische Belastungen sowie Gefahrenbereiche und veranlasst Maßnahmen zur Erhaltung der physischen und psychischen Gesundheit.
- Die Schulleitung initiiert und begleitet auf der Grundlage schulrelevanter Gesundheitsschutzdaten Maßnahmen der Gesundheitsförderung.
- Die Schulleitung sorgt für die Einhaltung von Regeln zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Gesundheitsförderung.
Erläuterungen
Das Kriterium beschreibt die Verantwortung der Schulleitung für die umfänglichen Organisations- und Steuerungsprozesse und deren Management in Abgrenzung zur „Pädagogischen Führung“. „Gutes Management ist auf die optimale Gestaltung von Prozessabläufen in der Schule ausgerichtet“ (Handlungsfelder und Schlüsselkompetenzen für das Leitungshandeln in eigenverantwortlichen Schulen in NRW, Rd. Erl. des MSW NRW v. 17. Juni 2008, S. 4). Der Schwerpunkt hier liegt in der Betrachtung der Prozessabläufe, die den Fokus auf der Interpretation und Umsetzung rechtlicher Bestimmungen und Vorgaben haben unter Berücksichtung der Kontextbedingungen/konkreten Kontexte und Handlungsbedingungen der Schule.
Das Handlungsfeld „Recht und Verwaltung“ wird dementsprechend im Runderlass „Handlungsfelder und Schlüsselkompetenzen für das Leitungshandeln in eigenverantwortlichen Schulen in NRW“ folgendermaßen umschrieben: „Schulleitung ist verantwortlich für eine die Qualitätsentwicklung der Schule unterstützende Verwaltung und Organisation der Schule. Sie plant, organisiert und verwaltet den laufenden Schulbetrieb unter Berücksichtigung sachlicher Erfordernisse und verfügbarer Ressourcen. Sie entscheidet über die effiziente Bewirtschaftung der Finanz-, Personal-, Sach- und Zeitressourcen im Rahmen des Budgets und legt darüber Rechenschaft ab. Schulleitung trifft rechtssichere Entscheidungen in schul-, dienst-, personal- und haushaltsrechtlichen Angelegenheiten“ (S. 6).
Ein solches qualitatives Schulleitungshandeln bedarf Kompetenzen, die zur rechtssicheren Umsetzung und Interpretation rechtlicher Bestimmungen und Vorgaben in den verschiedensten Handlungsfeldern des schulischen Alltags befähigen wie zum Beispiel in den Bereichen Medienkompetenz, Ganztag und Übermittagsbetreuung, Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Gesundheitsförderung, Lehrerinnen- und Lehrerausbildung, Praktikantinnen- und Praktikantenbetreuung, Verwendung von zusätzlich bereitgestellten Stellen sowie effizienter Einsatz von Haushaltsmitteln. Sie umfassen die Bereiche Schulrecht, Dienstrecht, Haushaltsrecht, Gleichstellung, Arbeitsschutz- und Gesundheitsförderung sowie Verwaltungs- und Ressourcenmanagement. Die Schulleitung handelt situationsgerecht unter Berücksichtigung verantwortungsbewusster und rechtssicherer Ausnutzung von Gestaltungsräumen.
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Das Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen befindet sich in der Überarbeitung. Die Artikel bilden den noch gültigen Stand ab. Die Ausgabe enthält Artikel zu folgenden Themen:
- Implementierung der neuen Lehrerausbildung
- Der reformierte Vorbereitungsdienst
- Akkreditierung als Qualitätssicherung
- Der neue Seiteneinstieg
- Das Eignungspraktikum
- Das Kerncurriculum
Darüber hinaus sind Rechtsvorschriften sowie Gesetzestexte (LABG, LZV, OVP, OBAS) angehängt.
