6.6.1 Unterstützung durch Schulaufsicht
Aufschließende Aussagen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, sodass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 6.6 „Regionale und überregionale Unterstützungsangebote“ greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, so dass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens Schulqualität NRW den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
Darüber hinaus finden Sie in der Dimension 3.4 „Kommunikation, Kooperation und Vernetzung“ weitere konkrete Beispiele und Materialien.
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40190 Düsseldorf
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr. Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter.
Die Bezirksregierungen nehmen in ihrem jeweiligen Gebiet die Schulaufsicht über die Schulen wie folgt wahr:
- Fach- und Dienstaufsicht über Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Sekundarschulen, Berufskollegs, Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen,
- Dienstaufsicht über die Hauptschulen und die dem Schulamt zugeordneten Förderschulen.
Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde. Die staatlichen Schulämter sind untere Schulaufsichtsbehörden.
Die staatlichen Schulämter sind der kreisfreien Stadt oder dem Kreis, bzw. der Städteregion Aachen zugeordnet. Sie nehmen in Ihren Gebieten die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) über die Grundschulen wahr und die Fachaufsicht über
- die Hauptschulen,
- die Förderschulen mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung mit Ausnahme der Förderschulen im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums und des Berufskollegs,
- die Förderschulen im Verbund, sofern sie nicht im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums oder des Berufskollegs unterrichten oder einen der Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation oder Sehen umfassen.
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Mit dem neuen Schulgesetz zum 1. August 2006 sind die Schulen des Landes aufgefordert, ihr eigenes pädagogisches Profil zu entwickeln und den Unterricht sowie das Schulleben weitgehend eigenverantwortlich zu gestalten.
Die Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen führt zu einem neuen Steuerungsverständnis. Für die Schulaufsicht bedeutet dies eine Veränderung der Tätigkeit hin zu einer systembezogenen Beratung und Unterstützung, ohne dabei die Einhaltung der bildungspolitischen Ziele aus den Augen zu verlieren.
Material zum Download:
Handreichung
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Veranstaltungsformate zur Implementation des Referenzrahmens Schulqualität NRW (RRSQ)
Unter anderem für folgende Zielgruppen bietet das QUA-LiS-Team RRSQ speziell entwickelte Veranstaltungsformate an: • Schulleitungen u. Steuergruppen • Schulaufsicht • Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) • Fachleitungen in den ZfsL • Seminare der ZfsL • Ausbildungsbeauftragte der ZfsL-Kooperationsschulen • Kompetenzteams • Orientierungsseminare • Qualifizierungsseminare „Neu im Amt“ Die folgende Tabelle skizziert den möglichen Ablauf einer […]
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Die Schulen in NRW nutzen Kooperationen mit Institutionen, Initiativen und Vereinen und weiteren Partnern zur Gestaltung ihrer schulischen Arbeit. Den Schülerinnen und Schülern ermöglichen sie weitergehende Erfahrungs- und Lernangebote, wozu u.a. Schüleraustauschprogramme, Netzwerkarbeiten, Betriebserkundigungen und kulturelle Angebote gehören. Insgesamt 21 (von 37) Dimensionen des Referenzrahmens Schulqualität NRW – insbesondere aus den Inhaltsbereichen Schulkultur, Professionalisierung, Führung […]
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Die Schulen in NRW legen auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreiben es regelmäßig fort. (SchulG § 3, Abs. 2, Satz 1). Das querstrukturelle Thema Schulprogramm wird im Kriterium 2.1.4 aufgegriffen. Schulprogrammarbeit berührt nicht nur den Inhaltsbereich 5 Führung und […]
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