5 Inhaltsbereich Rahmenbedingungen und verbindliche Vorgaben
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Was der Referenzrahmen unter "gutem, erfolgversprechendem Unterricht" und "guter Schule" versteht, ist nicht voraussetzungslos realisierbar. Dies muss – im Sinne einer Rekontextualisierung – in die konkreten Handlungs- und Bedingungszusammenhänge rückgeführt bzw. übertragen werden.
Wenn es um die konkrete Schul- und Unterrichtsentwicklung geht, müssen somit die in den Qualitätsaussagen formulierten Leitideen und Ziele jeweils auf ihre Vernetzung mit anderen Handlungsbereichen, auf ihre Rahmenbedingungen und ihre Einbindung in das Gesamtsystem befragt bzw. reflektiert werden. Je nach Handlungsbereich und Kriterium stellt sich in ganz unterschiedlicher Weise die Frage nach Akteuren oder Verantwortlichen wie auch nach Zusammenhängen und gegebenen oder notwendigen Rahmenbedingungen und Unterstützungssystemen. In diesem Inhaltsbereich Rahmenbedingungen und verbindliche Vorgaben werden somit keine Leitideen, Entwicklungsziele und Erwartungen in Form von Qualitätsaussagen zusammengestellt. Vielmehr werden die vorstrukturierenden Einflüsse und Grundlagen aufgerufen, die bei Entscheidungs- und Entwicklungsprozessen berücksichtigt werden müssen. Die aufgeführten Einzelfaktoren sind in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben, sodass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Der Referenzrahmen richtet sich nicht nur an Schulen; er dient auch der Schulaufsicht, der Bildungsverwaltung, der Bildungspolitik und allen an Schule Beteiligten zur Orientierung. Daher werden hier auch Rahmenaspekte – wie z. B. Vorgaben der KMK und der Gesetzgebung – aufgegriffen, die in unterschiedlicher Form in Vorgaben umgesetzt werden müssen.
Die hier aufgeführten Aspekte werden im Online-Angebot zum Referenzrahmen Schulqualität jeweils mit weiteren Informationen und Bezugsdokumenten hinterlegt.
5.2 Finanzausstattung
5.2.1 Finanzielle Mittel des Bundes
5.2.1 Finanzielle Mittel des Bundes
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 5.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, sodass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
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Die beispielhaft zusammengestellten Materialien greifen in unterschiedlicher Form Rahmenbedingungen und verbindliche Vorgaben auf.
BAföG-Reform schafft finanzielle Spielräume für die Länder
Bundesministerium für Bildung und Forschung
2014
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesnovelle zur Ausbildungsförderung / Wanka: „Großer Beitrag des Bundes für Hochschulen und Schulen“
Link zur Webveröffentlichung
eingesehen am: 13.07.2017
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Schlagwörter
5.2.2 Finanzielle Mittel des Landes
5.2.2 Finanzielle Mittel des Landes
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 5.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, sodass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
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Die beispielhaft zusammengestellten Materialien greifen in unterschiedlicher Form Rahmenbedingungen und verbindliche Vorgaben auf.
Amtsblatt - Budgetierung von Fortbildungsmitteln des Landes und Bewirtschaftung dieser Haushaltsmittel durch die Schulen
MSW
2004
Düsseldorf
Link zum Material
eingesehen am: 13.07.2017
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Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach derm Unterricht in der Primarstufe Runderlass vom 12.2.2003 (Stand: 09.03.2016).
MSW
2003
Runderlass vom 12.2.2003 (Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach derm Unterricht in der Primarstufe Runderlass vom 12.2.2003 (Stand: 09.03.2016). Stand: 09.03.2016).
Runderlass vom Ministerium regelt die Förderung außerunterrichtlicher Angebote im Primarbereich.
Der Runderlass gibt Auskunft über folgende Bereiche:
- Gegenstand der Förderung
- Zuwendungsempfänger
- Zuwendungsvoraussetzungen
- Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
- Verfahren
- Anlage (verschiedene Antragsformulare)
Link zum Material
eingesehen am: 08.02.2018
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Lernmittelfreiheit
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
0211 - 5867 40
poststelle@msb.nrw.de
Auf der Seite des Bildungsportals sind alle Informationen zur Lernmittelfreiheit zu finden.