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In diesem Handbuch werden den Schulen Hilfen und Anregungen gegeben, wie Gelingensbedingungen für eine gesunde Schule angeregt und gestaltet werden können, damit diese erfolgreich und nachhaltig zur Gesundheit aller am Schulleben beteiligten Personen beitragen. Das umfangreiche Handbuch zeigt Begründungszusammenhänge auf und gibt empirisch gestützte Hinweise für die erfolgreiche Gestaltung eines umfassenden, systemischen Ansatzes der Gesundheitsförderung. Ergänzend zur Webveröffentlichung gibt es eine Webseite mit weiterführenden Informationen; siehe auch Projekte und Portale.
Das Handbuch ist in viele einzelne Kapitel untergliedert, die unabhängig voneinander einzelne Aspekte aufgreifen und je nach Interessenlage Informationen verständlich darstellen und dem Leser eine gute Grundlage für das Handlungsfeld Gesundheitsförderung von Lehrern und Schülern bietet.
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Der Leitfaden gibt Hinweise zur Gestaltung eines erfolgreichen Schulentwicklungsprozesses zur gesunden Schule und benennt Gelingensbedingungen sowie Praxistools (Handlungsempfehlungen, Checklisten, Diagnosetools, Reflexionsfragen, Literaturtipps). Zusätzliche Instrumente und Praxistipps bietet die Internetversion des Leitfadens unter www.handbuch-lehrergesundheit.de (siehe Projekte und Portale).
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Gesundheitsmanagement
Ministerium für Schule und Bildung
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Das Schulministerium informiert in Form einer Zusammenfassung über den aktuellen Stand der einschlägigen Vorschriften aus Recht, Verwaltung und Unfallverhütung (RISU) sowie geltender technischer Regeln (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Technische Regeln Gefahrstoffe, DIN-Normen), um die Arbeit vor Ort in den Schulen zu unterstützen. Die RISU gilt in den Fächern Biologie, Chemie und Physik, in Technik/Arbeitslehre sowie in Hauswirtschaft, Textilgestaltung, Kunst und Musik der allgemein bildenden Schulen. Darüber hinaus gibt es Unterrichtsveranstaltungen, in denen Tätigkeiten ausgeübt werden, bei denen diese Richtlinien anzuwenden sind.
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Völkinger Strasse 49
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völkinger Strasse 49
40190 Düsseldorf
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
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Mind Matters Programmzentrum
Leuphana Universität Lüneburg
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Alle Lehrkräfte an allen öffentlichen Schulen in NRW werden in den Jahren 2012 und fortfolgend mit dem standardisierten Fragebogen "COPSOQ: Copenhagen Psychosocial Questionnaire" zu psychosozialen Faktoren am Arbeitsplatz befragt. Ziel der Befragung ist die Ermittlung der psychosozialen Belastung und Beanspruchung bei Lehrkräften. Die Fragebögen differieren nach Schulform. Die Befragung ist der erste Schritt im Prozess der personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Weitere Schritte sind: Interpretation der Ergebnisse (siehe auch Arbeitsmaterialien: "Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schulleitungen und Lehrkräfte. Thema: Arbeits- und Gesundheitsschutz – Psychosoziale Faktoren am Arbeitsplatz"), Ableitung von Maßnahmen, Umsetzung von Maßnahmen, Erfolgsbewertung der Maßnahmen. Schulleitungen können die Ergebnisse nutzen, um aus der Betrachtung einzelner Fragen Schritt für Schritt Maßnahmen mit dem Kollegium zu erwirken.
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Ganztagsperspektive
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklingerstr. 49
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Das Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen wird angeboten vom Ministerium für Schule und Bildung NRW und ist eine zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Bildung - auch für den Ganztag. Das Portal bietet weiterführende Informationen bzw. Links zu Grundlagenerlassen und Rahmenvereinbarungen sowie zu:
- Qualitätsentwicklung und Fortbildung,
- Recht im Ganztag,
- Schulverpflegung,
- Primarbereich,
- Sekundarstufe I,
- Gymnasium und
- Bildungsökonomie
Das Portal kann somit Schulleitung unterstützen, wenn diese einen Überblick über rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen des Ganztags erhalten möchte.
