- Startseite
Tableau
- Referenzrahmen Schulqualität NRW
- Unterstützungsportal
- 1 Erwartete Ergebnisse und Wirkungen
- 2 Lehren und Lernen
- 2.1 Ergebnis- und Standardorientierung
- 2.2 Kompetenzorientierung
- 2.3 Klassenführung
- 2.4 Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität
- 2.5 Kognitive Aktivierung
- 2.6 Lern- und Bildungsangebot
- 2.7 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
- 2.8 Feedback und Beratung
- 2.9 Bildungssprache und sprachsensibler (Fach-)Unterricht
- 2.10 Lernen und Lehren im digitalen Wandel
- 3 Schulkultur
- 4 Professionalisierung
- 5 Führung und Management
- 6 Rahmenbedingungen und verbindliche Vorgaben
- Begleitmaterial
- Distribution
- Kontakt

6.1.2
Teil III der BASS (Rechtsverordnungen und Erlasse)
Aufschließende Aussagen
- Organisation und Verwaltung
- Finanzen, Haushalt und Stellenangelegenheiten
- Schulordnung und Schulpflicht
- Ordnung der Bildungsgänge
- Fördermaßnahmen, Schulveranstaltungen/Erweiterung und Vertiefung schulischer Bildungsarbeit sowie Schulentwicklung
- Inhalte und Methoden des Unterrichts (sonstige Unterrichtsvorgaben)
- Lernmittel, Unterrichtsmittel und Medien
- Schulmitwirkung und Schülerangelegenheiten
- Gesundheit, Sicherheit sowie Unfallfürsorge
- Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
- Jugendhilfe und Jugendschutz
- Zweiter Bildungsweg und Weiterbildung
- Berufs- und Studienorientierung
- Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte und anderer im Schuldienst Beschäftigter sowie Anerkennung und Gleichstellung von Prüfungen, Lehrämtern und Lehrbefähigungen.
- Dienstrecht (u. a. Allgemeine Dienstordnung (ADO) für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen)
Erläuterungen
Die Dimension 6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben greift daher von der Schule nicht beeinflussbare Rahmenbedingungen auf, wie z.B.:
- Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse,
- Curriculare Vorgaben,
- übergreifende Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen,
- Beschlüsse und Empfehlungen der KMK.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Probleme oder Hinweise zu diesem Material meldenMaterialien
Teil III der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften (BASS) enthält in einer nach Sachgebieten gestaffelten Gliederung die für den Schulbereich geltenden Rechtsverordnungen und veröffentlichten Verwaltungsvorschriften (Runderlasse). Die dort aufgenommenen Bestimmungen sind in unterschiedlichem Maße für die schulische Arbeit von Bedeutung. Gleichermaßen hohe Relevanz für alle Lehrkräfte sowie für Schulleiterinnen und Schulleiter haben beispielsweise die jeweils einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (APO) und die Allgemeine Dienstordnung (ADO, RdErl. d. MSW). Auch die Datenschutzverordnungen (VO-DV I, VO-DV II) sind an allen Schulen zu beachten. Für den Erlass einer Rechtsverordnung durch das Ministerium bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (Für den Erlass von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen siehe § 52 Schulgesetz NRW). Durch Verwaltungsvorschriften werden höherrangige Normen interpretiert oder konkretisiert. Sie sollen insbesondere eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten. Neben den in die BASS aufgenommenen Verwaltungsvorschriften gibt es weitere nicht veröffentlichte Runderlasse des Ministeriums und Rundverfügungen der Bezirksregierungen.
Hinweis: Ab Januar 2019 erreichen Sie die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) unter https://bass.schul-welt.de.
40190 Düsseldorf Das Portal stellt die „BASS APP Schulvorschriften NRW“ vor, die Schulvorschriften jederzeit griffbereit anbietet: Die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS) des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es seit Kurzem auch als kostenlose App. Link zur APP eingesehen am: 21.12.2023Probleme oder Hinweise zu diesem Material melden
40190 Düsseldorf
Das Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen wird angeboten vom Ministerium für Schule und Bildung NRW und ist eine zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Bildung - auch für den Ganztag. Das Portal bietet weiterführende Informationen bzw. Links zu Grundlagenerlassen und Rahmenvereinbarungen sowie zu:
- Qualitätsentwicklung und Fortbildung
- Recht im Ganztag
- Schulverpflegung
- Primarbereich
- Sekundarstufe I
- Gymnasium
- Bildungsökonomie
Das Landeskabinett hat am 2. Juli 2024 den gemeinsamen Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ von MSB und MKJFGFI gebilligt. Der Erlass regelt die Ganztagsangebote und Betreuungseinrichtungen an Grundschulen in NRW.
Material zum Download:
Gemeinsamer Erlass Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich.pdf
Lizenzhinweis: kein Hinweis
Angefragt!
Veranstaltungsformate zur Implementation des Referenzrahmens Schulqualität NRW (RRSQ)
Unter anderem für folgende Zielgruppen bietet das QUA-LiS-Team RRSQ speziell entwickelte Veranstaltungsformate an: • Schulleitungen u. Steuergruppen • Schulaufsicht • Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) • Fachleitungen in den ZfsL • Seminare der ZfsL • Ausbildungsbeauftragte der ZfsL-Kooperationsschulen • Kompetenzteams • Orientierungsseminare • Qualifizierungsseminare „Neu im Amt“ Ein möglicher Ablauf einer Veranstaltung (von 90-240 Minuten […]
weiterlesenExterne Kooperationen – Chancen für die Schulentwicklung: Referenzrahmen Schulqualität NRW und das Online-Unterstützungsportal
Die Schulen in NRW nutzen Kooperationen mit Institutionen, Initiativen und Vereinen und weiteren Partnern zur Gestaltung ihrer schulischen Arbeit. Den Schülerinnen und Schülern ermöglichen sie weitergehende Erfahrungs- und Lernangebote, wozu u.a. Schüleraustauschprogramme, Netzwerkarbeiten, Betriebserkundigungen und kulturelle Angebote gehören. Insgesamt 21 (von 37) Dimensionen des Referenzrahmens Schulqualität NRW – insbesondere aus den Inhaltsbereichen Schulkultur, Professionalisierung, Führung […]
weiterlesenSchulprogramm und Schulprogrammarbeit – Chancen für die Schulentwicklung: Referenzrahmen Schulqualität NRW und das Online-Unterstützungsportal
Die Schulen in NRW legen auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreiben es regelmäßig fort. (SchulG § 3, Abs. 2, Satz 1). Das querstrukturelle Thema Schulprogramm wird im Kriterium 2.1.4 aufgegriffen. Schulprogrammarbeit berührt nicht nur den Inhaltsbereich 5 Führung und […]
weiterlesen