Link zum Portal
eingesehen am: 13.07.2017
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Informationen zum Fortbildungsbudget - BZR Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 46
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
0211 - 475 0
Auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf befinden sich Informationen zum Fortbildungsbudget der öffentlichen Schulen, sowie weitere Hinweise zu Erlassen, Adressen oder Formularen.
Link zum Portal
eingesehen am: 13.07.2017
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Landesprogramm Bildung und Gesundheit
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
0211 - 586 740
poststelle@msb.nrw.de
Das Landesprogramm „Bildung und Gesundheit" legt den Schwerpunkt auf die Förderung einer integrierten Gesundheits- und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Die Träger bilden eine Verantwortungspartnerschaft zur Förderung guter gesunder Bildungseinrichtungen. Nach einer verbindlichen Teilnahme am Landesprogramm kann jede Schule zielgerichtete Fördermittel beantragen.
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eingesehen am: 13.07.2017
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Gute Schule 2020 NRW
Land Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
0211 - 837 01
internetredaktion@stk.nrw.de
Gute Schule 2020 ist ein Förderprogramm des Landes NRW und der NRW.BANK zur Unterstützung der kommunalen Schulinfrastruktur.
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eingesehen am: 13.07.2017
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Schlagwörter
5.2.3 Finanzielle Mittel des Schulträgers
5.2.3 Finanzielle Mittel des Schulträgers
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 5.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, sodass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
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Die beispielhaft zusammengestellten Materialien greifen in unterschiedlicher Form Rahmenbedingungen und verbindliche Vorgaben auf.
Schulträger
Die Schulträger kommen für die räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs aufkommen, Das Schulgebäude Eigentum des Schulträgers, wobei bei einem angemieteten oder verpachteten der Schulträger die Miete zu tragen hat.
Öffentliche Schulträger sind in der Regel die Städte und Gemeinden sowie die Landkreise bzw. Kreise und die kreisfreien Städte bzw. Stadtkreise, teilweise auch die Länder. Auch besondere Zweckverbände (z. B. mehrere Gemeinden), so genannte Schulverbände, fallen unter die öffentlichen Schulträger. Städte und Gemeinden sind meist Schulträger der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Landkreise und kreisfreie Städte sind meist Schulträger der Berufsbildenden Schulen und Förderschulen. Die Länder sind meist Träger der Heimsonderschulen (z. B. für Blinde und Hörgeschädigte), Gymnasien in Aufbauform mit Internaten und Kollegs. In Ausnahmefällen sind die Landkreise auch Schulträger von Gymnasien, insbesondere bei Standorten im ländlichen Bereich.
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Träger öffentlicher und privater Schulen - Regelungen und Aufgaben
Lernende Region - Netzwerk Köln e.V.
Geschäftsstelle
Julius-Bau-Str. 2
51063 Köln
Auf der Seite des Portals werden die wesenlichen Aufgaben der des Schulträges am Beipiel der Stadt Köln zusammengefasst.
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eingesehen am: 19.07.2017
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5.2.4 Externe finanzielle Unterstützungsleistungen
5.2.4 Externe finanzielle Unterstützungsleistungen
Vor dem Hintergrund der gegebenen Vorgaben müssen die Leitideen und Entwicklungsziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft und reflektiert werden, so dass eine Einbindung in das Gesamtsystem möglich ist. Gleiches gilt für die an Schule herangetragenen Erwartungen.
Die Dimension 5.2 Finanzausstattung greift Einzelfaktoren auf, die in unterschiedlichem Maße von der Schule beeinflussbar oder ihr vorgegeben sind, sodass sie selbst in bestimmten Punkten kaum oder gar keinen Einfluss nehmen kann.
Die Registerkarte Material enthält zusätzlich zu den Aussagen des Referenzrahmens den Schulentwicklungsprozess unterstützende Unterlagen.
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