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Serviceagentur „Ganztägig lernen" NRW
Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA)
Friesenring 32/34
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Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA)
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48147 Münster
"Ganz!recht" ist ein Portal, das von der Serviceagentur "Ganztägig lernen" betreut wird. Das Portal gibt keine rechtsverbindliche Auskunft; vielmehr ist das Ziel von "ganz!recht" einen Überblick über die Vielzahl der rechtlichen Vorschriften zu schaffen, die unmittelbar oder mittelbar den Ganztag betreffen. Die entsprechenden Hinweise z. B. zu Personal, Kooperation, Verpflegung etc. wurden weitestgehend mit Expertinnen und Experten der jeweiligen Bereiche abgestimmt.
Das Portal kann für Schulleiterinnen und Schulleiter hilfreich sein, die bei verschiedenen Themen bezüglich der Rechtssicherheit unsicher sind, nicht nur auf den Ganztag bezogen.
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Qualitätsanalyse
Literatur
Grundlegendes
Gesundheitsmanagement
Der Artikel schärft den Blick auf die schulspezifischen Unterstützungsangebote der BAD GmbH, wie zum Beispiel die Arbeitsmedizinischen Sprechstunden und Vorsorgeuntersuchung, den Infektionsschutz an Förderschulen mit Frühförderung und die Mutterschutzbestimmungen.
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Mit diesem Arbeitsheft erhalten die Lesenden grundlegende Informationen zum Rückkehrgespräch. Das Gespräch - als Aufgabe von Schulleitung und/oder Schulaufsicht - kann als Instrument im Zusammenhang eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) erschlossen werden. Das Material umfasst einen Theorie- sowie einen Praxisteil mit konkreten Anleitungen und Übungen.
Link zur Deutschen Nationalbibliothek eingesehen am: 21.06.2020Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenIm Artikel werden einige exemplarische Tätigkeiten des überbetrieblichen Dienstes (BAD GmbH) im Rahmen der landesweiten Lehrkräftebetreuung an öffentlichen Schulen dargestellt, wie zum Beispiel eine Begehung der Schule.
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Im Artikel werden Hilfen aufgezeigt, die Schulleitungen unterstützen, Maßnahmen des Arbeitsschutzes an ihrer Schule umsetzen zu können. Im ersten Schritt geht es in diesem Artikel um die regelmäßige Beurteilung der Bedingungen in der Schule, wie zum Beispiel der Umgang mit der Grundcheckliste der BAD GmbH zur Gefährdungsbeurteilung.
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Im Artikel wird geschildert, wie im Pilotbezirk Düsseldorf im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bis 2013 alle Lehrkräfte an circa 1.600 öffentlichen Schulen zu psychosozialen Faktoren am Arbeitsplatz befragt wurden. Als Befragungsinstrument wurde der Fragebogen „COPSOQ-Lehrkräfte“ (Copenhagen psycho-social questionnaire) eingesetzt. Siehe auch Projekte und Portale (www.nrw.schule.copsoq.de.)
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Arbeits-und Gesundheitschutz
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Nübling und Stannigel erläutern in diesem Artikel die Durchführung und Auswertung der Befragung der Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen mithilfe des COPSOQ Fragebogens (Copenhagen Psychosocal Questionnaire).
Ziel ist die Ermittlung der psychosozialen Belastung und Beanspruchung bei Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen. Die Befragung ist der erste Schritt im Prozess der personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Weitere Schritte sind: Interpretation der Ergebnisse, Ableitung von Maßnahmen, Umsetzung von Maßnahmen, Erfolgsbewertung der Maßnahmen.
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Ganztagsperspektive
In diesem Artikel werden die Ergebnisse eines gemeinsamen Forschungsprojektes von vier deutschen Stiftungen beschrieben. Diesem Forschungsprojekt lag die Fragestellung zugrunde, welche Qualitätsansprüche an eine gute Ganztagsschule gestellt werden müssen. Die durch eine qualitative Analyse herausgearbeiteten fünf Handlungsfelder „Zeit und Struktur“, „Ganztagselemente“, „Steuerung“, „Multiprofessionelle Kooperationen“ und „Räume“ werden erläutert, die dazugehörigen Qualitätsaspekte beschrieben und daraus resultierende Anforderungen an Politik und Administration formuliert.
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